Anti-Doping

Olympia in Vancouver

Hoffentlich eine "saubere Sache"

Von Helga Blasius

Am vergangenen Freitag begannen die 21. Olympischen Winterspiele in Vancouver. Erneut wird das sportliche Mega-Event nachhaltig von Doping-Spekulationen begleitet. Die DAZ gibt einen kleinen Einblick in das internationale Doping-Reglement und beschreibt die wesentlichen Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Sportler "sauber" sind und bleiben.

Insgesamt 153 Athletinnen und Athleten (58 Frauen und 95 Männer) umfasst die deutsche Mannschaft, und zwar in den Schwerpunkt-Sportarten Bob, Rennrodeln, Eisschnelllauf, Biathlon und Skilanglauf. Laut Auskunft auf der Webseite des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) kamen nach den Grundsätzen für die Nominierung nur solche Sportler/innen infrage, die seit dem 1. Januar 2009 in die entsprechenden internationalen Doping-Testpools aufgenommen waren, diesen dauerhaft angehörten und die relevanten Anti-Doping-Regelwerke anerkennen. Da die Athleten in diesem Zeitraum, die meisten auch schon lange davor, engmaschig kontrolliert wurden, dürfte bei den deutschen Olympioniken kein Grund zur Sorge bestehen, aber wie stets vor großen internationalen Sportereignissen, trüben in den letzten Tagen spektakuläre Enthüllungen und Mutmaßungen die Vorfreude und den Enthusiasmus des "normalen" Sportkonsumenten.

Only bad news are good news

Vier Tage vor dem Start der Olympischen Spiele wurde zu nachtschlafener Zeit (0.15 Uhr) die ARD-Dokumentation "Geheimsache Doping: Eiskalter Betrug" ausgestrahlt. Hiernach soll es laut Zeugenaussagen neue Anhaltspunkte für eine Verstrickung deutscher Wintersportler in die Affäre um das Wiener Blutdopinglabor Humanplasma geben. In die gleiche Kerbe schlug die ZDF-Dokumentation am Mittwoch, dem 10. Februar, um 23.15 Uhr, mit dem nicht weniger reißerischen Titel "Mission Gold: Die Blutspur der Dopingbetrüger". Aber nicht nur mitteleuropäische Athleten stehen im Fadenkreuz. Vor allem im Skilanglauf soll in der Weltspitze insgesamt massiv gedopt werden. Besonders dunkle Schatten wirft die Dopingbilanz des letzten Jahres auf Russlands Topathleten: Allein in den olympischen Winterdisziplinen Biathlon, Langlauf und Nordische Kombination wurden elf positive Dopingfälle verzeichnet, alle bei Wettkampfkontrollen oder im Ausland getestet, nie jedoch bei überraschenden Trainingskontrollen im eigenen Land.

Ergebnisse der SOKO Doping

Im Januar 2010 wurde die Schlussbilanz der österreichischen Sonderkommission (SOKO) Doping bekannt. Über ein Jahr hinweg war diese damit beauftragt, gerichtlich strafbare Handlungen im Dopingbereich aufzudecken, Verteilerstrukturen offenzulegen und Netzwerke zu zerstören. Das erschreckende Ergebnis: Der internationale Dopinghandel weist eindeutig Komponenten der organisierten Kriminalität auf. Präparate im Wert von mehr als zwei Millionen Euro wurden beschlagnahmt, 70 Hausdurchsuchungen durchgeführt, es gab 100 Beschuldigte und 16 Verhaftungen. Dabei konnten aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht einmal alle unsere Instrumente voll ausgeschöpft werden, so bekunden die Ermittler. Viele Länder haben bislang überhaupt keine gerichtliche Strafbarkeit in der Dopinggesetzgebung, was internationale Ermittlungen und die polizeiliche Kooperation, besonders hinsichtlich des Internets, wo der Handel mit Dopingmitteln boomt, immens erschwert [4].

