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Zur Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung: Union stellt eigene Vorschläg

BERLIN (ks). Nach einer zweitägigen Klausurtagung des Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagfraktion hat die Union am 10. Februar unter anderem einen "Beschluss zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung" gefasst. Die Reform der GKV ist Teil eines "Drei-Stufen-Plans", der Deutschland für die "Herausforderungen der globalen Zeit im 21. Jahrhundert" rüsten soll.

Arbeitsmarkt-, Steuer- und Gesundheitsreform sind wesentliche Punkte dieses Plans. Die Reform der GKV gilt dabei als eine der dringlichsten. Noch bevor die von der Union ins Leben gerufene Herzog-Kommission Ergebnisse zu den langfristigen Herausforderungen im Gesundheitswesen auf den Tisch lege, müssten akute Probleme bis zum Sommer dieses Jahres angegangen werden, heißt es im Unions-Beschluss.

Erklärtes Ziel des CDU/CSU-Fraktionsvorstandes ist es, die Lohnnebenkosten auf 40 Prozent zu begrenzen. In der GKV wird ein Beitragssatz von 13 Prozent angestrebt. Die finanziellen Lasten des medizinischen Fortschritts und der Alterung der Gesellschaft müssten ausgewogen und von allen Beteiligten des Gesundheitswesens bewältigt werden, heißt es in dem Papier, ohne dass dies genauer erläutert wird.

Gemeinsamkeiten mit Schmidt

Die Vorstellungen der Union, wie Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit optimiert werden können, gleichen in einigen Punkten den Ideen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. So spricht sich der Fraktionsvorstand der CDU/CSU dafür aus, mit einem Bonussystem die Prävention zu fördern: "Wer vorsorgt, wird finanziell entlastet".

Zudem soll eine Patientenquittung eingeführt, Versicherten mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte eingeräumt und der Wettbewerb zwischen Kassen und Leistungserbringern verstärkt werden. Weiterhin sollen den Versicherten bei ihren Versicherungskonditionen mehr Entscheidungsfreiheiten gewährt werden, Bürokratie abgebaut und Verwaltungskosten reduziert werden.

Union für gestaffelten Selbstbehalt

Zudem müsse geprüft werden, ob es eine "sachgerechte Finanzierungslösung" für versicherungsfremde Leistungen gebe. Verschiebebahnhöfe zur Entlastung des Bundeshaushalts unter gleichzeitiger Belastung der GKV müssten beendet und die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und Zahnersatz reduziert werden. An der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge will die Union festhalten. Allerdings müsse diese durch mehr Eigenverantwortung der Versicherten ergänzt und der Arbeitgeberanteil festgeschrieben werden.

Als angemessene Selbstbeteiligung schlägt die Union einen sozial gestaffelten Selbstbehalt vor: Je nach Höhe des beitragspflichtigen Einkommens sollen Versicherte einen gestaffelten Betrag beisteuern, wenn sie Leistungen der GKV in Anspruch nehmen. Die in der vergangenen Woche von den Unions-Politikern Annette Widmann-Mauz und Andreas Storm geforderte Ausgliederung von Zahnbehandlungen aus der GKV soll nach dem neuen Beschluss zunächst lediglich "geprüft" werden.

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