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Übertragungsrisiko des BSE-Erregers größer als vermutet

(pei/diz). Französische und britische Wissenschaftler haben in einer aktuellen Veröffentlichung gezeigt, dass sich der Erreger der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE, "Rinderwahnsinn"), an den Menschen anpassen kann, wenn er einmal auf ihn übertragen wurde. Diese Anpassung erleichtert seine Übertragung von einem Menschen auf den nächsten. Dies teilt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in einer Presseinformation mit.

Die Forscher konnten auch zeigen, dass die Übertragung nicht nur dann erfolgreich ist, wenn infektiöses Gehirnmaterial in das Gehirn der Versuchstiere gespritzt wird (der übliche experimentelle Weg), sondern auch dann, wenn das Gehirnmaterial in die Blutbahn gegeben wird (was ja bei ärztlichen Behandlungen nicht beabsichtigt ist).

Beide Befunde zusammen, die erleichterte Übertragung durch die Anpassung des Erregers und die erfolgreiche Übertragung durch die Blutbahn, geben Anlass zu der Sorge, so das PEI, dass die durch den BSE-Erreger verursachte menschliche Erkrankung (Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, vCJK) durch Arzneimittel menschlichen Ursprungs, insbesondere durch Blut und Blutprodukte, übertragen werden kann.

Zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen

"Diese Sorge wird von uns geteilt", betont Prof. Johannes Löwer, der Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts, das in Deutschland für die Zulassung solcher Arzneimittel zuständig ist. "Aus diesem Grunde wurden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Sie sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass in Deutschland bisher keine Fälle von vCJK aufgetreten sind und dass bisher weltweit keine Übertragungen von vCJK oder den klassischen Formen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Blut und Blutprodukte beobachtet wurden."

Folgende Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren bereits ergriffen: 1. Rückruf von Blutprodukten, wenn sich herausstellt, dass einer der Spender nach der Spende an vCJK erkrankt ist. 2. Ausschluss von Blut und Plasma aus Großbritannien, wo bisher die bei weitem größte Zahl an vCJK-Fällen (95 Fälle, Stand: 5. März 2001) aufgetreten ist. 3. Ausschluss von potenziellen Spendern, die sich durch einen Aufenthalt von mindestens einem halben Jahr in Großbritannien zwischen 1980 und 1996 unwissentlich der Infektion mit dem BSE-Erreger ausgesetzt haben könnten. 4. Entfernung der weißen Blutkörperchen ("Leukozyten") aus Blutspenden, da es Hinweise darauf gibt, dass die Erreger, wenn sie im Blut vorkommen, wahrscheinlich vorwiegend mit den weißen Blutkörperchen assoziiert sind.

Andere Maßnahmen, z. B. der Ausschluss von Spendewilligen, die selbst einmal eine Transfusion erhalten hatten, werden derzeit erwogen. Bei einer Entscheidung sei jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei Blut und Blutprodukten in den meisten Fällen um lebenswichtige und daher unverzichtbare Arzneimittel handele und dass bereits heute ein deutlicher Mangel an Blutspenden bestehe.

Prof. Löwer rät daher: "Alle Ärzte sollen in Ihrem Bemühen fortfahren, Blut und Blutprodukte nur dann einzusetzen, wenn sie unbedingt notwendig sind. Dabei ist dem Prinzip des 'optimal use', nicht dem des ,maximal use' zu folgen. Patienten aber sollten nicht leichtsinnig ihr Leben aufs Spiel setzen und Blut und Blutprodukte wegen eines theoretischen Infektionsrisikos ablehnen, wenn sie sie wirklich brauchen. Und schließlich sollen sich zur Blutspende alle die aufgerufen fühlen, die die Auswahlkriterien erfüllen. Ihr Blut wird dringend benötigt, insbesondere dann, wenn als Vorsichtsmaßnahme weitere Ausschlusskriterien eingeführt werden müssten."

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