Bottroper Zyto-Skandal

Gläubiger fordern mehr als 90 Millionen Euro von Zyto-Apotheker Peter S.

Berlin - 22.08.2019, 12:45 Uhr

Die Gläubiger des Zyto-Apothekers Peter S. haben Forderungen von mindestens 92 Millionen Euro aufgestellt. Die freie Masse soll wohl nu bei etwa 2 Millionen Euro liegen. (Foto: hfd)

Die Gläubiger des Zyto-Apothekers Peter S. haben Forderungen von mindestens 92 Millionen Euro aufgestellt. Die freie Masse soll wohl nu bei etwa 2 Millionen Euro liegen. (Foto: hfd)


Dutzende weitere Betroffene wollen noch Forderungen anmelden

Einer der Rechtsanwälte, der noch Forderungen für seine Mandanten anmelden will, ist Khubaib-Ali Mohammed – er hatte auch im Strafprozess Nebenkläger vertreten. Im September wolle er mit drei Kollegen Forderungen für etwa 70 Patienten anmelden, erklärt er DAZ.online – einige dutzend weitere kämen später womöglich noch hinzu.

Die Forderungen beliefen sich im Durchschnitt auf jeweils rund 25.000 Euro. Angesichts der freien Insolvenzmasse will er womöglich auch Schadensersatzforderungen gegen die Kommunen aufstellen, die für die auch vom Landgericht Essen festgestellte mangelhafte Apothekenaufsicht verantwortlich waren.

Anwalt: Peter S. sollte wegen Morddelikten verurteilt werden

Außerdem will er erreichen, dass S. über die Revision wegen Morddelikten verurteilt wird – hierdurch gäbe es für Betroffene deutlich bessere Möglichkeiten, Entschädigungen zu erhalten, die auch gegenüber den Forderungen von Krankenkassen vorrangig zu bedienen wären. „Ich fühle mich wohler im Strafprozess, weil dort Entscheidungen in der Regel schneller fallen als im Zivilprozess“, sagt Mohammed. Jedoch ist das Strafverfahren noch nicht beim Bundesgerichtshof eingegangen. „Es ist sehr ärgerlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Akten nicht weiterschickt“, sagt er. „Das verzögert das Verfahren und ärgert Angehörige.“

Bei der Staatsanwaltschaft Essen laufen weitere Ermittlungsverfahren etwa gegen frühere Mitarbeiter und die Eltern von S. Diese Verfahren dauern „noch für unbestimmte Zeit an“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von DAZ.online.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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