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Verschreibungspflicht: Weitere Ausnahmen für Ibuprofen

Bonn (im). Nitrofurantoin wird neu der Rezeptpflicht unterstellt. Das sieht die jüngste Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor.

In der Verordnung, die am ersten Januar 2002 in Kraft treten soll, werden darüber hinaus für die beiden nicht-steroidalen Antiphlogistika Ibuprofen und Naproxen weitere Ausnahmen von der Verschreibungspflicht eingeführt. Demnach wird Ibuprofen künftig in rektalen Darreichungsformen als Monopräparat in Einzeldosen bis zehn Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (maximal 600 Milligramm pro Zäpfchen) und in einer Tagesdosis bis zu 30 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (Tagesdosis maximal 1800 Milligramm) bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber apothekenpflichtig. In der Begründung dazu heißt es, es gebe keine besonderen Risiken aus der Selbstbeurteilung der Erkrankung oder der Selbstanwendung durch den Patienten bei diesem gut untersuchten Wirkstoff. Aufgrund der großen therapeutischen Breite sei zudem das Risiko der Intoxikation als Folge von Überdosierungen gering.

Oral angewendetes Naproxen wird als feste Zubereitung in Einzeldosen bis zu 220 Milligramm, in einer Tagesdosis bis zu 660 Milligramm und in Packungsgrößen bis zu 6600 Milligramm für Erwachsene und über zwölfjährige Kinder aus der Rezeptpflicht entlassen. Der Wirkstoff Lodoxamid wird aus der automatischen Verschreibungspflicht entlassen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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