Froese für Zielpreisvereinbarungen

STUTTGART (diz). Während die AOK Baden-Württemberg ihre Rabattverträge mit elf Generikaherstellern für 43 Wirkstoffe als Wohltat für ihre Versicherten verkauft, regt sich Kritik aus Apothekerkreisen, die auf mangelnde Praktikabilität und Effizienz dieser Verträge aufmerksam machen.

Heftige Kritik an AOK-Rabattverträgen Gravierende Umsetzungsprobleme erwartet

Ab 1. April 2007 sind die Apotheken dazu verpflichtet, bei AOK-Versicherten Arzneimittel durch wirkstoffgleiche Arzneimittel von Generikaherstellern zu ersetzen, mit denen die AOK Rabattverträge geschlossen hat – wenn der Arzt dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Der Austausch muss unter folgenden Bedingungen erfolgen:

wenn das verordnete Arzneimittel mit dem Arzneimittel im Rabattvertrag wirkstoffgleich ist,

wenn der verordnende Arzt aut idem nicht ausgeschlossen hat,

wenn das Arzneimittel im Rabattvertrag mit dem Auszutauschenden hinsichtlich Wirkstoff, Packungsgröße und Indikationsbereich identisch ist und eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform vorliegt.

Hier haben die 43 Arzneimittel des AOK-Rabattvertrags vor der normalen Aut-idem-Regelung den Vorrang. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Abgabe eines anderen Arzneimittels in diesen Fällen nicht erlaubt. Doch damit die Apotheke danach handeln kann, müssen erst einmal die Daten in den Apotheken-EDV-Systemen eingepflegt sein.

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, Peter Froese, geht von gravierenden Umsetzungsproblemen bei diesen Verträgen aus, z. B. hinsichtlich der EDV-Systeme, der Anpassung des Apothekenwarenlagers, der Lieferfähigkeit der Hersteller. Er plädiert stattdessen für ein Zielpreismodell, wie es der Gesetzgeber im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vorgesehen hat. Danach verpflichtet sich die Apotheke, Generika so auszuwählen, dass der Preis einem zwischen Apothekerverband und Kasse verhandelten Zielpreis entspricht. Individuell könne der Apotheker jedoch davon abweichen. Froese vergleicht das Modell mit der Reimportabwicklung, die ähnlich funktioniere. Von einer Zielpreisvereinbarung hätten alle Beteiligten Vorteile, so Froese. Der Patient bekomme in der Apotheke sofort sein Arzneimittel. Der Arzt müsse sich um Zielvereinbarungen, Tagestherapiekosten und sonstige Vereinbarungen nicht kümmern. Und der Apotheker könne sein Warenlager auf preisgünstige verfügbare Arzneimittel konzentrieren.

Bisherige Gespräche mit den Krankenkassen zu diesem Thema seien bisher erfolglos verlaufen. Er hoffe jedoch, dass die Kassen letztlich die Vorteile von Zielpreisen erkennen..

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