Gesetzliche Krankenversicherung: Die Reformideen der Union

Berlin (ks). Den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festschreiben, Patienten auf allen Leistungsebenen zuzahlen lassen und Zahnbehandlungen aus dem GKV-Leistungskatalog ausgliedern - dies sind einige der Vorschläge zur Reform der Einnahmenseite der GKV, die derzeit von Unionspolitikern unterbreitet werden. Sie finden sich in einem Thesenpapier, das der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Storm und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz in der vergangenen Woche vorgelegt haben.

Storm und Widmann-Mauz gehen davon aus, dass ohne sofortige Reformen die Krankenversicherungsbeiträge in den nächsten Jahrzehnten auf über 20 Prozent steigen werden. Ursache sei die Kombination aus Verschiebungen der Altersstruktur einerseits und medizinisch-technischem Fortschritt andererseits. Keine Lösung sehen die Unionspolitiker in der Einführung von Kopfpauschalen nach Schweizer-Vorbild, für die sich etwa Bert Rürup und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller begeistern können: Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigten, dass auf diese Weise der Kostenanstieg nicht gebremst werden könne. Zudem sei das Modell unter Gerechtigkeitsaspekten nicht zu vermitteln: Warum solle der Spitzenverdiener ebenso belastet werden wie der "kleine Mann"?

Versicherungsfremde Leistungen ausgliedern

Besser sei da die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge: So verringere sich die Abhängigkeit der Einnahmenseite der GKV von der Konjunktur. Zudem werde den Arbeitgebern ein Signal gegeben, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht durch einen weiteren Anstieg von Lohnnebenkosten gefährdet werde. Weiterhin plädieren die Gesundheitsexperten der Union in ihrem Thesenpapier dafür, versicherungsfremde Leistungen - z. B. Sterbegeld und Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft - durch eine Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer zu finanzieren. Daneben sollte auch der Mehrwertsteuersatz für medizinische Leistungen und Arzneimittel ermäßigt werden. Es erscheine darüber hinaus geboten, die Bezieher von Kapitaleinkünften an der Finanzierung von Aufgaben zu beteiligen, die die GKV im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbringe. So könnte auch ein Anteil der neu einzuführenden Zinsabgeltungssteuer zur Gegenfinanzierung versicherungsfremder Leistungen verwendet werden.

Mehr Selbstbeteiligung

Die Ausgliederung der Zahnbehandlung aus dem GKV-Leistungskatalog bietet sich nach Auffassung von Storm und Widmann-Mauz an, da dies ein klar abgrenzbarer Teilbereich des Katalogs sei. Schrittweise sollte dieser Sektor in die vollständige Eigenverantwortlichkeit geführt werden. Patienten obliege es selbst, durch richtige Zahnpflege Erkrankungen vorzubeugen. Die bereits jetzt bestehende Zuzahlungsregelung bei Zahnersatz sei bereits ein richtiger Ansatz, der fortgeführt werden müsse. Auch in anderen Bereichen setzen die Autoren des Papiers auf mehr Selbstbeteiligung: zielgerichtete, ökonomische Anreize für eine verantwortliche Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft seien gefragt. Und so sollten Zuzahlungen auf allen Leistungsebenen - vor allem zu Beginn der Behandlungskette - fällig werden. Dabei sollten Patienten aber finanziell nicht überbelastet werden. Je nach Einkommen könnte das Selbstbehaltvolumen auf 150 bis 300 Euro jährlich begrenzt werden.

Kritik von der Regierung

Die rot-grüne Regierung hält von diesen Vorschlägen wenig. So wies Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt darauf hin, dass in Holland die Zahnbehandlung gerade wieder in den Leistungskatalog zurückgeführt werde. Der Zustand der Zähne sei eben nicht ausschließlich von der Pflege abhängig. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, kritisierte, dass die notwendige Konsolidierung der GKV alleine über die zusätzliche Belastung der Versicherten erfolgen solle. Diesen konkreten Belastungen stünden "wolkige Versprechungen" zur Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen gegenüber. Es stehe zwar fest, dass auch die Versicherten einen Beitrag leisten müssten, um die Leistungsfähigkeit der GKV zu erhalten. Reformen seien jedoch nur dann wirksam und gerecht, "wenn die mit ihnen unweigerlich verbundenen Belastungen und Anforderungen auf die Schultern aller Versicherten, Steuerzahler und medizinischen Leistungserbringer verteilt werden", so Bender.

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