Missverständliches Schreiben der TK

Die Apotheke erhält die Zuzahlung?

Stuttgart - 26.07.2018, 07:00 Uhr

„Das macht dann 10 Euro, bitte.“ Beim Patienten entsteht häufig der Eindruck, das Geld verbleibe in der Apotheke. ( r / Foto: Imago)

„Das macht dann 10 Euro, bitte.“ Beim Patienten entsteht häufig der Eindruck, das Geld verbleibe in der Apotheke. ( r / Foto: Imago)


Viele Patienten leben in dem Glauben, dass die Zuzahlung der Apotheke zukommt. Dabei fungiert diese nur als Inkassostelle für die Krankenkassen. Wenn eine Kasse in einem Schreiben an Patienten suggeriert, der Zuzahlungsbetrag stehe dem Lieferanten zu und nicht der Kasse, sorgt das verständlicherweise in der Apotheke für Unmut.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen ab einem Alter von 18 Jahren Zuzahlungen leisten, außer natürlich sie sind davon befreit. 10 Prozent des Verkaufspreises werden für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel fällig, wobei mindestens 5 und höchstens 10 Euro zu bezahlen sind. Kostet das Mittel weniger als 5 Euro, zahlt der Versicherte höchstens den tatsächlichen Preis. Die Zuzahlung wird in der Regel packungsbezogen erhoben. Eine Ausnahme bilden in gewisser Weise die Hilfsmittel. Hier bezieht die Höchstgrenze von 10 Euro auf den Monatsbedarf.

Da der Patient die Zuzahlung in der Apotheke oder bei Hilfsmitteln unter Umständen auch bei einem anderen Leistungserbringer zu zahlen hat, liegt der Verdacht nahe, dass die Zuzahlung auch diesem zugutekommt. Am HV-Tisch gibt es immer wieder Erklärungsbedarf, dass die Apotheke hier nur die Inkassostelle für die Kassen spielt. Wenn Krankenkassen Patienten in dem Irrglauben noch bestärken, dass die zugezahlten Euro in der Apotheke bleiben, missfällt den Apothekern verständlicherweise.

TK drückt sich missverständlich aus

So schreibt nämlich die Techniker Krankenkasse in einem Brief, der DAZ.online vorliegt, an einen Patienten. Dieser hatte ihn in die Apotheke, aus der er seine Hilfsmittel bezieht, gebracht:

Auch den Hinweis, dass diese Formulierung missverständlich sei, erklärt ein Sprecher gegenüber DAZ.online: „In dem Bewilligungsschreiben möchten wir deutlich machen, dass der Zuzahlungsbetrag direkt an den betreffenden Lieferanten der Hilfsmittel überwiesen werden soll. Den Hinweis haben wir aufgenommen, weil Versicherte in einigen Fällen die Zuzahlung direkt an die TK überwiesen haben. Wir verwenden diese Formulierung nun schon seit einigen Jahren. In dieser Zeit wurden keine Beschwerden oder Probleme an uns herangetragen, weder von unseren Versicherten, noch von Apotheken.“

Allerdings zeigt sich die Kasse durchaus einsichtig. Denn der Sprecher sagt weiter, dass man für den Hinweis dankbar sei und prüfe, ob man die Formulierung gegebenenfalls anpasse.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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14 Kommentare

Steilvorlage

von Bernd Jas am 27.07.2018 um 10:12 Uhr

Prima der Satz mit der Aussage, dass die Zuzahlung der Lieferant bekommt. Könnte man das nicht mal rechtlich in trockene Tücher gießen?
Das wäre so´n richtiger Schlag ins KK-Kontor. Zuzahlung und 8,35 € für uns. Yeah!
Endlich Schluss mit der Inkassotätigkeit, für die wir auch noch 1,77 € abdrücken dürfen.
So sieht´s aus.
Wobei ich Herrn Zeitler und Herrn Barz voll zustimme, und den Rest, wie verquer so manche Nase auch denken mag, für mich behalte.

