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Arbeitskreis Blut: Risikovorsorge bei Blutspenden

BONN (im). Die vom Paul-Ehrlich-Institut spätestens zum 1. Oktober 2001 angeordnete Verminderung von Leukozyten im Blut (Leukozytendepletion), die auch der Gefahr der Übertragung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) vorbeugt, soll so schnell wie möglich in den Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen vorgenommen werden. Das erklärte der Arbeitskreis Blut, ein vom Bundesministerium für Gesundheit nach dem Transfusionsgesetz berufenes Sachverständigengremium in einer Stellungnahme am 16. November. Ein Hinauszögern aus Kostengründen sei nicht vertretbar.

Darüber hinaus beschloss der Arbeitskreis Blut, diejenigen Spender, die sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt mehr als sechs Monate in Großbritannien und Nordirland aufgehalten hatten, aus Gründen der Risikovorsorge bis auf Weiteres von der Blut- und Plasmaspende auszuschließen.

Fischer: verantwortungsbewusst

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat unterdessen diese Stellungnahme als verantwortungsbewussten Beitrag zur Risikovorsorge bei Blutprodukten begrüßt. "Auch wenn das Risiko der Übertragung der vCJK durch Blut ein wissenschaftlich noch nicht gesichertes, hypothetisches Risiko ist, ist die Stellungnahme ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Blutprodukten und zur Verminderung der nicht auszuschließenden Gefahr, Patienten durch Blutprodukte mit dem Erreger der vCJK zu infizieren", sagte Fischer. Ihren Worten zufolge steuert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sachkundig sowohl die Einführung der Leukozytendepletion als auch die Überwachung des Spenderausschlusses. So sei die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen gesichert. Fischer verwies auf die optimale Struktur des Risikomanagements bei Blutprodukten durch die ermächtigten Sachverständigengremien (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Arbeitskreis Blut) und das kompetente PEI.

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