Wirtschaft

1. Januar 2013: Selten so viel Neuerungen – Große Brocken bei GEZ – Minijobs – Pflege

Für die Steuer ist nicht mehr als ein Reförmchen drin

(bü). Es scheint so, als ob die Berliner Gesetzgebungs-Maschine Jahr für Jahr neue Rekorde aufstellen will: Für das Jahr 2013 sind wieder Rechtsänderungen en masse zu verzeichnen. Die größten Brocken betreffen dabei die Rundfunkgebühren (GEZ), die Minijobs und die Pflegeversicherung. Für Steuerzahler ist dagegen gerade mal ein Mini-Reförmchen herausgekommen.

Briefporto – Ein nationaler Brief (bis 20 Gramm) kostet jetzt 58 Cent statt 55 Cent. Ergänzungs-Briefmarken im Wert von 3 Cent sind zu haben. Ein nationaler Maxi-Brief kostet 2,40 Euro statt bisher 2,20 Euro. Kompakt- und Großbriefe werden nicht teurer.

Ehrenamtliche Tätigkeit – Die sogenannte Übungsleiterpauschale für Trainer in Sportvereinen sowie für andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche (nebenberufliche) Tätigkeiten beträgt 2013 2400 Euro jährlich (200 Euro pro Monat) statt bisher 2100 Euro (175 Euro).

Elektronische Lohnsteuerkarte – Die Abkürzung "ELStAM" steht für "Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale". Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird. In dieser Datenbank werden die "Arbeitnehmermerkmale", die bis 2010 auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen waren, gespeichert und für die Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Dazu gehören zum Beispiel die Steuerklasse, die Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit sowie etwaige Steuerfreibeträge. Der Arbeitgeber kann auf diese Daten – nach seiner Wahl beginnend im Laufe des Jahres 2013 – zurückgreifen, nachdem er von seinem Beschäftigten deren Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum mitgeteilt bekommen hat. Wichtig: Arbeitnehmer, die Lohnsteuerfreibeträge genutzt haben, um schon im Laufe des Jahres geringere Abzüge zu haben, müssen beim Finanzamt einen neuen Antrag stellen, weil die bisher berücksichtigten Beträge zum 1. Januar 2013 gestrichen wurden.

Elterngeld – Die Berechnung des während der Elternzeit zustehenden Elterngeldes wird 2013 "vereinfacht". Für die Betroffenen können sich daraus allerdings Nachteile ergeben, die – so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) – mehr als 100 Euro monatlich ausmachen können. Anders als bisher werden nicht mehr die tatsächlichen Abzüge aus den Verdienstabrechnungen herangezogen, sondern ein fester Pauschalsatz in Höhe von 21 Prozent für die Sozialversicherung. Das ist ein halber Prozentpunkt mehr als die gültigen Beitragssätze und reduziert das Elterngeld um bis zu 10 Euro monatlich. Stärker wirkt sich die Änderung bei der zu berücksichtigenden Lohnsteuer aus, was mit den Steuerklassen der Eltern und der Dauer der von ihnen bereits gültigen Kombination (etwa IV/III oder V/III) zu tun hat und den erwähnten wesentlich höheren Minusbetrag ausmachen kann.

Erwerbsminderungsrentner – Die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können ab 2013 statt bisher 400 Euro dann bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne ihre Rente zu schmälern.

Frührentner – Siehe Erwerbsminderungsrentner.

Führerschein – Wer künftig den Führerschein macht, der bekommt ihn nur noch für 15 Jahre. Danach muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden – allerdings ohne erneute Prüfung. Vorhandene Führerscheine bleiben bis 2033 gültig.

Hartz IV – Der Regelsatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II steigt um 8 Euro auf 382 Euro pro Monat.

Insolvenzumlage – Die von den Firmen zu zahlende Insolvenzumlage wird 2013 erheblich teurer: Sie steigt von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent um fast das Vierfache.

Kfz-Steuer – Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Krankenkassenwechsel – Wer als gesetzlich Krankenversicherter in die Privatversicherung wechseln will, der muss nachweisen, dass sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt höher ist als 52.200 Euro (bisher: 50.850 Euro).

