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Dopingmittel THG in Deutschland nicht verbreitet

BONN (hb). Von knapp 20 000 auf Tetrahydrogestrinol (THG) getesteten Dopingproben im Jahr 2003 waren nur 153 positiv (0,8%) Dies geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISP) und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am 17. Februar 2004 auf ihrer Jahrespresskonferenz vorstellten. Auf dem Gebiet der Doping-Bekämpfung in Deutschland hat die NADA neben den beiden von der Welt-Anti-Doping Agency (WADA) akkreditierten Kontrolllabors eine zentrale Rolle übernommen.

Kontrollergebnisse im Jahr 2003

Die Kontrollergebnisse weisen nach den Darlegungen der Leiter der beiden Kontrolllabors Prof. Dr. Wilhelm Schänzer (Köln) und Prof. Dr. Klaus Müller (Kreischa) keine großen Veränderungen auf (siehe Tabelle). Prozentual die meisten positiven Proben wurden bei Sportverbänden gefunden, die nicht Mitglied im Deutschen Sportbund sind (ca. 5,5%).

Sämtliche Nachüberprüfungen auf das Designer-Anabolikum Tetrahydrogestrinol (THG), das in 2003 für einen Riesen-Dopingskandal vor allem in den USA gesorgt hatte, waren negativ, nach Einschätzung der Experten ein Zeichen dafür, dass die Substanz zumindest in Deutschland wohl keine Verbreitung gefunden haben dürfte.

Bei den im Auftrag von Sportverbänden, die Mitglied im DSB sind, durchgeführten A-Analysen wurde mit 20 positiven Proben am häufigsten Tetrahydrocannabinol gefunden, gefolgt von Testosteron (6), Ephedrin (4) und Clenbuterol, Hydrochlorothiazid, Metandienon, Norandrosteron und Stanozolol (jeweils zwei positive Proben).

Ähnliche Verteilungsmuster zeigen sich auch bei Kontrollen, die seitens anderer deutscher und ausländischer Verbände in Auftrag gegeben wurden. Bei Wettkampfkontrollen stand allerdings Stanozolol mit weitem Abstand an der Spitze (20 positive Proben).

Die "junge" NADA nicht überfordern

Über die Aktivitäten der noch jungen nationalen Anti Doping Agentur (NADA) berichtete deren stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Dirk Clasing. Nachdem die NADA ihre Arbeit Anfang des Jahres 2003 aufgenommen hatte, erledigen dort nun sieben Mitarbeiter die Aufgaben der gemeinsamen Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees ADK DSB/NOK.

Diese bestehen im Wesentlichen in der Koordination der Trainingskontrollen, die sich mittlerweile mit nach wie vor rund 4000 Kontrollen pro Jahr gut etabliert haben. Damit sind die anvisierten Aufgaben der NADA jedoch noch lange nicht erschöpft. Sie soll mittelfristig vielmehr auch auf dem Gebiet der Wettkampfkontrollen tätig werden, und darüber hinaus soll ihr in der Zukunft eine wichtige Rolle in der Prävention des Missbrauchs unerlaubter Mittel im Sport zukommen.

NADA-Vorstandsmitglied RA Markus Hauptmann warnte allerdings diesbezüglich vor überzogenen Erwartungen. Es sei bereits ein großer Kraftakt gewesen, die NADA innerhalb nur eines Jahres so weit funktionsfähig zu machen. Vieles werde in Zukunft von der Finanzausstattung der Agentur abhängen.

Doch Anti-Doping-Gesetz erforderlich?

Bis zum Frühjahr wolle die NADA darüber hinaus den am 5. März 2003 in Kopenhagen unterzeichneten Code der Welt-Anti-Doping Agency (WADA) durch die Konzeption eines NADA-Codes umsetzen. Ob darüber hinaus ein eigenständiges nationales Anti-Doping Gesetz hierfür erforderlich und rechtlich überhaupt machbar ist, sei derzeit noch nicht geklärt, so der Rechtsexperte der NADA Hauptmann. Eine Kommission werde sich im März 2004 erneut mit dieser Frage befassen.

Die Experten ließen verlauten, dass die Erfahrungen mit den Doping-Verbotsvorschriften des Arzneimittelgesetzes nicht besonders überzeugend seien. Bislang habe man zumindest allein hiernach keinen Rückgang an Dopingverstößen verzeichnet. Es habe zwar Anzeigen gegeben, jedoch seien diese weitgehend "niedergeschlagen" worden.

Neue WADA-Verbotsliste

Seit dem Jahresbeginn ist die neue Doping-Verbotsliste der WADA in Kraft. Diese wird regelmäßig mit der Liste im Anhang zu dem Europäischen Übereinkommen gegen Doping, die arzneimittelrechtlich verbindlich ist, in Übereinstimmung gebracht. Die aktualisierte sog. "Bezugsliste" wird nach ihrem Erscheinen in der Deutschen Apotheker Zeitung abgedruckt.

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