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AW: Sind das jetzt fake news?

von W. Adolf am 27.07.2018 um 13:46 Uhr

Man könnte die Tatsachen auch einfach zur Kenntnis nehmen, statt wütend dagegen anzuschreiben.

Mit der Zuzahlung bezahlt der Patient einen Teil des Arzneimittels, das er erhält. Und zwar an den Apotheker. Ist der Patient zuzahlungsbefreit, zahlt die Kasse entsprechend mehr. An den Apotheker. In beiden Fällen erhält der Apotheker den vollen Preis für das Arzneimittel (abzügl. Apothekenrabatt bei GKV). Das ist ja auch ok so! Niemand hat was dagegen! Keiner bestreitet den Apothekern die eingenommene Zuzahlung! Ich verstehe die Aufregung nicht.

Ärgerlich ist lediglich, dass manche Standesvertreter und Apothekermedien behaupten, die Zuzahlung würde „an die Kassen weitergereicht“. Und ein wenig peinlich für unseren Berufsstand ist, dass viele von uns das glauben.

Die Zuzahlungen werden übrigens nicht von den Krankenkassen mit den pharmazeutischen Unternehmen ausgehandelt, sondern vom Gesetzgeber festgesetzt. Die Kassen haben lediglich unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, bestimmte Arzneimittel zu 50% oder zu 100% von der Zuzahlung zu befreien.

AW: Zum verstehen

von Stefan Haydn am 27.07.2018 um 16:20 Uhr

Lieber W. Adolf, damit Sie nicht ganz unten lesen müssen:

Die Zuzahlung gehört immer der Krankenkasse. Punkt.
Die Apotheke muss hier Inkasso leisten.
Zur Vereinfachung für die Apotheken und Krankenkassen wird dieser Betrag aber dann von der Abrechnung abgezogen, damit nicht der Apotheker zuvor die Zuzahlung noch an die Krankenkasse überweisen muss.

Das nennt man Verrechnung und sollte jedem Geschäftsmann geläufig sein.

Juristisch gesehen ist die Zuzahlung aber immer Eigentum der Krankenkasse. Daher haben sie diese auch im Falle eines Zuzahlungsfehlers vom Patienten nachzufordern und dürfen nicht einfach darauf verzichten.
Vom unrechtmäßig gewährten Rabatt mal abgesehen.

Was sie denken oder wahrnehmen spielt keine Rolle. Es zählt nur die juristische Definition.

Darüberhinaus bedeutet Inkasso nämlich Arbeit. Sie müssen eine Zahlung vornehmen und haben einen zusätzlichen Arbeitsablauf, verbunden mit Gebühren bei der heute immer verbreiteteren bargeldlosen Zahlung.
Bis heute habe ich noch von keiner Krankenkasse dafür einen Ausgleich bekommen.

Ohne diese heutzutage überflüssige Inkasso-Arbeit wäre ein Kassiervorgang nur noch bei allen nicht KK-Abrechnungen notwendig.

Und der Patient könnte glücklich ohne etwas zu bezahlen die Apotheke verlassen.
Das würde den Versandhandel im RX-Bereich auch weniger attraktiv machen.

Techniker KK

von Alexander Zeitler am 27.07.2018 um 1:52 Uhr

Hey TKK, was soll den der Mist?
Jetzt mach ich meinen Beruf seit 1968. Und plötzlich soll der Rezeptanteil in der Apotheke bleiben?
Ists Euch denn allen zu heiss???? Oder wollt Ihr die Patienten in der Hitze gegen die Apotheker aufhetzen? Sind die Kassen soooo verzweifelt? Kohle haben die doch.. ich fasse das als kriegserklärung auf. Die TKK ist ja nicht dabei, wenn ich KundenKontakt habe. und keiner hört mit. Ich bin da dann nicht mehr politisch korrekt. Viel Spass TKK

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Gute Frage

von W. Adolf am 26.07.2018 um 20:50 Uhr

Lieber Herr Fischer,

eine interessante Frage, die Sie da stellen: Wer hat mich erfunden?