Der Fall Pechstein

Welche Gratwanderung die Beweiserhebung bei einem potenziellen Dopingsünder sein kann, macht der Fall Claudia Pechstein deutlich: Aufgrund von Blutproben vom 6. und 7. Februar 2009 anlässlich der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft in Hamar, Norwegen, war nach Überprüfung ihres Blutprofils mit Entscheid vom 1. Juli 2009 ein Dopingvergehen festgestellt und eine zweijährige Sperre gegen die Athletin verhängt worden. Auch ein Beweisverfahren und die Anhörung zahlreicher medizinischer Sachverständiger brachten kein anderes Ergebnis. Pechsteins anormale Blutwerte zum Zeitpunkt der Probennahme sowie der einige Tage darauf festgestellte starke Rückgang des Retikulozytenwerts konnten nicht durch eine angeborene oder erworbene Anomalie erklärt werden. Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) wies daher die Berufung Pechsteins am 25. November 2009 ab, genauso wie das schweizerische Bundesgericht nun am 10. Februar 2010 auch ihre Beschwerde gegen den Entscheid des TAS. Damit hat die renommierte Athletin, die nach wie vor weiter um ihre öffentliche Rehabilitierung kämpfen will, nun zunächst so gut wie alle rechtlichen Mittel ausgereizt. Erstmalig wurde hier eine Sperre allein aufgrund eines indirekten Nachweis eines Verstoßes gegen Antidopingregeln verhängt [2].

Die Hilfsregelung Schutzsperre

Der Fall Claudia Pechstein macht deutlich, wie schwierig sich der Nachweis von Dopingmitteln gerade bei körpereigenen Substanzen, die zum Zwecke der Leistungssteigerung zusätzlich zugeführt werden, gestalten kann. Seit vielen Jahren versuchen die Sportverbände, besonders Dopingmaßnahmen zur Verbesserung des Sauerstofftransports anhand von Blutparametern transparent zu machen und zu bekämpfen. Aufgrund der physiologischen Schwankungsbreiten werden erhöhte Werte bislang nicht als Nachweis für Doping angewendet. Dennoch haben verschiedene Verbände Grenzwerte für Blutparameter eingeführt, um den Missbrauch von Epoetin (Epo), Epo-analogen Präparaten und auch von Blutdoping einzuschränken. Bei Überschreitung etwa des Hämatokrit-Wertes wird eine "Schutzsperre" von 5 bis 14 Tagen verhängt, eine vieldiskutierte und möglichweise zu Ungerechtigkeiten führende Hilfsregelung.

Neu: Der biologische Athletenpass

Ein Durchbruch ist nun mit der Vorlage der Leitlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) über den Einsatz eines biologischen Athletenpasses (Athlete Biological Passport Operating Guidelines) gelungen. Sie wurden am 1. Dezember 2009 vom WADA-Exekutivkomitee verabschiedet und sind unmittelbar anwendbar. Die 32 Seiten umfassenden Blutprofil-Richtlinien liefern erstmals klare und differenzierte Handlungsanweisungen, unter welchen Bedingungen Blutprofile für Verlaufskontrollen angelegt werden, wie die Blutentnahme läuft, wie die weitere Behandlung der Probe bis zur Messung vor sich geht, welche Parameter erfasst werden (s. Kasten Blutparameter), wie Daten analysiert werden und wie die Sportverbände mit dem indirekten Nachweis eines Dopingvergehens umzugehen haben. So sollen nicht nur faire Bedingungen für die Athleten, sondern auch Rechtssicherheit für die Verbände geschaffen werden. Das Prinzip soll nicht flächendeckend angewendet, sondern im Sinne "intelligenter Kontrollen" als fokussiertes Programm gefahren werden. Die WADA beabsichtigt, solche Rahmenbedingungen auch für Steroidprofile aufzustellen [6].

Hohe Kontrolldichte

So intensiv wie selten zuvor hat der Internationale Skiverband FIS bereits vor den Olympischen Winterspielen in Vancouver die Suche nach Dopingbetrügern in Angriff genommen. Vom 1. Mai 2009 bis zum 3. Februar 2010 veranlasste die FIS bereits 1396 Trainingskontrollen. Bei den Spielen selbst übernimmt das Internationale Olympische Komitee (IOC) die Verantwortung für die Dopingkontrollen. Insgesamt sind rund 2000 Tests vorgesehen, 70 Prozent mehr als 2006 in Turin. Die Proben werden acht Jahre aufbewahrt. Sollte es Nachtestungen auf Substanzen geben, für die jetzt noch keine Nachweisverfahren zur Verfügung stehen, so können die Athleten ihre Medaillen auch noch Jahre später verlieren.

