Angesichts der vorangehenden Schiedsgerichtsentscheidung, die mit Gültigkeit zum 1. September 2022 einen Großteil der verbliebenen Möglichkeiten, Einkaufsvorteile und damit Deckungsbeiträge zu erzielen, abschaffte, kann diese Entscheidung der Schiedsstelle nur als leider unvermeidlicher Zwischenschritt akzeptiert werden. Obwohl man den betroffenen Apotheken mehr als 366 Millionen Euro auf der Seite der Wirkstoffe an Rabatten abverlangte, wurde ihnen auf der Seite des Arbeitspreises durch die Erhöhung „nur“ circa 90 Millionen Euro zugestanden (Basis der Berechnungen GKV/Gamsi-Zahlen von 2021).
Das Ziel bleibt ein auskömmlicher Arbeitspreis
Ziel der Verhandlungspartner, GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband, und nicht einer Schiedsstelle (!) sollte es sein, eine tragbare, zukunftsfähige Lösung für den Bereich der parenteralen Herstellungen zu finden. Dazu gehört ein auskömmlicher, an den Lebenshaltungskosten orientierter Arbeitspreis, der selbstverständlich auch eine Gewinnkomponente enthält. Da bei der Abrechnung parenteraler Zubereitungen bisher auch der ohnehin niedrige 3-prozentige Wirkstoffaufschlag fehlt, könnten dann die Krankenkassen selbst die Preisverhandlungen mit den pharmazeutischen Herstellern übernehmen. Ein Kommissionsmodell, das den herstellenden Apotheken die Zwischenfinanzierung der teilweise extrem hochpreisigen Wirkstoffe und einen Großteil der Produktverantwortung inklusive unsinniger Vollabsetzungen/Retaxen erspart, wäre dabei die logische Konsequenz. Die Vorschläge hierzu liegen schon lange auf dem Tisch. Aber das ist eine Zukunft, die kreativ gestaltet werden müsste ...
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