Dass es die GKV war, überrascht mich ein wenig.

Aber zurück zum Thema: Würde die Zuzahlung NICHT von der Rechnung abgezogen, erhielte sie die Apotheke zweimal, oder?

Und mit der Praxisgebühr wird es wohl genauso gewesen sein, nehme ich an.

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AW: Gute Frage Nächste Frage

von J. Kusterer am 27.07.2018 um 9:02 Uhr

Guten Morgen Herr Adolf,
was verdienen wir Apotheker dann bei zuzahlungsfreien Präparaten oder bei befreiten Patienten? Nichts? Wohl kaum (zum Glück). Zuzahlung ist gänzlich unabhängig vom Verdienst einer Apotheke an einem Medikament.
Der ist ganz anschaulich auf dieser Seite dargestellt

http://apothekenblog.com/wieviel-verdient-die-apotheke-pro-rezept/

Die Zuzahlung für Arzneimittel ist überspitzt formuliert das Resultat von Verhandlungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen bei denen die Krankenkassen nicht gänzlich mit ihren Preisvorstellungen im Verhältnis zum Festbetrag durchkommen. Nicht mehr aber auch nicht weniger..

Rezeptzuzahlung ist keine originäre Leistung der Apotheke

von Heiko Barz am 26.07.2018 um 12:02 Uhr

Es gäbe ein ganz einfaches Mittel, diesen für die Apotheken unhaltbaren Zustand sofort zu beenden. Von morgens bis zu den Spätnachrichten wird uns der Digitalisiereungswahn nur so um die Ohren gehauen. Die Möglichkeiten des heutigen Zahlungsverkehrs könnten doch auch die KKassen nutzen und die Zuzahlungen direkt bei ihren Mitgliedern (Kunden?) abbuchen. Wenn aber dieser Zahlungsverkehr den KKassen zu kompliziert erscheint, dann könnte deren Verwaltungsebene endlich mal Ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen und Lösungsparameter erstellen. Das aber bedeutet finanzabhängige Mehr-Arbeitszeit, die den KKassen leider auf Grund der Retaxeuphorie verlorengegangen ist.
Jede Kleinigkeit kann heute, wenn man es dann will, einfachst abgebucht werden und dieses ominöse KKassen Schreiben aus dem angeführten Artikel gäbe es dann gar nicht.
Die KKassen halten aber bewußt diesen beklagenswerten Zustand des Apothekeninkassos aufrecht, damit immer der „geldeintreibede“ Apotheker als geldgieriges Monstrum ihre eigenen kapitalistischen Grundeinstellungen überdeckt.
Das hat ja nun schon immer geklappt- deshalb auch die Vorstellung der Patienten über die Einkünfte der Apotheker.
Wenn ich Montgomery hieße, dann hätte ich diesen unhaltbaren Inkassozustand schon vor 25 Jahren abstellt und massiv den Patienten mitgeteilt.
Aber, wir haben nun mal keinen Montgomery und bei Schmidchen „Schleicher“ werden solche für uns wichtige Notwendigkeiten nicht mal angedacht.

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Natürlich erhält die Apotheke die Zuzahlung!

von W. Adolf am 26.07.2018 um 10:04 Uhr

Im Unterschied zum Apothekenrabatt, der den Verkaufserlös der Apotheke schmälert, lässt die Zuzahlung den Verkaufserlös der Apotheke unberührt. Im Ergebnis erhält die Apotheke den "vollen" Verkaufspreis (geschmälert nur um den Apothekenrabatt). Ein Teil des Verkaufspreises wird von der Krankenkasse bezahlt und ein Teil vom Versicherten. Dies führt zwar zu einer finanziellen Entlastung der Krankenkasse (was ja auch die Absicht dahinter ist). Dennoch verbleibt die Zuzahlung des Versicherten bei der Apotheke und dient dort der teilweisen Bezahlung der wirtschaftlichen Leistung der Apotheke Abgabe eines Arzneimittels.