Worauf wird getestet? – Die WADA-Verbotsliste

Maßgeblich für die Kontrollen ist die Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (s. Kasten). Die jährliche Fassung der Liste und alle Überarbeitungen werden auf der Website der WADA und der NADA veröffentlicht (www.nada-bonn.de). Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden nur außerhalb des Wettkampfs und welche auch im Wettkampf verboten sind.

Die größten Gefahren für Doping-Entgleisungen werden von Experten derzeit in den Bereichen Blutdoping, Gendoping, Wachstumshormone, neue Epo-Varianten, synthetische Insuline, Supplemente mit Dopingzusätzen und Designerdrogen gesehen. Um welche Substanzen und Methoden geht es hierbei?

Blutdoping

Dieses umfasst jedwede Art von Bluttransfusionen oder auch die Zuführung von roten Blutzellen oder anderen Blutzellprodukten. Bei der Eigenbluttransfusion lässt sich der Sportler bis zu etwa einen Liter Blut abnehmen. Dieses wird konserviert und tiefgekühlt gelagert. In der Zwischenzeit wird aufgrund des Blutverlustes die körpereigene Produktion der Erythrozytenbildung angekurbelt. Nach etwa 4 bis 6 Wochen, wenn das Blutvolumen wieder normale Werte erreicht hat, kann das gelagerte Blut erneut infundiert werden, womit die Gesamtzahl der Erythrozyten im Blut des Athleten beträchtlich erhöht wird. Ähnliche Effekte können durch die künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, unter anderem durch Perfluorchemikalien, Efaproxiral (RSR 13) und veränderte Hämoglobinprodukte (z. B. Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis, Mikrokapseln mit Hämoglobinprodukten) erzielt werden.

Gendoping

Der Begriff "Gendoping" beschreibt die missbräuchliche Beeinflussung der körpereigenen Genaktivität, sei es durch Aktivierung, Verstärkung, Abschwächung oder Blockade, mit der Absicht, die sportliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Das Verbot des Gendopings wird in zwei Methoden unterteilt:

  • Übertragung von Zellen oder genetischem Material, z. B. DNA, RNA.
  • Anwendung pharmazeutischer oder physiologischer Wirkstoffe zur Veränderung der Genexpression.

Die wahrscheinlichsten Ansatzpunkte eines möglichen Gendopings liegen in drei physiologischen Bereichen: Sauerstoffversorgung, Skelettmuskulatur und Energiebereitstellung.

In der WADA-Liste 2009 explizit als verboten aufgeführt sind die PPAR-δ (Peroxisome Proliferator Activated Receptor-δ) -Agonisten (z. B. GW 1516) und die AMPK (PPAR-δ-AMP-activated protein kinase) ‑Axis-Agonisten (z. B. AICAR).

GW1516 wird zur Behandlung von Adipositas und metabolischem Syndrom entwickelt. Es führt aber auch zur vermehrten Bildung von Typ-I-Muskelfasern ("Ausdauermuskulatur") sowie von Enzymen für die Energiegewinnung aus Fett.

Als Gendoping-Substanz ist GW1516 bereits nachweisbar, und zwar mithilfe eines massenspektrometrischen Verfahrens, das vom Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde.

Wachstumshormone und verwandte Substanzen

Die missbräuchliche Anwendung von Wachstumshormon zu Dopingzwecken gründet sich auf seine anabole Wirkung. Der insulinartige Wachstumsfaktor (Insulin-like growth factor 1, IGF-1) hat sowohl wachstumsfördernde als auch Insulin-ähnliche Wirkungen. Mechano growth factor (MGF) ist eine Unterart von IGF-1. Seine Wirkungen konzentrieren sich auf die Proliferation von Muskelzellvorstufen. Außerdem aktiviert MGF Satellitenzellen, eine Art Stammzellendepot, aus dem sich neue Muskelzellen aufbauen lassen.

