Arzneimittelmarkt

B. SteinhoffPhytopharmaka in Europa – Bestands

Phytopharmaka sind wirksame und weitgehend nebenwirkungsarme Arzneimittel, die sich einer wachsenden Beliebtheit bei der Bevölkerung im Zuge einer verstärkten Hinwendung zu natürlichen Quellen und im Rahmen einer bewussten und gesunden Lebensführung erfreuen. Sie machen einen bedeutenden Teil des Marktes an nicht-rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland aus und haben gerade durch die jüngsten regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre auf europäischer Ebene an Bedeutung gewonnen. Wie bei Arzneimitteln üblich, müssen vor ihrer Zulassung ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt werden. Da ihre arzneilich wirksamen Bestandteile Ų im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arzneimitteln Ų Vielstoffgemische komplexer Zusammensetzung sind, gelten für Phytopharmaka einige Besonderheiten, die bei der Durchführung der Untersuchungen auf die genannten drei Zulassungskriterien berücksichtigt werden müssen. Pflanzliche Arzneimittel sind jedoch nicht in allen europäischen Ländern so etabliert wie in Deutschland, sodass die Bestrebungen, harmonisierte Bewertungskriterien in diesem Bereich zu schaffen, von besonderem Interesse sind.

Marktbedeutung

Der Anteil pflanzlicher Arzneimittel an den nationalen Märkten nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist in Europa verschieden groß, in Frankreich und in Deutschland sind es jeweils etwa 30%. Auch der Anteil der einzelnen Länder am europäischen Gesamtmarkt für Phytopharmaka ist unterschiedlich. So hatte nach Erhebungen von IMS International im Jahr 2002 Deutschland am europäischen Phytopharmakamarkt den größten Anteil mit 45%, Frankreich den zweitgrößten mit 24%, im großen Abstand gefolgt von Italien, Polen, Großbritannien und Spanien (Abb. 1).

Europäisches Zulassungssystem

Soll ein Arzneimittel in mehr als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, so ist hierzu ein dezentrales Zulassungsverfahren zu beschreiten, das auf dem Grundsatz gegenseitiger Anerkennung von Zulassungsentscheidungen der nationalen Behörden beruht und in der kodifizierten Richtlinie 2001/83/EG festgelegt ist. Diese bildet ein einheitliches Regelungswerk aus den Inhalten der früheren Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG etc. Das besondere Problem bei diesem Verfahren liegt darin, dass ein fehlender Konsens der Zulassungsbehörden über die Verkehrsfähigkeit eines entsprechenden Produktes zu einem Schiedsverfahren führen kann, das bei negativem Ausgang letztendlich auch die Zulassung im Erstland gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit, dass kein Konsens zwischen Zulassungsbehörden erreicht werden kann, wird umso größer in den Fällen, in denen unterschiedliche Bewertungskriterien und Traditionen in den einzelnen Ländern existieren.

