Thema Tattoo

Tattooentfernung Spezialisten überlassen

Zum Stellenwert der Lasertechnik bei der Tattooentfernung sprachen wir mit Priv.-Doz. Dr. med. Peter Arne Gerber, Leitender Oberarzt der Klinik für Dermatologie des Universitätsklinikums Düsseldorf und Mitglied der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL). Tattoos können durchaus „weggelasert“ werden, allerdings sollte das nur ein erfahrener Arzt übernehmen, von der chemischen Tattooentfernung z. B. mit Milchsäure ist abzuraten.
Foto: Sebastian A. Schmitz

Dr. med. Peter Arne Gerber

DAZ: Welchen Stellenwert hat aus Ihrer Sicht die Laser­technik im Vergleich mit anderen Verfahren zur Tattoo­entfernung?

Gerber: Die Lasertechnik gilt bei der Entfernung von Tätowierungen heute als unumstrittener Goldstandard. Nur die Behandlung mit gütegeschalteten Lasersystemen ermöglicht eine narbenfreie Entfernung. In besonderen Fällen kann eine operative Entfernung erforderlich sein. Dies schließt etwa die Entfernung einer nicht kontrollierbaren allergischen Reaktion auf Tattoopigmente oder auch der Bedarf einer rapiden Entfernung innerhalb einer einzigen Behandlung ein. Eine Narbenbildung lässt sich aber bei der Operation nicht vermeiden. Als ganz klar gesundheitsgefährdend ist die sogenannte chemische Entfernung etwa durch Einspritzung von Milchsäure (20 bis 40%) zu werten. Auch wenn chemische Verfahren von den zumeist nicht ärztlichen Anbietern fälschlicherweise als sicher sowie narben- und schmerzfrei beworben werden, häufen sich aktuell die Fälle von Patienten, bei denen durch die Verätzungen entstellende Narben entstanden sind. Hier ist eine ganze Reihe von Gutachten und Klageverfahren gegen die Anbieter anhängig, sodass zu hoffen ist, dass diese Verfahren zeitnah vom Gesetzgeber verboten werden!

DAZ: Worauf sollten Menschen, die ein Tattoo per Laser entfernen lassen möchten, bei der Auswahl des Anbieters achten?

Gerber: Laserverfahren gehören in die Hand des Arztes! Mögliche Risiken einer Laserbehandlung reichen von Pigmentverschiebungen über Verbrennungen und Narben bis hin zu Fällen von Erblindung. Solche Nebenwirkungen treten bei der Behandlung durch medizinische Laien, etwa Kosmetik- oder Epilationsstudios, deutlich häufiger auf als bei Behandlungen durch Ärzte. Treten Nebenwirkungen auf, fehlen medizinischen Laien zumeist die Kompetenz oder überhaupt die Möglichkeiten, diese adäquat zu behandeln – rezeptpflichtige Arzneimittel z. B. können durch sie nicht verschrieben werden. Auch besteht bei der Laserbehandlung durch medizinische Laien das Risiko, dass Diagnosen verschleppt werden – etwa das veränderte Pigmentmal im Bereich des Tattoos, das auf keinen Fall mitgelasert werden darf! Schließlich gibt es auch unter den ärztlichen Anbietern Hinweise auf eine besondere Qualifikation für Laseranwendungen, etwa die Mitgliedschaft in der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft e. V. (DDL) oder ein Diplom in Aesthetic Lasermedicine (DALM). Voraussetzung für Mitgliedschaft bzw. Erwerb ist in beiden Fällen eine nachgewiesene, langjährige Expertise im Bereich der medizinisch-ästhetischen Lasertherapie.

DAZ: Gibt es Kontraindikationen für eine Laserbehandlung?

Gerber: Bei Schwangerschaft sollte auf elektive Laserbehandlungen verzichtet werden. Auch sollte vor der ersten Behandlung gefragt werden, ob es nach dem Stechen des Tattoos zu Lokalreaktionen im Sinne einer Allergie gekommen ist. In diesem Falle könnte eine Lasertherapie eine solche Allergie gegebenenfalls unkontrollierbar reaktivieren. Nach Bräunung (Sonne und Solarium) oder Auftragung von Selbstbräunern verhindern die in der Oberhaut liegenden Pigmente eine effektive Therapie, weil die Tätowierungs­pigmente nicht effektiv getroffen werden können. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko von Pigmentverlusten der normalen Hautpigmentierung. Es kommt zu hellen Flecken, die über lange Zeit persistieren oder bleibend auftreten können. Behandlungen an lichtexponierten Arealen sollten deswegen bevorzugt in der sonnenarmen Jahreszeit oder unter maximalem Lichtschutz erfolgen. Eine Arzneimittelanamnese mit Fokus auf fotosensibilisierende Arzneimittel sollte erhoben werden.

DAZ: Herr Dr. Gerber, herzlichen Dank für das Gespräch! |

Informationen zum Tattooentfernen

Seit 1992 vertritt die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL e. V.) die Interessen von Hautärzten, die sich auf Laser­anwendungen in der Dermatologie spezialisiert haben und zugleich Laserschutzbeauftragte sind. Die DDL bietet auf ihrer Internetseite www.ddl.de neben Informationen – beispielsweise auch über weitere Hautveränderungen, die mittels Lasertechnik behandelt werden können – eine Arztsuche nach Postleitzahlengebieten. Wer ein Tattoo entfernen lassen möchte, kann sich damit über Spezialisten in Wohnortnähe sowie Wissenswertes rund um die Behandlung informieren.

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