Pandemie sorgt für sinkende Pauschale im 2. Quartal 2020

Apotheken bekommen 345 Euro für jeden Vollnotdienst

Berlin - 09.09.2020, 14:45 Uhr

Für ihre Notdienste im 2. Quartal 2020 erhalten die Apotheken rund 345 Euro. (m / Foto: ABDA)

Für ihre Notdienste im 2. Quartal 2020 erhalten die Apotheken rund 345 Euro. (m / Foto: ABDA)


Nachdem die Notdienstpauschale im ersten Quartal 2020 mit rund 411 Euro pro Vollnotdienst so hoch war wie noch nie, ist sie im zweiten Quartal auf gut 345 Euro gesunken. Das liegt vor allem daran, dass die Zahl der abgegebenen Packungen deutlich zurückgegangen ist.

99.842 Vollnotdienste haben 18.821 Apotheken im zweiten Quartal 2020 geleistet. Für jeden davon bekommen die Apotheken nun eine Pauschale von 345,36 Euro ausgezahlt. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Damit fällt die Pauschale um 66,17 Euro niedriger aus als im Vorquartal – aber sie liegt 61,02 Euro über der des zweiten Quartals 2019.

NNF

Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) schlägt neben der Erhöhung der Abgabetage (ein Tag mehr als im Vorquartal) insbesondere der ungewöhnlich hohe Abfall der Packungsabgabemenge (-15,94 Prozent) bei der Berechnung der Notdienstpauschale zu Buche. Es sei davon auszugehen, dass neben dem saisonbedingten Rückgang der Packungsabgabemenge auch der Lockdown in der Coronakrise dafür verantwortlich sei. So kam es im ersten Quartal zu Hamsterkäufen – der NNF spricht von „Bevorratungsabgaben“ –, sie könnten den notwendigen Bedarf für das zweite Quartal zumindest teilweise abgedeckt haben.

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Seit Jahresbeginn fällt die Notdienstpauschale für die Apotheken höher aus. Seitdem fließen für jedes zulasten der Krankenkassen abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Zuvor lag dieser Zuschlag bei 16 Cent pro Rx-Packung. Mit dieser Erhöhung wollte der Gesetzgeber eine Pauschale von rund 350 Euro pro Notdienst erreichen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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