Bewertung von Wirksamkeit

und Unbedenklichkeit Während für den Nachweis der pharmazeutischen Qualität alle einschlägigen EU-Richtlinien und -Leitlinien – z. B. auch die Vorgaben der International Conference on Harmonization (ICH) zur Stabilitätsprüfung und zusätzlich die speziellen Leitlinien der Herbal Medicinal Products Working Party (HMPWP), die an späterer Stelle noch detailliert vorgestellt werden soll – herangezogen werden, können Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch pharmakologisch-toxikologische und klinische Studien, auch in Form des bibliographischen Nachweises nach Artikel 10.1(a)(ii) der Richtlinie 2001/83/EG belegt werden. Darüber hinaus existieren in mehreren Mitgliedstaaten Möglichkeiten zum erleichterten Nachweis der Wirksamkeit für bestimmte Produktgruppen, beispielsweise die Nachzulassung als traditionelles Arzneimittel nach § 109 a AMG in Deutschland. Die Option der bibliographischen Zulassung ist für pflanzliche Arzneimittel vor dem Hintergrund interessant, dass sie in den meisten Fällen bekannte Bestandteile enthalten und im Regelfall nicht über alle Studien und Unterlagen verfügen, deren Beurteilung für innovative Arzneimittel unerlässlich wäre, wie z. B. Toxizitätsstudien. Da es grundsätzlich sachgerecht erscheint, Arzneimittel mit altbekannten Bestandteilen, die z. T. seit Jahrzehnten im Verkehr sind, entsprechend ihrem geringeren Risikopotenzial zu beurteilen, hatte die Europäische Kommission vor mehreren Jahren den Begriff des "well established medicinal use" ("allgemein medizinisch verwendet") neu definiert. Demnach können für Arzneimittel mit bekannten Bestandteilen im Rahmen der Zulassung beispielsweise auch epidemiologische Daten sowie weitere publizierte wissenschaftliche Literatur Verwendung finden. Der Wortlaut des Artikel 10.1(a)(ii) der Richtlinie 2001/83/EG, der dem früheren Artikel 4.8(a)(ii) der Richtlinie 65/65/EWG entspricht, lautet: "The applicant shall not be required to provide the results of pharmacological and toxicological tests or clinical trials if he can demonstrate … that the constituent or the constituents of the medicinal product have a well established medicinal use, with recognised efficacy and an acceptable level of safety, by means of detailed bibliography."

Studie über pflanzliche Arzneimittel

in Europa Zur Erfassung und Bewertung der rechtlichen Situation pflanzlicher Arzneimittel in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere unter Berücksichtigung der Umsetzung der Option einer bibliographischen Zulassung für die Bewertung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, hatte die Europäische Kommission vor mehreren Jahren die Erarbeitung einer Studie ausgeschrieben. Ziel dieser Ausarbeitung sollte sein,

  • ūdie Rechtslage in jedem Mitgliedstaat in bezug auf die Umsetzung der europäischen Richtlinien für pflanzliche Arzneimittel zu prüfen,
  • ūdie realen Bewertungspraktiken für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verwendbarkeit bibliographischer Daten zu vergleichen und
  • ūEmpfehlungen zur Weiterentwicklung von Vorschriften zum Schutze der Volksgesundheit und zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs abzugeben.

Der europäische Fachverband der Arzneimittel-Hersteller (AESGP) wurde von der Europäischen Kommission als Auftragnehmer ausgewählt und hat vertragsgemäß nach einjähriger Bearbeitung Ende 1998 den Abschlussbericht in englischer und deutscher Sprache eingereicht. Die Europäische Kommission hat diese Studie im Internet publiziert: http://pharmacos.eudra.org/F2/pharmacos/ comdoc_doc.htm Die Studie geht insbesondere auf die Einstufung pflanzlicher Produkte innerhalb und auch außerhalb des Arzneimittelbegriffes ein, auf die Anforderungen der Dokumentation von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, auf die Möglichkeiten der Antragstellung aufgrund von bibliographischen Unterlagen sowie auf die unterschiedlichen Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis, ferner auf Herstellung, Qualitätskontrolle, Kennzeichnung und Vertriebswege. Ein separates Kapitel ist den Schlussfolgerungen aus dieser Ausarbeitung und den Empfehlungen für die künftige Situation pflanzlicher Arzneimittel in Europa gewidmet. Hierin wurde die besondere Wertschätzung der Arbeitsergebnisse der damaligen Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Pflanzliche Arzneimittel" durch alle beteiligten Kreise zum Ausdruck gebracht, die spezielle Anleitungen für die Bewertung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit entwickelt hat. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, die Arbeitsgruppe mit einem erweiterten Budget und einer verbesserten Infrastruktur auszustatten und in Erwägung zu ziehen, sie in eine Kommission von dauerhafter Struktur umzuwandeln, was daraufhin erfreulicherweise erfolgt ist. Darüber hinaus kam die Studie zu dem Ergebnis, dass offensichtlich mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Problemen bei der Anwendung identischer Regeln für alle Arzneimittel konfrontiert zu sein scheinen. Es wurde deshalb empfohlen, eine Klarstellung der damaligen Richtlinie 75/318/EWG in die bestehende europäische Arzneimittelgesetzgebung für solche Arzneimittel aufzunehmen, die sicher und von angemessener Qualität sind und deren Anwendungsgebiete ausschließlich auf einem adäquaten Nachweis der Wirksamkeit durch dokumentierte traditionelle Erfahrung beruhen.

Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe

Durch das Regelungswerk der Europäischen Gemeinschaft, hier insbesondere durch Artikel 39 der Richtlinie 75/319/EWG, waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle im Markt befindlichen Arzneimittel innerhalb von 15 Jahren (also bis zum Jahr 1990) auf Übereinstimmung mit den europäischen Regelungen zu überprüfen. Die Richtlinie machte allerdings über die näheren Modalitäten dieser nachträglichen Überprüfung im Sinne einer nachträglichen "Zulassung" keine konkreten Vorgaben, sodass durch die z. T. recht unterschiedliche Art und Weise der praktischen Umsetzung der europäischen Richtlinien in den einzelnen Ländern verschiedene Systeme zur Überprüfung der existierenden Märkte entstanden. Daraus resultierten z. T. auch unterschiedliche Ansätze zur Bewertung neuer pflanzlicher Arzneimittel in Zulassungsverfahren. Hinzu kamen eigene landestypische Traditionen und auch therapeutische Erfahrungen mit pflanzlichen Arzneimitteln, sodass sich insgesamt Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben, die die nationalen Behörden an die Überprüfung pflanzlicher Arzneimittel anlegen, entwickelten. Dies sollen die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen. Der französische Leitfaden "Cahiers de l’Agence no. 3" (der Nachfolger des "Avis aux fabricants") beschreibt ein erleichtertes Zulassungsverfahren für pflanzliche Arzneimittel und enthält eine Liste von etwa 200 Pflanzen, denen therapeutische Indikationen zugeordnet sind. Diese werden jeweils mit dem Zusatz "traditionnellement utilisé dans …" eingeleitet. Möglichkeiten von Kombinationen verschiedener Pflanzen für eine bestimmte Indikation sind rasterartig festgelegt. Soweit der Antrag sich im Rahmen dieses Leitfadens hinsichtlich der vorgegebenen Pflanzen, der gelisteten Indikationen und der vorgesehenen Zubereitungsformen bewegt, braucht der pharmazeutische Unternehmer keine eigenen Unterlagen zur Pharmakologie, Toxikologie und Klinik einzureichen. In Großbritannien gibt es den speziellen Fall der "exempt herbal remedies", bei denen für pflanzliche Zubereitungen keine Zulassung erforderlich ist, wenn sie entweder von einem "practitioner" nach individueller Konsultation für einen einzelnen Patienten verordnet und hergestellt werden oder als geschnittene oder zerkleinerte Droge ohne jeden Hinweis auf ein Anwendungsgebiet in den Verkehr gebracht werden. Dies legen Artikel 12 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Medicines Act fest. In Deutschland ist das System der Zulassung aufgrund klinischer Studien und/oder bibliographischer Daten, z. B. anhand der Aussagen von Kommission-E-Monographien, etabliert, zusätzlich ist seit 1994 das Verfahren der Nachzulassung als "traditionelle Arzneimittel" (§ 109 a AMG) im Gesetz verankert. Für eine Vielzahl pflanzlicher Tees sind auch Standardzulassungen nach § 36 AMG nutzbar. Weitere Länder haben vereinfachte Verfahren für pflanzliche Arzneimittel mit bibliographischen Belegen ihrer Wirksamkeit bzw. ihrer traditionellen Anwendung etabliert, in manchen Ländern jedoch gelten pflanzliche Zubereitungen überwiegend als Lebensmittel, wie z. B. in den Niederlanden oder in Belgien Produkte mit Ginkgo-, Sennes- oder Sabal-Zubereitungen.