Midijobs – Speziell für Geringverdiener gilt, dass der (normalerweise halbe) Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen von ihnen nicht in voller Höhe zu tragen ist, wenn der Monatsverdienst zwar 450 Euro, nicht aber 850 Euro übersteigt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber solcher Beschäftigten einen höheren Anteil als die üblichen 50 Prozent zu bezahlen hat. Diese Regelung galt auch bisher schon bei Verdiensten zwischen 400,01 Euro und 800 Euro.

Mietrechts-Änderungsgesetz – Vermietern wird es erleichtert, Modernisierungsarbeiten zur Energieeinsparung durchzuführen: Mieter sollen für die ersten drei Monate solcher Arbeiten nicht mehr die Miete mindern können (in Absprache mit dem Vermieter natürlich nach wie vor "dürfen"). Vermieter sollen verbesserte Kündigungsmöglichkeiten bekommen, wenn sie "Mietnomaden" aufgesessen sind.

Minijobs – 450 statt bisher 400 Euro pro Monat können Minijobber ab 2013 maximal verdienen. Das gilt zunächst für alle nach 2012 begonnenen Arbeitsverhältnisse. Im Gegensatz zu den bereits bestehenden geringfügigen Beschäftigungen sind die neuen allerdings generell rentenversicherungspflichtig. Das kostet sie 3,9 Prozent ihres individuellen Verdienstes (der ja durchaus auch nur 300 Euro betragen könnte), bei Beschäftigung in einem Privathaushalt allerdings stolze 13,9 Prozent, weil die "privaten" Arbeitgeber selbst nur 5 Prozent beizusteuern haben. Die Versicherungspflicht kann aber von beiden (gewerblich oder privat tätigen) Gruppen abgewählt werden. –

Wer schon vor 2013 in einem solchen Arbeitsverhältnis tätig war, der bleibt – wie bisher – rentenversicherungsfrei. Ausnahme: Der Verdienst wird auf mehr als 400 Euro erhöht. Und: Wer schon 2012 oder früher die Versicherungspflicht gewählt hatte, der bleibt "pflichtig".

Parkgebühren – Das Überschreiten der Parkdauer kostet ab April 2013 5 Euro mehr als bisher.

Patientenrechte-Gesetz – Zwar nicht zum Jahresbeginn, sondern voraussichtlich erst zum 1. März/April 2013 wird das Gesetz in Kraft treten (da der Bundesrat noch seine Zustimmung erteilen muss, was aber 2012 nicht mehr bewerkstelligt werden konnte). Es regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten, Ärzten, Psychotherapeuten sowie den Angehörigen weiterer Heilberufe wie Heilpraktikern und Hebammen und Physiotherapeuten. Die Patienten müssen über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien "in verständlicher Sprache aufgeklärt" werden. Anbieter von IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) müssen ihre Patienten vor der Behandlung über die auf sie zukommenden Kosten informieren. Die Aufklärung hat "im persönlichen Gespräch" zu geschehen. Patienten erhalten das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Bei vermuteten groben Behandlungsfehlern müssen Ärzte ihre Unschuld beweisen, nicht der Patient. Die Krankenkassen sollen ihre Mitglieder in solchen Angelegenheiten unterstützen. Sie müssen ferner über beantragte Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden – andernfalls sie als "genehmigt" gelten.

Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Es wird eine zusätzliche private Vorsorgemöglichkeit eingeführt, die der Staat mit 5 Euro pro Monat bezuschusst, wenn mindestens 10 Euro als Beitrag aufgewendet werden. – Frauen und Männer, die noch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, können nunmehr auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Dies dann, wenn sie eine spezielle Betreuung benötigen, etwa wenn sie an Demenz erkrankt sind. Der individuell ermittelte Betreuungsbetrag kann 100 bis 200 Euro pro Monat betragen. –

Demenzkranke haben auch Anspruch auf Pflegegeld. Es beträgt 120 Euro pro Monat, solange keine Pflegestufe anerkannt ist. Nach zugewiesener Pflegestufe erhöht sich das Pflegegeld für sie in Pflegestufe I von 235 auf 305 Euro pro Monat, in Pflegestufe II von 440 auf 525 Euro.

