Arzneimittel und Therapie

Neue Methadon-Richtlinien: Drogenabhängigkeit als Krankheit ansehen

Am 1. Januar 2003 sind die neuen Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist, dass künftig eine Zweiterkrankung als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Substitutionsbehandlung wegfällt. Durch diese Neuregelung der Substitution wird sich der zu behandelnde Personenkreis vergrößern.

Die vom Bundesausschuss am 28. Oktober 2002 beschlossenen Richtlinien zur Methadon-Substitution stellen das Substitutionsverfahren auf eine neue Grundlage. Bislang war eine Begleiterkrankung wie zum Beispiel eine Hepatitis- oder HIV-Infektion Bedingung für die Aufnahme in eine Methadon-Therapie gewesen. Darüber hinaus enthalten die Richtlinien, die vom Bundesausschuss einstimmig beschlossen worden sind, nun auch Regelungen für ein umfassendes Therapiekonzept, das eine Konkretisierung beinhaltet und damit eine Überprüfung des Inhalts der Substitutionsbehandlung und eine Qualitätssicherung ermöglicht. Folgende Grundsätze haben unter anderem Eingang in die neuen Richtlinien gefunden:

  • Die bisherige Voraussetzung einer Begleiterkrankung für die GKV-finanzierte Substitution entfällt.
  • Das Antragsverfahren entfällt und wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
  • Für die substitutionsgestützte Behandlung von Patienten unter 18 Jahren und für Patienten mit einer Opiatabhängigkeit unter zwei Jahren soll in jedem Fall zeitnah mit Beginn der Behandlung eine Überprüfung vorgesehen werden.
  • Der Inhalt des "umfassenden Therapiekonzeptes" ist zu konkretisieren.
  • Es besteht Einigkeit darüber, dass die Behandlung grundsätzlich von einer psychosozialen Betreuung und/oder psychiatrischen und/oder psychotherapeutischen Behandlung begleitet werden muss.
  • Eine obligatorische Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Substitution noch weiterhin vorliegen, soll nach einer mehrjährigen Frist (z. B. 5 bis 7 Jahre) festgelegt werden.

    Die Neufassung trägt der Tatsache Rechnung, dass durch den Verzicht auf die Zweiterkrankung als Voraussetzung für die Substitution eine neue Situation geschaffen wird: Die Drogenabhängigkeit selbst wird nun als eine Krankheit angesehen und rückt in den Mittelpunkt. Künftig haben auch Langzeit-Abhängige, bei denen andere Therapien erfolglos waren, Zugang zur Methadon-Substitution. ck

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