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Bleibt mehr Netto vom Brutto?

Steuern und Abgaben: Das hat sich 2013 geändert

Zwar ist die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 gescheitert. Trotzdem gibt es in diesem Jahr einige Neuerungen rund um das liebe Geld. Das betrifft momentan vor allem die Sozialversicherungsbeiträge. Angestellte werden viele der Anderungen jedoch kaum im eigenen Geldbeutel spüren.

Die Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer werden, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, erhöht (mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates wird gerechnet).

Der steuerfreie Grundbetrag für 2013 steigt um 126 Euro auf 8130 Euro. Für 2014 ist eine weitere Anhebung um 224 Euro vorgesehen.

Geringfügig Beschäftigte: neue Grenzen

Für Minijobber hat sich die abgabenfreie Verdienstgrenze von 400 Euro auf 450 Euro erhöht. Um die soziale Absicherung zu verbessern, müssen bei Neuverträgen künftig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien zu lassen.

Für Midijobber gelten jetzt 850 Euro statt 800 Euro als Höchstgrenze.

Niedrigere Rentenbeiträge

Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sind von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns gesunken – der niedrigste Wert seit 1996. Arbeitnehmer sparen damit insgesamt 3,2 Milliarden Euro, Arbeitgeber werden um die gleiche Summe entlastet. Da die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung den vorgeschriebenen Wert überschritten haben, entschloss sich die Regierung zu diesem Schritt. Doch wegen des demografischen Wandels müssen die Beitragssätze wahrscheinlich in wenigen Jahren wieder nach oben korrigiert werden. Teurer wird es jetzt schon beim Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte, etwa Minijobber: Sie müssen statt bisher 78,40 Euro nun 85,05 Euro berappen.

Pflegeversicherung

Ab Januar steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent, um höhere Kosten zur Versorgung von Menschen mit Demenz abzufangen. Außerdem können Beitragszahler, die sich zusätzlich privat absichern wollen, mit dem "Pflege-Bahr" Zuschüsse von 60 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Sie müssen einen Vertrag zur Pflege-Tagegeld-Versicherung abschließen und selbst mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Wahlgeschenk Praxisgebühr

Zum 1. Januar wurde die Praxisgebühr abgeschafft. Die erhofften Einsparungen für das Gesundheitssystem erwiesen sich als Trugschluss, zudem klagten Ärzte über den hohen Verwaltungsaufwand. Neun Jahre nach Einführung ist dieser Obolus nun wieder Geschichte – die Bundesregierung entlastet die GKV-Patienten dadurch um zwei Milliarden Euro pro Jahr.


Michael van den Heuvel



DAZ 2013, Nr. 4, S. 86

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