DAZ aktuell

Zuzahlung: Kassen stellen sich stur

Die gesetzlichen Krankenversicherungen lehnen es ab, die Kosten für die Information der Apotheken über die ab Herbst möglichen unterschiedlichen kassenindividuellen Zuzahlungserhöhungen zu übernehmen.

Ab Juli steigen die Selbstbehalte der Patienten bei Arzneimitteln um fünf Mark auf neun, elf und dreizehn Mark. Ab September wird voraussichtlich der Koppelungsmechanismus gelten, wonach Beitragssatzerhöhungen um jeweils 0,1 Prozent die Zuzahlungen der Versicherten um jeweils eine Mark steigen lassen. Die entsprechenden Neuordnungsgesetze kann die Regierung mit ihrer Mehrheit über die parlamentarischen Hürden bringen (wir berichteten mehrfach). Die Apotheker sehen dabei die Kassen in der Pflicht, die Informationen über die Beitragssätze, an denen sich die Zuzahlungshöhen orientieren, zeitnah an die Offizinen zu leiten. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) haben sich Kassen und Apotheker bisher lediglich auf eine Empfehlung zur Publikation im Bundesanzeiger geeinigt. Der DAV hält darüber hinaus jedoch einen Vertrag für die praktische Umsetzung zwischen den Beteiligten für nötig. Wie Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK-Bundesverbands, auf der BPI-Veranstaltung sagte, wollen die Kassen die Informationspflicht den zuständigen Aufsichtsbehörden übertragen, die die Beitragsanhebungen genehmigen müssen. Die damit verbundene Kenntnis der Höhen sollten die Behörden zum Beispiel an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten in Frankfurt am Main weiterleiten. Die IFA solle wie bei den laufenden Preisänderungen diese Information in die Software integrieren. Allerdings stellte der BKK-Chef unmißverständlich klar, daß die Krankenkassen die Kosten dafür nicht zahlen wollen. "Dafür haben wir kein Geld", sagte Schmeinck wörtlich. Der BPI-Vorsitzende Prof. Hans Rüdiger Vogel sagte erheblichen Unmut der Patienten durch die ab September möglichen unterschiedlichen Selbstbehalte für identische Packungsgrößen in den Apotheken und verschiedene Szenarien voraus. Denkbar sei, daß Patienten wegen der Höhe der Zuzahlung auf notwendige Medikamente verzichteten. Vorstellbar sei auch, daß Rezepte zwar eingelöst werden, dann aber zusätzliche Ausgaben für Selbstmedikationspräparate oder das Ergänzungssortiment in den Apotheken fehlten. Einige Patienten könnten vom Arzt besonders teure Arzneimittel wegen des besseren Zuzahlungs-Leistungs-Verhältnisses verlangen. Andere Hersteller erwarteten dagegen, daß Mediziner preiswerte Präparate unter der Zuzahlungsgrenze bevorzugten, um das Arznei-Budget zu schonen, die nächsten prognostizierten eine Nachfrage der Versicherten nach preiswerten Medikamenten, die Geld gegenüber der Zuzahlung sparen wollten. Vogel kritisierte die Krankenkassen, die indirekt den Eindruck vermittelten, als flösse der Selbstbehalt der Versicherten in die Kassen von Pharmaindustrie oder Apothekern. Dabei profitierten sie selbst von dieser Regelung, die sie um fünf Milliarden Mark entlaste, davon allein durch Arzneizuzahlungen um 2,1 Milliarden Mark.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.