DAZ aktuell

Erleichterte Quarantäne bei Personalmangel

RKI: Apotheker sind Personal der kritischen Infrastruktur

cel | Gehören auch Apotheker und PTA zum vom Robert Koch-Institut (RKI) umrissenen „medizinischen Personal“, für das im Fall einer SARS-CoV-2-Infektion erleichterte Quarantäne-Maßnahmen gelten? Diese Frage hatte zuletzt für Unmut und Unsicherheit bei Apothekern gesorgt. Nun hat das RKI Klarheit geschaffen.

Erleichterte Quarantäne bei Personalmangel

Die vom RKI zunächst veröffentlichten „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel“ sehen u. a. vor, bei relevantem Personalmangel, wenn die adäquate Versorgung von Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung erschöpft sind, Quarantäneregeln zu lockern oder auch medizinisches Personal mit Erkältungssymptomen einzusetzen.

Dass auch Apotheken für die (Arzneimittel-)Versorgung der Bevölkerung essenziell sind, war vielleicht zunächst vergessen worden. Zumindest wollte das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage nicht bestätigen, dass die erleichterten RKI-Empfehlungen bei Personalmangel entsprechend auch für Apotheken gelten. Es beschränkte sich auf den Hinweis, dass betroffene Apotheken sich mit den zuständigen Gesundheitsämtern besprechen sollten.

Doch am vergangenen Freitag hat das RKI „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel“ veröffentlicht. Pharmazeutisches Personal wird hierin explizit erwähnt. Allerdings sind die nun möglichen offiziellen Erleichterungen auch kein Freifahrschein für Unvorsichtigkeit, sondern stellen absolute Aus­nahmeregelungen dar. Die Handlungs­optionen sollen nur zur Anwendung kommen, wenn ein relevanter KritIS-Personalmangel vorliegt und „alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung einer unverzichtbaren Personalbesetzung ausgeschöpft sind“, erklärt das RKI, da die Anwendung der Optionen mit einem erhöhten Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen einhergingen. Zudem stellt das RKI klar, wer auf die Ausnahmeregeln zurückgreifen darf: Nur „essenzielles und/oder hoch spezialisiertes KritIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann“ – dazu zählt es auch pharmazeutisches Personal.

Die genauen Empfehlungen finden Sie auf der RKI-Webseite oder auf DAZ.online, wenn Sie den Webcode J5SW6 in die Suchmaske eingeben. |

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen. Die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)