Nach Bund-Länder-Beschluss

ABDA fordert Energiekosten-Entlastung der Apotheken

Berlin - 03.11.2022, 12:30 Uhr

Apotheken unterliegen strengen Regeln – auch was Lagertemperaturen betrifft. Manche Medikamente müssen zwischen 2 und 8 Grad Celsius gekühlt werden, zum Beispiel Insuline oder Impfstoffe. (b/Foto: ABDA)

Apotheken unterliegen strengen Regeln – auch was Lagertemperaturen betrifft. Manche Medikamente müssen zwischen 2 und 8 Grad Celsius gekühlt werden, zum Beispiel Insuline oder Impfstoffe. (b/Foto: ABDA)


Bund und Länder haben sich gestern auf Entlastungen für die Bürger:innen sowie für Unternehmen geeinigt – unter anderem durch eine Gas- und Strompreisbremse. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen zudem Extra-Hilfen bekommen. Die ABDA fordert jetzt, auch Apotheken in das Entlastungspaket einzubeziehen.

Am gestrigen Mittwoch fassten Bund und Länder einen Beschluss, der Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen angesichts steigender Energiekosten und hoher Inflation entlasten soll. Neben einer noch nicht bis ins Detail ausgearbeiteten Gas- und Strompreisbremse sieht dieser Beschluss unter anderem vor, dass aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Härtefallregelung für besonders belastete Bereiche finanziert werden soll. Hierfür plant der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro ein – 8 Milliarden Euro davon sollen Krankenhäusern, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. „Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren“, heißt es dazu im Beschluss.

Arztpraxen und Apotheken bleiben unerwähnt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte bereits gestern vor der Beschlussfassung gefordert, auch Arztpraxen in die Hilfsprogramme einzubeziehen. „Gehen in den Praxen im Winter buchstäblich die Lichter aus, ist die medizinische Versorgung in Deutschland am Ende. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch die niedergelassenen Praxen in die geplanten Härtefallregelungen aufgenommen werden, um die exorbitant gestiegenen und noch steigenden Energiekosten abzufedern“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen.

Die Praxen sind nach wie vor nicht im Beschluss erwähnt – und nun zieht auch die ABDA nach. Sie weist darauf hin, dass auch die Apotheken aus Gründen der Versorgungsqualität kaum Gas und Strom sparen können: Um Arzneimittel zu schützen, müssten Klimaanlagen und Kühlschränke laufen, Sicherheitsbeleuchtung und Messgeräte aktiv sein. Selbst bei hoher Energieeffizienz der Betriebe, stiegen die Ausgaben durch die Preisexplosion derzeit um ein Vielfaches an. „Die Apotheken müssen dringend in die aktuellen Entlastungsmaßnahmen und Härtefallregelungen des Bundes aufgenommen werden“, fordert daher ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Overwiening: Pandemie-Lob muss Krisenhilfe folgen

Dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Acht-Milliarden-Euro-Entlastungspaket für das Gesundheitswesen enthalten seien, sei „richtig so“, meint Overwiening, „aber Apotheken fehlen leider komplett in dieser Reihe“. Sie betont: „Apotheken sind als klein- und mittelständische, heil- und freiberuflich geführte Unternehmen eine unerlässliche Stütze der lokalen Gesundheitsversorgung und müssen deshalb ebenso wie Kliniken vor einer heranrollenden Energiekostenlawine geschützt werden. Wir appellieren daher dringend an die Politik, dem Lob für unsere Leistungen in der Pandemie eine finanzielle Krisenhilfe folgen zu lassen.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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