Harmonisierung von Bewertungskriterien

Mit dem Ziel, harmonisierte Bewertungskriterien für Phytopharmaka in Europa zu schaffen, war 1989 die European Scientific Cooperative on Phytotherapy (ESCOP) als Dachorganisation nationaler wissenschaftlicher Fachgesellschaften für Phytotherapie gegründet worden, der heute 13 Mitglieder angehören (Tab. 1). Neben der Hauptaufgabe, die sich auf die Erstellung von Monographievorschlägen für Arzneipflanzen und deren Zubereitungen erstreckt, hat sich die ESCOP als weiteres Ziel gesetzt, die Forschung auf dem Gebiet der Phytotherapie zu unterstützen und zur Förderung ihrer Akzeptanz auf europäischer Ebene beizutragen. Das wissenschaftliche Komitee der ESCOP (s. Kasten links) erstellt seit nunmehr 14 Jahren Vorschläge für Monographien, die in ihrer Struktur (s. Kasten oben) an die europäische Leitlinie "Summary of Product Characteristics" angelehnt sind und europäisch harmonisierte Fachinformationen in englischer Sprache darstellen. Die Mitglieder treffen sich vier- bis sechsmal pro Jahr zu zweitägigen Sitzungen und arbeiten eng mit sonstigen Experten zusammen. Nach Fertigstellung einer Monographie im wissenschaftlichen Komitee wird diese dem Board of Supervising Editors zugeleitet, einem internationalen Hochschullehrer-Gremium aus den Bereichen Pharmakognosie, Pharmakologie, Klinik etc. (s. Kasten rechts). Nach Eingang der zumeist detaillierten und kritischen Kommentare der Supervising Editors wird die Monographie nochmals im wissenschaftlichen Komitee diskutiert, entsprechend modifiziert und endgültig verabschiedet. In den Jahren 1996 bis 1999 wurden 60 Monographien in Form einer Loseblattsammlung veröffentlicht; aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse der pharmakologischen, toxikologischen und klinischen Forschung wurden diese Monographien nunmehr gründlich überarbeitet und im September 2003 zusammen mit 20 neuen Monographien als Buch herausgebracht (Abb. 2, Tab. 2). ESCOP-Monographien spiegeln den aktuellen Wissensstand wider, sie können jedoch nicht ein Sachverständigengutachten oder die Dokumentation der wissenschaftlichen Daten im Zulassungsantrag ersetzen. Sie sind auch nicht vergleichbar mit den Monographien der Kommission E, jedenfalls solange sie nicht offiziell von behördlicher Seite geprüft und anerkannt worden sind. Sie können als wissenschaftliches Erkenntnismaterial den pharmazeutischen Unternehmern im Zulassungsverfahren wertvolle Hinweise für die Erstellung der Sachverständigengutachten zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geben; die Gutachten müssen jedoch präparatespezifisch entsprechend den europäischen Richtlinien und Leitlinien erarbeitet werden.

Arzneipflanzen weltweit

Innerhalb ihres Traditional Medicines Programme hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 1991 die "Guidelines for the Assessment of Herbal Medicines" entwickelt und publiziert, die grundlegende Kriterien für die Bewertung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneimittel enthalten und insbesondere in solchen Ländern zur Anwendung kommen sollen, die selbst noch nicht über derartige Bewertungsmaßstäbe verfügen. Basierend auf diesen Leitlinien sind dann in den folgenden Jahren von der WHO zusammen mit dem WHO Collaborating Center an der Universität Chicago für viele Pflanzen "Modellmonographien" geschaffen worden. Diese enthalten – im Gegensatz zu den ESCOP-Monographien – zusätzlich einen detaillierten Qualitätsteil, der gerade für solche Länder interessant ist, die keine festgeschriebenen Qualitätskriterien, z. B. in Form von Arzneibuchmonographien, besitzen. Besonderes Augenmerk wird hierbei nicht nur auf das Vorhandensein bzw. den Gehalt wirksamkeits- oder wertbestimmender Inhaltsstoffe gelegt, sondern auch auf die Abwesenheit bzw. Begrenzung von Kontaminationen wie mikrobielle Verunreinigungen, Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel. Die Aussagen zu den Indikationen sind gegliedert in Anwendungsgebiete, die durch klinische Studien belegt sind, solche, die in Textsammlungen und/oder Arzneibüchern beschrieben sind, und solche, die sich aus der volksmedizinischen Verwendung ableiten. Der erste Band mit 30 Monographien ist im Jahr 1999 publiziert worden, der zweite im Jahr 2002. Ein dritter und vierter Band sind in Vorbereitung.

