Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker

Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 1: Die Kammern

Süsel - 09.10.2018, 10:15 Uhr

Wer sind diese Menschen eigentlich, die da beim DAT abstimmen? (Foto: Schelbert)

Wer sind diese Menschen eigentlich, die da beim DAT abstimmen? (Foto: Schelbert)


Was sind die Aufgaben der Kammern? 

Typische Aufgaben der Apothekerkammern sind,

  • „die beruflichen Belange der Kammerangehörigen zu wahren,
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen zu überwachen,
  • die Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern,
  • die Weiterbildung der Kammerangehörigen zu regeln“ und
  • „auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander hinzuwirken“ 

(beispielhaft zitiert aus § 4  Abs. 1 Nr. 1 bis 5. der Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen)

Praktisch bedeutet dies, dass die Kammern bindende Berufsordnungen erlassen, Verstöße gegen Berufspflichten ahnden, eine Berufsgerichtsbarkeit unterhalten, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen und überprüfen, QMS-Zertifikate und Titel über weitere Qualifikationen vergeben, die Weiterbildung organisieren und Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung anbieten. Außerdem können die Organe der Länder die Kammern mit Stellungnahmen und Gutachten zu Fachfragen beauftragen und den Kammern Aufgaben der Länder übertragen. Insbesondere die Durchführung der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für angehende Apotheker, die Prüfungen für angehende PKA und die Verteilung der Apothekennotdienste sind typische Aufgaben der Kammern. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland haben sie zudem in unterschiedlichem Umfang Aufgaben der Apothekenüberwachung übernommen.

Organe der Apothekerkammern

Die wichtigsten Organe der Kammern sind die Kammerversammlung und der Vorstand. Für den Haushalt, die Beiträge, die Satzung und grundlegende Entscheidungen über die Arbeit der Kammer ist die Kammerversammlung zuständig. Die Delegierten der Versammlung werden wie Abgeordnete von allen Kammermitgliedern gewählt. In vielen Kammern treten die Kandidaten gemeinsam in Listen an, die dann ähnlich wie Fraktionen in einem Parlament agieren. In manchen Ländern müssen die Kandidaten nach Landesteilen getrennt gewählt werden, damit alle Landesteile gleichmäßig vertreten sind. Außerdem können Sitze jeweils für Apotheker mit eigener Apotheke und für nicht-selbstständige Apotheker vorgesehen sein. Einen Sonderfall bildet die Kammerversammlung in Hamburg, die jeweils von allen anwesenden Kammermitgliedern gebildet wird und deren Zusammensetzung daher vor den Sitzungen nicht absehbar ist. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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