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BKK-Bundesverband: Zuzahlungsbefreiung ist ein voller Erfolg

BERLIN (ks). Das Arzneimittelspargesetz AVWG hat den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, ihren Versicherten die Zuzahlung zu erlassen, wenn ein Festbetragsarzneimittel besonders günstig ist. Nach einer ersten Zwischenbilanz des Vorsitzenden des BKK-Bundesverbandes, Wolfgang Schmeinck, ist die neue Regelung ein "echtes Erfolgsmodell": Seit dem 1. Juli purzeln die Preise der Arzneimittelhersteller und wächst die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel.

Im Mai hatten die GKV-Spitzenverbände die ersten Zuzahlungsbefreiungsgrenzen beschlossen. Dadurch erhielten Arzneimittelhersteller die Möglichkeit, die Preise von insgesamt 4990 Arzneimitteln aus 79 Festbetragsgruppen (Stufe 1) so weit zu senken, dass die Zuzahlung für die Versicherten entfällt. Wie der BKK-Bundesverband am 1. September mitteilte, haben sich seither 69 Hersteller an den Preissenkungen beteiligt – zum 15. August waren 2637 Präparate aus 69 Festbetragsgruppen zuzahlungsfrei erhältlich. Wie viele Versicherte im Rahmen der Neuregelung tatsächlich zuzahlungsfreie Arzneimittel erhalten haben, ist heute allerdings noch nicht erkennbar. Hierzu fehlen noch die detaillierten Apothekenabrechnungsdaten. Zu sagen ist aber schon, dass die Preisbewegungen hohe Aufmerksamkeit gefunden haben: Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel auf den Internetseiten der GKV-Spitzenverbände wird im Schnitt 25.000 mal pro Tag aufgerufen.

Neue Zuzahlungs–befreiungen ab November Nachdem die Umsetzung der neuen Regelung so gut angelaufen ist, haben die Spitzenverbände nun beschlossen, die Zuzahlungsbefreiungen auszuweiten. Zum 1. November können die Pharmaunternehmen ihre Preise in 130 weiteren Festbetragsgruppen mit derzeit 14.632 Arzneimitteln zu Gunsten der Patienten und Kassen kräftig senken.

Diesmal sind auch Arzneimittel aus den Festbetragsstufen 2 und 3 dabei, also auch patentgeschützte Wirkstoffe. Aus diesem Grund werden die Preissenkungen vermutlich nicht so stark ausfallen wie bei der ersten Befreiungs-Tranche, erklärte Schmeinck. Dennoch hat man beim BKK-Bundesverband schon theoretische Einspar–potenziale errechnet: Wechseln Ärzte ihre Verordnung in 30 Prozent der Fälle auf die besonders preisgünstigen Arzneimittel der insgesamt 209 Festbetragsgruppen, könnten ihre Patienten insgesamt 218 Mio. Euro pro Jahr sparen. Die Kassen würden bei einer ebenso hohen Substitutionsrate um knapp 120 Mio. Euro entlastet. Bei einer – hypothetischen – hundertprozentigen Substitution könnten die Patienten sogar gut 680 Mio. Euro, die Kassen rund 436 Mio. Euro sparen.

Zuzahlungsbefreiung wirken lassen Schmeinck forderte die Bundesregierung auf, die Zuzahlungsbefreiungen erst einmal wirken zu lassen, ehe Apotheker mit der anstehenden Gesundheitsreform zu Rabattvereinbarungen mit den Pharmaherstellern gedrängt werden. Er sieht die Gefahr, dass die Hersteller lieber Rabatte mit Apothekengruppen aushandeln, als ihre Preise so weit zu senken, dass die Zuzahlungsbefreiung greift.

Pro Generika fordert –Generika-Mindestquote Weniger positiv sieht man die Folgen des AVWG in der pharmazeutischen Industrie. Der Verband Pro Generika warnte die Spitzenverbände davor, "den Versicherten Sand in die Augen zu streuen": Die Ankündigung, Arzneimittel aus weiteren 130 Wirkstoffgruppen bei entsprechenden Preissenkungen der Hersteller von der Zuzahlung freizustellen, sei zwar auf den ersten Blick eine positive Nachricht für die Versicherten. Das Problem der steigenden Arzneimittelausgaben sei damit aber nicht gelöst, erklärte Pro-Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann. Er kritisierte, dass durch die Zuzahlungsbefreiung ausschließlich auf die ohnehin preiswerten Generika zusätzlicher Preisdruck ausgeübt werde. Das Hauptproblem seien jedoch die so genannten Schein–innovationen. Diese würden auch in Zukunft zu steigenden Kassenbeiträgen führen. Hofmann forderte, eine Generika-Mindestquote von 85 Prozent einzuführen. Dies spare sowohl den Kassen als auch den Versicherten Geld.

BPI: Ruinöser –Verdrängungswettbewerb Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht als Konsequenz des AVWG einen "ruinösen Verdrängungswettbewerb" auf dem deutschen Arzneimittelmarkt entfacht. "Gerade die kleinen und mittleren Hersteller sehen sich zusehends an den Rand gedrängt", erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Langfristig könne dies dazu führen, dass die Vielfalt pharmakotherapeutischer Möglichkeiten abnehme, da die Märkte sich weiter konzentrieren würden. Vo–raussetzung von Wettbewerb sei jedoch, dass möglichst viele Anbieter auf dem Markt sind. "Sonst könnten die Preise künftig wieder steigen", fürchtet Fahrenkamp.

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