Pflegeversicherung – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 1,95 Prozent um 0,10 Punkte auf 2,05 Prozent, für "Kinderlose" von 2,20 Prozent auf 2,30 Prozent. Der Monatsbeitrag je 1000 Euro Bruttoverdienst steigt dann jeweils um 1 Euro – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (beziehungsweise von den Rentnern allein) zu tragen.

Praxisgebühr – Die von gesetzlich Krankenversicherten bisher zu zahlende Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal (gegebenenfalls 20 Euro, falls auch ein Zahnarzt aufgesucht wurde), entfällt ersatzlos.

Rentenversicherung – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversi-cherung sinkt 2013 von 19,6 Prozent um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent. 1000 Euro Bruttoverdienst werden dann für die Speicherung auf dem Rentenkonto mit 189 Euro statt 196 Euro belegt – je zur Hälfte getragen von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern.

Rundfunkbeitrag ("GEZ") – Die "Rundfunkgebühren" sind seit Ende 2012 passé. Sie wurden von den "Rundfunkbeiträgen" abgelöst. Es kommt jetzt nicht mehr darauf an, ob Radios und/oder Fernsehgeräte beziehungsweise internetfähige Computer oder Smartphones vorhanden sind. Zahlen müssen alle, die eine Wohnung oder einen Betrieb haben (hier kommt es auf die Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge an). Die Privilegien über Behinderte sind entfallen. Und es kommt auch nicht mehr darauf an, ob Wohnungsbesitzer nur ein Radio oder nur ein Fernsehgerät haben: Es wird jeweils die volle Gebühr von 17,98 Euro fällig.

Schornsteinfeger – Hausbesitzer sind nicht mehr verpflichtet, einen ihnen zugewiesenen Schornsteinfeger zu akzeptieren, sondern können sich ihn selbst aussuchen. Verantwortlich dafür, dass die gesetzlich vorgesehenen Prüfintervalle eingehalten werden, sind allerdings die Eigentümer.

Steueränderungen – Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 8004 Euro auf 8130 Euro im Jahr gestiegen. Das bringt den Steuerzahlern eine Ermäßigung um 2 Euro (bei Verdiensten bis etwa 10.000 Euro im Jahr) bis 4 Euro (bei höheren Verdiensten) pro Monat.

Noch im Vermittlungsausschuss: Das Taschengeld und der Wehrsold beim Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst bleiben steuerfrei, unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden steuerpflichtig. – Die Vergünstigungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" sollen zurückgeschraubt werden, ebenso steuerfreie Arbeitgeber-Leistungen für die Kinderbetreuung seiner Beschäftigten. – Anhebung der steuerfreien Pauschalen für Behinderte.

Steuerfreibeträge – Siehe Elektronische Lohnsteuerkarte ("ELStAM").

Studiengebühren – "Schnelle" und "gute" BAföG-Empfänger haben mit Beginn von 2013 nicht mehr die Möglichkeit, Geld zu sparen. Das heißt: Wer bisher vorzeitig sein Studium beendete, was bei einer Unterschreitung der Regelstudienzeit um zum Beispiel vier Monate einen Rabatt auf seine BAföG-Schulden in Höhe von 2560 Euro brachte, geht künftig leer aus. Gute Leistungen konnten einen Nachlass von bis zu 25 Prozent bringen. Dafür mussten die Studierenden zu den "besten 30 Prozent des Studienjahrgangs" gehören. Diese Vergünstigungen sind weggefallen. Geblieben ist der bis zu 50 Prozent betragende Nachlass bei der Rückzahlung der zinsfreien Darlehensbeträge, wenn "Auf einen Schlag" getilgt wird.

Unisex-Tarife – Bereits seit dem 21. Dezember 2012 gilt die Neuregelung, dass bei der Beitragsgestaltung der Privatversicherungen nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterschieden werden darf. Das betrifft allerdings nur neu abgeschlossene Verträge.



AZ 2013, Nr. 1/2, S. 4

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