Energiepass in zwei Varianten

(bü). Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, der muss einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wurde der Energiepass ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt er, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft, den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt den "Bedarfsausweis"

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den Varianten wählen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Der Ausweis kostet je nach Aufwand zwischen 100 und 500 Euro. Wer nur seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und keine energetischen Maßnahmen durchführen will, der ist mit dem preiswerten, zehn Jahre gültigen Verbrauchsausweis gut bedient. Er entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom Heizverhalten der Bewohner ab. Heizungsablesefirmen stellen den Pass für 40 bis 60 Euro aus.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Eigentümer sollten auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Auch beim Verbrauchsausweis sollte eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden. Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.

Falls die Bausubstanz eine Modernisierung erforderlich macht, sollte für eine Finanzierung Kontakt mit einem Baufinanzierungsexperten aufgenommen werden. Passend zum individuellen Finanzkonzept kann er verschiedene Wege zur Realisierung des anstehenden Bauvorhabens aufzeigen. Wer für die Modernisierung staatliche Fördermittel beantragen möchte (was über die Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich ist), der braucht den Bedarfsausweis.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, auf jeden Fall einen Bedarfsausweis für das Gebäude zu verlangen. Nur so würden Schwachstellen des Gebäudes sichtbar, "die letztendlich zu Kostenfallen bei der Heizkostenabrechnung" würden..

"www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de" bietet eine Auflistung über Aussteller, zu denen zum Beispiel auch Schornsteinfeger gehören können. Die Deutsche Energie-Agentur hat im Internet unter "www.gebaeudeenergiepass.de" eine Themen-Plattform eingerichtet. Ferner haben die Verbraucherzentralen einen Ratgeber veröffentlicht: "Der Energieausweis" kann bei der VBZ NRW - Aderstraße 78 in 40215 Düsseldorf - oder unter www.vz-nrw.de angefordert beziehungsweise per E-Mail unter publikationen@vz-nrw.de bestellt werden. Preis: 6,90 Euro (inkl. Versand).

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