Duogynon

BMG leitet Untersuchung ein

Marseille - 22.09.2020, 17:50 Uhr

Bei Duogynon handelt es sich um ein hormonelles Kombinationspräparat, das vom Berliner Pharmaunternehmen Schering ab 1950 auf den westdeutschen Markt gebracht wurde. (c / Foto: imago images / Steinach)

Bei Duogynon handelt es sich um ein hormonelles Kombinationspräparat, das vom Berliner Pharmaunternehmen Schering ab 1950 auf den westdeutschen Markt gebracht wurde. (c / Foto: imago images / Steinach)


Entschädigungsleistungen bislang nicht vorgesehen

Das BMG will nun prüfen, ob es Verbindungen zwischen der damaligen Aufsichtsbehörde BGA (heute BfArM) und dem Hersteller Schering AG (heute Bayer AG) gegeben habe, die dazu geführt hätten, dass Duogynon „trotz besseren Wissens” nicht vom Markt genommen wurde, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich (SPD). Stamm-Fibich, aber auch Abgeordnete anderer Parteien, setzen sich seit Jahren für eine Aufklärung des Duogynon-Skandals ein, bisher vergeblich. Auch eine Organisation, die die Interessen von etwa 500 mutmaßlich Geschädigten in Deutschland vertritt, kämpft seit langem darum. Seit 2017 läuft beim Deutschen Bundestag ein Petitionsverfahren zum Fall Duogynon, in dem die Unterzeichner eine Untersuchung und mögliche Entschädigungen fordern.

Die Parteien Die Linke sowie die Grünen hatten 2016 und 2018 Kleine Anfragen zum Thema im Bundestag gestellt. Das BMG antwortete aber noch 2018, man sehe keinen Anlass für weitere Nachforschungen und teratogene Effekte von Duogynon® seien unwahrscheinlich. Das BMG gehe davon aus, dass das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA) seiner Verantwortung als unabhängige Arzneimittelüberwachungsbehörde „im Rahmen seiner Möglichkeiten” nachgekommen sei, heißt es in der Antwort. Nun scheinen dem BMG offenbar Zweifel daran gekommen zu sein – und es will die Vorgänge überprüfen.

Um mögliche Entschädigungsleistungen für die Betroffenen soll es bei der angekündigten Untersuchung laut BMG aber vorerst nicht gehen. Dabei wäre ein staatlicher Entschädigungsfonds die wohl einzige Chance für Geschädigte: Ansprüchen gegenüber der Bayer AG als Rechtsnachfolger der Schering AG stehen Verjährungsfristen im Weg. Bayer hatte sich bereits auf die Verjährungsfrist berufen, als es 2011 einem mutmaßlich durch Duogynon® Geschädigten die Akteneinsicht verwehrte.

Das Abgeordnetenbüro von Martina Stamm-Fibich (SPD) teilte mit, dass das BMG zwar in einem ersten Schritt vor allem die Verbindungen zwischen der Schering AG und dem BGA untersuchen wolle. Aber das Thema Entschädigungsfonds stehe weiter im Raum: „Wenn bei diesem ersten Schritt festgestellt wird, dass es hier zu behördlichem Versagen kam, dann ist die Schaffung eines staatlichen Entschädigungsfonds die logische Schlussfolgerung und dringend notwendig,” so ein Mitarbeiter Stamm-Fibichs.

Die britische Untersuchungskommission hatte sich übrigens noch mit weiteren Medikamenten befasst, darunter Valproat. Der Wirkstoff wurde lange Zeit auch bei werdenden Müttern zur Behandlung von Epilepsie eingesetzt, erhöht aber das Missbildungsrisiko bei Kindern deutlich. Auch nachdem dies bekannt war, reagierten viele Länder zu spät und Valproat wurde trotzdem weiter Schwangeren verschrieben. Die Kommission forderte daher für Großbritannien die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, genau wie im Fall Duogynon. Auch in Frankreich gibt bereits einen Entschädigungsfonds für Valproat-Geschädigte. Zuletzt wurde zudem deren Klagen gegen die französische Regierung und den Hersteller Sanofi stattgegeben. In Deutschland hatte das Bundesgesundheitsministerium 2017 mitgeteilt, es strebe keine Untersuchung der Verschreibungspraxis bei Valproat an. Auch ein Entschädigungsfonds sei nicht geplant.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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