Erythropoese-stimulierende Substanzen

Bei Ausdauersportlern, wie Skilangläufern, soll mit Erythropoietin (Epoetin, Epo) eine Verbesserung der Sauerstofftransportkapazität und eine Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit erreicht werden. Als verbotene Substanzen werden in der WADA-Verbotsliste neben Epo beispielhaft Darbepoetin (dEpo), CERA (Continuous Erythropoiesis Receptor Activator) sowie Hematide als Vertreter aus der Substanzgruppe der Epo-Mimetika angeführt.

Für den Nachweis der Anwendung von Epo und dessen Abkömmlingen steht ein indirektes Verfahren mittels der Testung von Abweichungen bei charakteristischen Blutparametern zur Verfügung. Für rekombinantes Epo gibt es außerdem ein direktes Urintestverfahren.

Insuline

Da Insulin eine Stimulation anaboler Stoffwechselwege, wie z. B. die Glykogen-, Lipid- und die Proteinsynthese induziert, werden Insuline besonders in der Krafttrainingsszene missbräuchlich eingesetzt, und zwar häufig zusammen mit anabolen Steroiden und Wachstumshormonen.

S107

Wie aus Expertenkreisen zu vernehmen ist, ist in der Szene ein neues potenzielles Dopingmittel aufgetaucht. Nach einer Studie der Columbia Universität in New York [1] ist die Muskelermüdung Folge eines Calciumaustritts in den Muskel, der durch die Substanz S107 verhindert wird. Diese befindet sich in der klinischen Entwicklung für Patienten mit Herzrhythmusstörungen. Angeblich soll mit S107 20 bis 30 Prozent der Muskelermüdung aufgehoben und so die Leistungsfähigkeit signifikant gesteigert und die Erholungsphase verkürzt werden. Die Substanz soll leicht herzustellen sein und könnte deshalb auf dem Schwarzmarkt schon zur Verfügung stehen. Über ein Verbot und eine Einordnung in eine Wirkstoffgruppe auf der WADA-Liste ist zwar bislang nicht entschieden worden, jedoch wurde am Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung bereits ein Nachweisverfahren für S107 entwickelt. Nicht immer hinkt die Dopingforschung hinterher.

Weitere Infos zum Thema "Doping"

In diesem Beitrag geht es aus aktuellem Anlass im Wesentlichen um die sportrechtlichen Dopingverbote und -kontrollen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Dopingvergehen in den meisten Fällen auch eine arzneimittelrechtliche Relevanz haben. Zwar ist die Selbstanwendung von Dopingmitteln durch den Sportler nach dem deutschen Arzneimittelgesetz nicht strafbar, und auch die Anwendung von Dopingmethoden ist im AMG nicht verboten, es sei denn, hierbei werden Arzneimittel eingesetzt. Nicht zulässig ist jedoch, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden bzw. Arzneimittel zu Dopingzwecken in "nicht geringen" Mengen zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll (§ 6a AMG). Nähere Ausführungen hierzu finden sich in dem Buch "Doping im Sport".

Der Apotheker sollte daher ein wachsames Auge auf alle Arzneimittel haben, die auf der WADA-Verbotsliste stehen. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) unterhält eine Medikamentendatenbank (NADAMed) im Internet mit Informationen hinsichtlich der Dopingrelevanz einzelner Substanzen (www-nada-bonn.de). Sie gibt außerdem eine Beispielliste zulässiger Medikamente heraus, deren therapeutische Anwendung mit den Dopingbestimmungen vereinbar ist.


Literatur

[1] Bellinger AM et al. Remodeling of ryanodine receptor complex causes ‘‘leaky’’ channels: A molecular mechanism for decreased exercise capacity. PNAS 2008;106:6,2198 – 2202.

[2] Bundesgericht weist Beschwerde der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ab. Urteil vom 10. Februar 2010 (4A_612/2009). Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 10. Februar 2010. www.bger.ch.

[3] Deutsche Sporthochschule Köln. Institut für Biochemie (WADA-akkreditiertes Doping-Kontrolllaboratorium). www.dopinginfo.de.

[4] Die Schlussbilanz der SOKO Doping. Andreas Holzer, Leiter der SOKO Doping, über Dealer und Netzwerke, Lügner, Realitätsverweigerer und Weichspüler am 30. 1. 2010. http://kurier.at/sport/1973800.php.

