Energieausweis soll CO2 -Ausstoß senken

(awd/az). Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium haben nach rund zweijährigen Beratungen den Energieausweis auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli 2008 beginnt die schrittweise Einführung. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Transparenz bei den Nebenkosten. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht bundesweit den unkomplizierten Vergleich der energetischen Qualität von Häusern.
Ausweispflicht für Gebäude ab 2008

So besteht zukünftig die Möglichkeit, mit der Energieeffizienz von Gebäuden zu werben, wie es bei Haushaltsgeräten längst der Fall ist. Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten möchte, hat mit Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2007) das Recht, einen Energieausweis einzusehen und erst dann den Vertrag abzuschließen.

"Der Ausweis stellt für potenzielle Mieter oder Käufer eine wertvolle Entscheidungshilfe dar, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen, weil sie die zu erwartenden Heizkosten von Anfang an kalkulieren können. Da der Energieausweis lediglich zur Information dient, lassen sich daraus keinerlei Rechtsansprüche etwa auf Durchführung einer Modernisierung ableiten", so ein Finanzierungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.

Der Energieausweis ermöglicht nicht nur Mietern oder Verbrauchern Vorteile. Die Seite der Vermieter und Verkäufer profitiert ebenso. Sie verfügen mit dem Energieausweis über ein zusätzliches Marketinginstrument. Denn angesichts steigender Nebenkostenbelastungen entwickelt sich das Thema "Energieeffizienz" zukünftig zum eigenständigen Qualitätsmerkmal in der Immobilienbranche. Eigentümer einer Immobilie, die sich über deren energetische Qualität informieren wollen, erhalten durch den Energieausweis eine wichtige Erstberatung. Plant der Eigentümer die Durchführung einer energetischen Sanierung, kann er – basierend auf den Modernisierungsempfehlungen des Energieausweises – die nächsten Schritte in der Sanierung vorbereiten.

Des Weiteren ergibt sich für Architekten, Handwerker und Ingenieure durch Einführung des Energieausweises ein neues Betätigungsfeld. Gerade in Zeiten schwacher Baukonjunktur sorgt das Ausstellen von Energieausweisen für zusätzliche Beschäftigung. Auch Wohnungsunternehmen haben Vorteile: Sie sind in der Lage, die Energieeffizienz ihres Immobilienbestands zu überprüfen und bekommen dadurch wichtige Entscheidungshilfen für Instandsetzungs- und Modernisierungsplanungen sowie für den Verkauf von Objekten. Und die Umwelt hat auch etwas davon: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen. Und das wiederum senkt den CO2 -Ausstoß und vermindert den Treibhauseffekt.

Modernisierung erhöht den Wohnkomfort

Im Vergleich zu Wohnungen und Häusern mit veralteten energetischen Standards bieten energetisch modernisierte Gebäude mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen. Zudem verbessert eine Modernisierung das Raumklima, erhält die Bausubstanz und erhöht generell den Wohnkomfort. Eine gute energetische Qualität wirkt sich wertsteigernd auf ein Gebäude aus und verbessert nachhaltig die Verkaufschancen. Ab 2008 müssen auch in öffentlichen Gebäuden Energieausweise sichtbar aushängen. Zudem ist für Wohngebäude und gewerbliche Bauten eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen geplant. Bei Neubauten ist ein Energieausweis übrigens schon seit Jahren Pflicht.

Zwei Ausweismodelle stehen zur Wahl

Zwei Energieausweise sollen ab Anfang 2008 für rund die Hälfte des deutschen Gebäudebestands nebeneinander existieren: der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Ausweis. Die bedarfsorientierte Variante liefert Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und Wärmedämmung aufgrund der Bauunterlagen. Die verbrauchsorientierte Variante orientiert sich hingegen an den früheren Heizkostenabrechungen der Hausbewohner. Das stößt aber häufig auf Kritik, denn dieses Dokument spiegelt als Bemessungsgrundlage lediglich das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider und nicht den tatsächlichen Bauzustand und den Zustand der Heizanlage.

Beide Modelle haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Die Wahl zwischen beiden Ausweismodellen haben Hausbesitzer und Vermieter mit Häusern, die mehr als vier Wohnungen aufweisen und nach 1977 gebaut wurden. Besitzer von Geschäfts- und Bürogebäuden zählen ebenfalls dazu. "Über einen Energieausweis muss verfügen, wer ab 2008 eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten will, dessen Baujahr vor 1965 liegt. Handelt es sich um jüngere Immobilien, dann bleibt noch Zeit bis Juli 2008", so der AWD..

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