Behördliche Bewertung

durch die HMPWP Im Jahr 1997 war bei der europäischen Zulassungsagentur EMEA die Herbal Medicinal Products Working Party (HMPWP) zunächst als Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die aber heute einen permanenten Status besitzt, gegründet worden. In dieser Expertengruppe arbeiten Vertreter der Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Europäischen Arzneibuch-Kommission mit. Vorsitzender ist Dr. Konstantin Keller, Deutschland, sein Stellvertreter ist Dr. Heribert Pittner, Österreich. Die Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Leitlinien im Bereich der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneimittel erstellt. Im Bereich der pharmazeutischen Qualität sind hier insbesondere zu nennen:

  • ūNote for Guidance on Quality of Herbal Medicinal Products (CPMP/QWP/2819/00)
  • ūNote for Guidance on Specifications: Test Procedures and Acceptance Criteria for Herbal Drugs, Herbal Drug Preparations and Herbal Medicinal Products (CPMP/QWP/2820/00)
  • ūPoints to Consider on Good Agricultural and Collection Practice for Starting Materials of Herbal Origin (EMEA/HMPWP/31/99)
  • ūPoints to Consider on the Biopharmaceutical Characterisation of Herbal Medicinal Products (EMEA/HMPWP/344/03) – Entwurf

Die beiden erstgenannten Leitlinien sind auch vom Committee on Proprietary Medicinal Products (CPMP) angenommen worden.

  • ür die Bewertung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit pflanzlicher Arzneimittel sollen folgende Arbeitspapiere hervorgehoben werden:
  • ūProposal for a Note for Guidance on Non-clinical Testing of Herbal Drug Preparations with Long-term Marketing Experience – Guidance to Facilitate Mutual Recognition and Use of Bibliographic Data (EMEA/HMPWP/11/99)
  • ūNote for Guidance on Fixed Combinations of Herbal Medicinal Products with Long-term Marketing Experience – Guidance to Facilitate Mutual Recognition and Use of Bibliographic Data (EMEA/HMPWP/15/99)
  • ūDraft Points to Consider on the Evidence of Safety and Efficacy Required for Well-established Herbal Medicinal Products in Bibliographic Applications (EMEA/HMPWP/23/99) – Entwurf
  • ūDraft Concept Paper on the Implementation of Different Levels of Scientific Evidence in Core-data for Herbal Drugs (EMEA/HMPWP/1156/03) – Entwurf
  • ie Arbeitsgruppe hat bereits vor mehreren Jahren ihre Meinung zum Ausdruck gebracht, dass die Monographien der ESCOP und der WHO einen wertvollen und aktuellen Überblick über die publizierte wissenschaftliche Literatur darstellen und als Material zum Beleg für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einer bibliographischen Zulassung, also im Bereich des "well established medicinal use", verwendet werden können. Die Gruppe hat auf Basis der ESCOP-Monographien sog. Core-data (früher: "Core-SPCs") geschaffen, die als Leitlinien für Behörden und Antragsteller im dezentralen europäischen Zulassungsverfahren verwendet werden können. Bislang liegen für folgende Arzneipflanzen verabschiedete Texte bzw. Entwürfe dieser Core-data vor:
  • ūValerianae radix (EMEA/HMPWP/14/99)
  • ūPsyllii semen (EMEA/HMPWP/13/00)
  • ūPlantaginis ovatae semen (EMEA/HMPWP/14/00)
  • ūPlantaginis ovatae testa (EMEA/HMPWP/15/00)
  • ūCalendulae flos (EMEA/HMPWP/17/00)
  • ūUrticae folium (EMEA/HMPWP/1416/02)
  • ūPassiflorae herba (EMEA/HMPWP/18/00) – Entwurf
  • ūMelissae folium (EMEA/HMPWP/19/00) – Entwurf
  • ūLupuli flos (EMEA/HMPWP/20/00) – Entwurf
  • ūHarpagophyti radix (EMEA/HMPWP/21/00) – Entwurf
  • ūMenthae piperitae aetheroleum (EMEA/HMPWP/1417/02) – Entwurf
  • ūMenthae piperitae folium (EMEA/HMPWP/1418/02) – Entwurf
  • ūPrimulae radix (EMEA/HMPWP/243/03) –
  • ntwurf
  • ūLini semen (EMEA/HMPWP/244/03) – Entwurf
  • ūSalicis cortex (EMEA/HMPWP/341/03) –
  • ntwurf
  • ūUrticae radix (EMEA/HMPWP/342/03) –
  • ntwurf
  • ūThymi herba (EMEA/HMPWP/343/03) –