[5] Gore C, et al. Second-generation blood tests to detect erythropoietin abuse by athletes. Haematologica 2003;88:333 – 43.

[6] The World Anti-Doping Code. Athlete Biological Passport Operating Guidelines and compilation of required elements. January 2010. Version 2.0. http://www.wada-ama.org/Documents/Science_Medicine/Athlete_Biological_Passport/WADA_AthletePassport_OperatingGuidelines_FINAL_EN.pdf.


Autorin

Dr. Helga Blasius

helga.blasius@web.de

Warum …


… streitet ein gedopter Sportler zumeist bis zum Schluss alles ab?

"Weil er glaubt, damit durchzukommen. Er lernt offensichtlich schon in der Jugend, Doping zu verheimlichen und auszublenden. Viele glauben später wirklich, dass das nicht zu ihrem Leben gehört hat. Und nur weil plötzlich ein Polizist vor einem sitzt, soll man gleich die Wahrheit sagen? Das ist ein langer Prozess. Vor allem, wenn man lange im Lügengebäude gelebt hat. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Sportler nahezu entmündigt werden. …"

Andreas Holzer, Leiter der SOKO Doping [4]

Blutparameter im Athletenpass


Blutparameter, die im Rahmen des biologischen Athletenpasses als hämatologisches Modul erfasst werden:

HKT Hämatokrit

HGB Hämoglobin

RBC Anzahl der Roten Blutkörperchen (Red blood cell count)

RET% Prozent Retikulozyten

RET# Retikulozytenzahl (reticulocyte count)

MCV Mittleres Erythrozytenvolumen (mean corpuscular volume)

MCH Mittlerer Hämoglobingehalt der Erythrozyten (mean corpuscular hemoglobin)

MCHC Mittlere Hämoglobinkonzentration der Erythrozyten (mean corpuscular hemoglobin concentration)

OFF-hr Score Index für die Stimulation, Blutprofil-Score [5]

Gliederung der WADA-Verbotsliste 2010


I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S1) Anabole Wirkstoffe

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

S3) Beta-2-Agonisten

S4) Hormonantagonisten und Modulatoren

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

M1) Verbesserung des Sauerstofftransports

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes

Zusätzlich zu den unter S1 bis S5 und M1 bis M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:

S6) Stimulanzien

S7) Narkotika

S8) Cannabinoide

S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten

P1) Alkohol

P2) Betablocker

Vom "offensiven" zum "defensiven" Doping


Laut Aussagen von Spitzensportlern hat die Motivation für Doping in den letzten Jahren einen Wandel durchgemacht. Während früher "offensives Doping” betrieben wurde, um sich einen Vorteil zu verschaffen, gilt heute eher das "defensive Doping”, das darauf abzielt, einen Nachteil auszugleichen, so die Einschätzung. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Konkurrenten überwiegend ebenfalls dopen.

Literaturtipp

Siegen um jeden Preis?

Immer wieder werden sportliche Erfolge als falsches Spiel enttarnt. Das Misstrauen wächst - wahre Leistungen werden angezweifelt. Zunehmend ist auch der Breitensport betroffen. Die Beteiligten sind ver­unsichert und haben viele Fragen:

  • Welche Mittel werden verwendet und wie wirken sie?
  • Welche Gesundheitsrisiken entstehen für die ­Betroffenen?
  • Welche Arzneimittel können Sportler im ­Krankheitsfall verwenden?
  • Wo ist die Grenze zwischen erlaubten Nahrungsergänzungsmitteln und verbotenen Wirkstoffen?

Zwei Fachleute geben die Antworten und kommentieren die verschiedenen Anti-Doping-Bestimmungen und -Listen. Sie liefern das aktuelle Rüstzeug, um das Doping-Phänomen zu begreifen und dagegen ­vorgehen zu können.


Feiden, Karl / Blasius, Helga

Doping im Sport

Wer - Womit - Warum

2., aktualisierte und erweiterte Auflage. XII, 268 S., 16 s/w Abb., 23 Tab. Kart. 24,90 Euro

Wissenschaftliche Verlags­gesellschaft, Stuttgart 2008

ISBN 978-3-8047-2440-2


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