Kritik am AVWG - Kassen monieren zu geringe Einsparungen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) grundsätzlich begrüßt. Es wurde aber auch Kritik geübt. So hätten es die Kassen beispielsweise lieber gesehen, wenn die ab 2007 erhöhte Mehrwertsteuer auf die Arzneimittel-Hersteller abgewälzt worden wäre.

Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Hans Jürgen Ahrens, zeigte sich "froh, dass die –Regierung schnell gehandelt hat". Die Steigerungsraten bei den Arzneimittelausgaben von fast 20 Prozent hätten die Kassen nicht länger verkraften können. Nun bleibe zu hoffen, dass dieser "richtige Weg" auch die erdachten Einsparungen bringt. –Weniger erfreut ist der AOK-Chef –darüber, dass nun die Kassen für die erhöhte Mehrwertsteuer aufkommen müssen. Auch hätte er sich "gewünscht", dass die Apothekenhonorierung von 8,10 Euro auf 7,40 Euro abgesenkt worden wäre. Ahrens zufolge würde dies den Kassen zusätzliche Einsparungen von jährlich rund 400 Mio. Euro bringen.

Der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse KKH, Ingo Kailuweit, begrüßte die schnelle Einigung ebenfalls: "Damit hat die Große Koalition Handlungsfähigkeit bewiesen". Allerdings monierte er, dass das AVWG die Krankenkassen ab 2007 deutlich geringer entlasten wird als im ursprünglich von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Entwurf. Die erhöhte Mehrwertsteuer werde die Kassen ab 2007 mit gut 800 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich belasten. Diese Summe werde die für 2007 erwarteten Einsparungen von 1,3 Mrd. Euro weitgehend auffressen. Von einem "großen Sparpaket" könne dann keine Rede mehr sein.

Kailuweit hätte es zudem gerne gesehen, wenn der Preisstopp für Arzneimittel nicht nur bis zum 31. März 2008, sondern bis Ende 2008 verhängt worden wäre: "Hier hat die Politik offenbar der Mut verlassen, die Lasten auf die Pharma–industrie zu verlagern".

BKK kritisiert Festbeträge Der Vorstandsvorsitzende des BKK Bundesverbandes, Wolfgang Schmeinck, lobte insbesondere die vorgesehene Bonus-Malus-Regelung für Vertragsärzte. Es sei "ein echter Fortschritt, um die Ärzte auch in die wirtschaftliche Verantwortung für ihre Rezepte zu nehmen". Was die Änderung der Festbetragsregelung betrifft, so mahnte Schmeinck an, sorgfältig darauf zu achten, dass sie nicht zu stark eingeschränkt werde. Die heutige Regelung sei "die gelungene Mischung aus Versorgungsqualität und Einsparungen". Die Festbetragsschraube dürfe man nun nicht überdrehen - denn dann greife sie bald gar nicht mehr.

Zudem werde die Festbetragsregelung durch viele neue Definitionen zur "Innovation" wieder rechtsunsicher. Mit Sorge –betrachtet der BKK-Bundesverband auch die Regelung, wonach es Kassen über besondere Rabattverträge mit einzelnen Pharmaunternehmen erlaubt sein soll, Arzneimittel, deren Preis über Festbetrag liegt, ausnahmsweise voll zu erstatten.

Schmeinck –erwartet, dass künftig hunderte Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr voll erstattet werden dürfen. Aus der Regel würde durch die neue Vorschrift die Ausnahme. Der Leidtragende wäre der –Patient. Künftig werde der Arzt bei vielen Verordnungen erst prüfen müssen, in welcher Krankenkasse der Patient ist. "Denn vielleicht wäre ein Arzneimittel zwar empfehlenswert, aber leider hat die Krankenkasse von dem Pharmaunternehmen keinen Rabattvertrag bekommen", sagte Schmeinck.

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