Entwurf Alle Arbeitspapiere der HMPWP können auf der Website der EMEA unter www.emea.eu.int abgerufen werden, auf der für die HMPWP ein eigenes Fenster eingerichtet ist.

Richtlinie über traditionelle

pflanzliche Arzneimittel

Neben den durch ihren "well established medicinal use" charakterisierten Phytopharmaka soll in Zukunft eine weitere Gruppe pflanzlicher Zubereitungen im europäischen Richtliniensystem verankert werden. Nachdem am 9. 4. 2003 im seit mehreren Jahren laufenden Gesetzgebungsverfahren die Europäische Kommission einige Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments aufgegriffen hat, stehen nun die Inhalte der Richtlinie im Wesentlichen fest. Sie sieht für traditionelle pflanzliche Arzneimittel einen Bereich unterhalb des "well established medicinal use" vor, der solche pflanzlichen Arzneimittel umfasst, die Indikationen für relativ geringfügige Gesundheitsstörungen beanspruchen, definierte Dosisstärken und Anwendungsarten sowie eine ausreichende pharmazeutische Qualität und eine belegte Unbedenklichkeit besitzen. Die Wirksamkeit muss basierend auf langer Anwendung und Erfahrung plausibel sein, wobei für die Dauer der Tradition 30 Jahre innerhalb der Europäischen Union gefordert werden, Produkte aus dem außereuropäischen Bereich müssen mindestens 15 Jahre innerhalb Europas belegen können. Nach den politischen Beratungen in der jüngsten Vergangenheit soll die Richtlinie auch für Kombinationen von pflanzlichen mit bestimmten nicht-pflanzlichen Bestandteilen anwendbar sein, zu denen Vitamine oder Mineralstoffe gehören, die von ihrem Stellenwert innerhalb der Kombination den pflanzlichen Bestandteilen jedoch untergeordnet ("ancillary") sein sollen. Darüber hinaus sieht die neue Richtlinie die Gründung eines neuen Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel vor ("Committee for Herbal Medicinal Products"), der Teil der Zulassungsagentur EMEA sein soll und dem jeweils ein Mitglied von jedem EU-Mitgliedstaat angehören soll. Derzeit ist es wahrscheinlich, dass die bislang in diesem Bereich tätige und mit Experten besetzte HMPWP ein "Upgrade" in dieser Richtung erfahren wird. Der neue Ausschuss soll sich sowohl mit dem "well established medicinal use" als auch mit traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln befassen und den gesetzlichen Auftrag erhalten, Monographien für diese beiden Bereiche zu erstellen.

Perspektiven für die Zukunft

Die weitere Diskussion von ESCOP- und WHO-Monographien in der HMPWP bzw. künftig im neuen Committee for Herbal Medicinal Products und die Schaffung weiterer Core-data als Basis für den "well established medicinal use" sind sehr zu begrüßen, da amtlich anerkannte Monographien die Zulassung im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung erleichtern würden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Anwendungsbereich der Core-data entsprechend weit gefasst wird, damit möglichst viele im Markt befindliche Zubereitungen hiervon profitieren können.

