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Doping-Bekämpfung: Count-down für Athen – neue Doping-Listen

BONN (hb). Kaum haben die "Helden auf dem Rad" die Tour de France in Sachen Doping überstanden, stehen schon die Olympischen Spiele in Athen an. Seit die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) international das Ruder in der Doping-Bekämpfung übernommen hat, ist der Wind für die Sportler so mancher vom Sieg verwöhnter Nationen rauer geworden. Was ist neu in Sachen Doping-Listen? Was unternimmt die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) zur umfassenden Aufklärung unserer Sportler vor Athen?

Weltweit maßgeblich für Doping-Kontrollen und sportrechtliche Sanktionen ist die Verbotsliste der WADA. Arzneimittelrechtlich relevant ist die Liste im Anhang zu dem europäischen Übereinkommen gegen Doping, dem auch die Bundesrepublik beigetreten ist (Bezugsliste). Beide Listen werden regelmäßig einander angeglichen.

Die aktuellen Fassungen der Verbotslisten sind bereits seit 1. Januar 2004 wirksam. Am 12. Juli 2004 wurde im Bundesgesetzblatt die offizielle deutsche Übersetzung der Bezugsliste gemäß § 6a AMG veröffentlicht. Die vollständige Bekanntmachung ist in dieser Ausgabe der DAZ in der Rubrik "Pharmazeutisches Recht" abgedruckt.

Was ist neu bei den verbotenen Substanzen?

Zunächst wurde die Liste insgesamt neu gegliedert in Substanzen und Methoden, die nur während des Wettkampfs verboten sind, und solche, die auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Darüber hinaus gibt es eine Gruppe verbotener Substanzen in speziellen Sportarten (siehe auch Tabelle). Hier die wichtigsten einzelnen Änderungen gegenüber der Vorgängerliste:

In der Rubrik Stimulanzien wurden die Substanzen Coffein, Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin von der Liste genommen. Dafür sind die folgenden namentlich neu aufgeführt: Adrafinil, Amphetaminil, Benzphetamin, Dimethylamphetamin, Furfenorex, Methylamphetamin und Modafinil.

Bei den Narkotika werden namentlich neu aufgeführt: Hydrocodon, Oxycodon und Oxymorphon. Der bisherige Zusatz "und verwandte Verbindungen" wurde gestrichen. Cannabinoide sind nur im Wettkampf verboten.

Die Aufstellung der anabolen Wirkstoffe beinhaltet ebenfalls neue explizite Nennungen: Boldion, 1-Androsten-3,17-dion, 4-Hydroxy-19-nortestosteron, 4-Hydroxytestosteron, Mestanolon, Oxabolon, Quinbolon, Stenbolon und 1-Testosteron. Clenbuterol und Zeranol (neu aufgenommen) werden unter "andere anabole Wirkstoffe" aufgeführt.

Diuretika sind als Maskierungsmittel insgesamt unzulässig, in Sportarten mit einer gewichtsbezogenen Klasseneinteilung, auch ohne therapeutisch notwendige Ausnahmen. Lokalanästhetika, die eingeschränkt zugelassen waren, stehen nicht mehr auf der Liste.

Neue Liste zulässiger Medikamente

Mit Stand vom 1. Juni 2004 wurde auch die Beispielliste zulässiger Medikamente an die neuen Bedingungen angeglichen. Sie beinhaltet eine Auswahl von Arzneimitteln, deren Gebrauch mit den Dopingbestimmungen vereinbar ist.

Orientiert an Beschwerdebildern werden hier in alphabetischer Reihenfolge auf Basis der Roten Liste 2004-1 diejenigen Arzneimittel aufgeführt, die von Sportlern bekanntermaßen häufiger angewendet werden. Sie nennt beispielhaft Wirkstoffe und/oder Handelsnamen. Darreichungsformen werden dann aufgeführt, wenn es für das Verständnis wichtig erscheint oder wenn nur bestimmte erlaubt sind. Die Liste ist im Internet abrufbar unter www.nada-bonn.de.

Stolz auf das Erreichte

Wie einer Pressemitteilung der vor fast genau vor zwei Jahren in Bonn gegründeten Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vom 14. Juli 2004 zu entnehmen ist, befindet sich diese nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Busse auf einem guten Weg. Die NADA habe so weit alle anstehenden Aufgaben gemeistert und sich personell und finanziell solide entwickelt. Als wichtigste Eckpunkte der zukünftigen Arbeit nannte er die Umsetzung des WADA-Code in das Deutsche Sportrecht und die Doping-Prävention.

Wie darüber hinaus zu erfahren war, hat der Vorstand der Agentur Ende Juni einen Vertrag mit der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) ratifiziert, nach dem die NADA künftig in Deutschland auch Trainingskontrollen an ausländischen Athleten durchführen darf, für Busse ein Meilenstein in der wachsenden internationalen Zusammenarbeit.

Das Doping-Info-Paket der NADA

Um zu gewährleisten, dass deutsche Sportler bei den anstehenden Olympischen Spielen in Athen umfassend aufgeklärt sind, stellt die Nationale Anti-Doping Agentur auf ihrer Website (www.nada-bonn.de) ein "Athen 2004 Info-Paket" zur Verfügung. Hier finden "Betroffene" und Interessierte alles Wissenswerte rund um das Thema Doping, darunter Hinweise an alle Mitglieder der deutschen Olympia-Mannschaft, an die betreuenden Ärzte, die Anti-Doping-Regeln, die Verbotsliste sowie die Formulare für Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Arzneimittel. Ein Leitfaden zur Durchführung der Doping-Kontrollen rundet das Paket ab.

Literaturtipp Was der Apotheker über Doping wissen sollte, findet er komprimiert dargestellt im Buch "Doping im Sport". Das Buch beschreibt die pharmakologischen Eigenschaften von Dopingmitteln und deren Risiken. Darüber hinaus findet der Leser Wissenswertes zu dem gesellschaftlichen, sportlichen und rechtlichen Umfeld des Dopings, sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport, zur Bekämpfung des Dopings auf nationaler und internationaler Ebene, zu Doping-Listen und last not least zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten von Apothekern und Ärzten auf diesem Gebiet. Er erhält so eine Gesamtschau über die verschiedenen Aspekte der missbräuchlichen Anwendung von Arzneimitteln im Sport. 150 Seiten. 10 Abbildungen. 15 Tabellen. Preis: 18,– Euro. Zu beziehen über die Buchhandlung des Deutschen Apotheker Verlags, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart.

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