  • om Bereich des "well established medicinal use" sind die pflanzlichen Arzneimittel des "traditional use" deutlich abzugrenzen. Der neue Ausschuss sollte aber für beide Gruppen gleichermaßen zuständig sein:
  • ūfür die etablierten pflanzlichen Arzneimittel einschließlich solcher mit klinischen Studien zum Beleg ihrer Wirksamkeit sowie
  • ūfür die traditionellen pflanzlichen Arzneimittel, wobei die Schaffung einer europäischen Regelung für traditionelle Arzneimittel nicht zu Lasten der in Deutschland am Markt befindlichen traditionellen Arzneimittel nach § 109 a AMG gehen darf.

Fernziel sollte daher eine europäisch harmonisierte, aber auch sachgerechte Bewertung aller pflanzlichen Arzneimittel sein. Literatur bei der Verfasserin

Personen der ESCOP (2003)

Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr. Fritz H. Kemper, Münster Geschäftsführer: Simon Mills, Exeter/GB Wissenschaftliches Komitee Vorsitzende: Peter R. Bradley, Großbritannien Dr. Barbara Steinhoff, Deutschland Schriftführer: Dr. Marijke Frater, Schweiz Prof. Dr. Liselotte Krenn, Österreich Weitere Mitglieder: Dr. Anna Rita Bilia, Italien Dr. Jan G. Bruhn, Schweden Dr. Desmond Corrigan, Irland Dr. Jozef G. Corthout, Belgien Dr. Frans M. van den Dungen, Niederlande Alain Groubert, Frankreich Dr. Lene Gudiksen, Dänemark Dr. Didier Guédon, Frankreich Dr. Stephan F. A. J. Horsten, Niederlande Frédérique Lafforgue, Frankreich Dr. Norbert Linnenbrink, Schweiz Dr. Antonella Riva, Italien Dr. Georg Seidel, Deutschland Dr. Martin Willoughby, Großbritannien Prof. Jens K. Wold, Norwegen

Struktur der ESCOP-Monographien in Anlehnung an das europäische SPC-Format

Definition Constituents

  • linical particulars
  • ūTherapeutic indications
  • ūPosology and method of administration

Contra-indications Special warnings and special precautions for use Interaction with other medicaments and other forms of interaction Pregnancy and lactation Effects on ability to drive and use machines Undesirable effects Overdose

  • harmacological properties
  • ūPharmacodynamic properties

–ūin vitro experiments –ūin vivo experiments –ūpharmacological studies in humans

  • ūclinical studies
  • ūPharmacokinetic properties
  • ūPreclinical safety data

References

Board of Supervising Editors der

ESCOP (2003)

Prof. R. Anton, Straßburg (F) Prof. G. Balansard, Marseille (F) Prof. P. Delaveau, Paris (F) Prof. Dr. H. van Dijk, de Bilt (NL) Prof. Dr. C. Harvala, Athen (GR) Prof. Dr. F. H. Kemper, Münster (D) Prof. Dr. K. Kraft, Bad Doberan (D) Prof. Dr. D. Loew, Wiesbaden (D) Prof. J. D. Phillipson, London (GB) Prof. Dr. R. Saller, Zürich (CH) Prof. Dr. H. Schilcher, München (D) Prof. Dr. O. Sticher, Zürich (CH) Prof. Dr. F. F. Vincieri, Florenz (I) Prof. A. J. Vlietinck, Antwerpen (B) Dr. J. H. Zwaving, Groningen (NL)

Phytopharmaka haben traditionell eine starke Position im deutschen Arzneimittelmarkt, aber auch auf europäischer Ebene haben sie durch jüngste regulatorische Maßnahmen an Bedeutung gewonnen. Die Bestrebungen, innerhalb der EU einheitliche Kriterien zur Bewertung ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu schaffen, kommen großenteils aus Deutschland und sind im großen und ganzen zu begrüßen. Dennoch sollte gerade der deutsche Apotheker die Entwicklung mit wachem Auge verfolgen, weil die Beschlüsse von Brüssel sich unmittelbar auf den deutschen Markt auswirken.

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