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AW: Es ist wirklich verwirrend

von Andreas P. Schenkel am 26.07.2018 um 11:14 Uhr

Nein, das ist nicht richtig. Die Zuzahlung verbleibt nicht bei der Apotheke, sondern wird bei der Verrechnungsstelle von der Taxationssumme abgezogen und die Differenz der GKV in Rechnung gestellt. Das alles ist nur nicht so einfach durchschaubar, da die Apotheke die Zuzahlung zwar "in Besitz nimmt", die GKV jedoch der "Eigentümer" der Zuzahlung ist (ich drücke das jetzt bewusst juristisch unkorrekt aus zur Verdeutlichung). Was die Apotheke an Rohertrag (ist nicht der Gewinn, bei weitem nicht!) erhält, kann man in der AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung) nachlesen.
Fazit: Die Zuzahlung gehört definitiv der Krankenkasse, allerdings wird nicht jede Taxationszeile unmittelbar per Sofortüberweisung oder Paypal etc. an die GKV gesendet, sondern natürlich gesammelt aufgerechnet und die Differenzen ausgezahlt.

AW: Nicht verwirrend

von W. Adolf am 26.07.2018 um 14:02 Uhr

Mal angenommen, der Vorschlag im anderen Kommentar würde umgesetzt, die Krankenkasse würde die Zuzahlung also vom Versicherten abbuchen. Was würde sie mit dem Geld machen? Genau, sie würde es an die Apotheke auszahlen, zusammen mit dem anderen Teil des Arzneimittelpreises! Oder nicht?

Wer erhält also die Zuzahlung?

AW: Natürlich erhält die Apotheke die

von A. Fischer am 26.07.2018 um 19:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Adolf,

Sie glauben auch das der Arzt die damalige Praxisgebühr erhalten hat? Physikalisch gesehen, korrekt !
Wird diese nachher von seinen Rechnungen abgezogen? Na aber sowas von !

Wer erhält also die Zuzahlung im Endeffekt?
Wer hat Sie erfunden?
Wer verlangt diese von seinen Versicherten?
Wer hat keine Lust das System zu vereinfachen?
Wer möchte die Zuzahlung nicht streichen?

* Trommelwürbel* -> die "gesetzlichen Krankenkassen" .

Wünsche einen schönen Feierabend.

AW: Klartext

von St. Reinholz am 27.07.2018 um 1:10 Uhr

Also ich weiß gar nicht was die Anderen hier nicht verstehen. Die Krankenkassen erhalten nichts von der Zuzahlung.
Und selbstverständlich zieht die Krankenkasse die Zuzahlung (und KK-Rabatt) vom später zu erstattenden Arzneimittelpreis ab, denn sonst würde die Apotheke zu viel erhalten.
Das einzige Geld, was die KKen bekommen, kommt von deren Mitglieder als Beitragszahler.
Hier sieht man wieder, wie sich einige KollegInnen als (hilfloses/armes) Opfer darstellen und alles Negative von sich schieben wollen.
Es wäre sicherlich angenehmer und schöner, wenn die Patienten die Zuzahlung direkt an die KK entrichten müssten, denn so würden diese eher merken, dass sie die KK finanziell entlasten. Am Ende fließt dann aber eben der volle (abzüglich KK-Rabatt) AM-Preis zur Apotheke.

Selbstverständlich zahlt dann die Apotheke die Rechnung des Großhandels bzw. Herstellers. (um das auch gleich festzuhalten)

AW: Natürlich erhält die Apotheke die

von Alexander Zeitler am 27.07.2018 um 1:54 Uhr

Was für einen Quark quirlen Sie denn da?
Oder Sie sind wirklich ahnungslos.
Solche Kollegen brauchen wir.

AW: Natürlich erhält die Apotheke die

von Stefan Haydn am 27.07.2018 um 16:09 Uhr

Mann, mann, mann Kollege Reinholz, sie haben so gar keine Ahnung.

Die Zuzahlung gehört immer der Krankenkasse. Punkt.
Die Apotheke muss hier Inkasso leisten.
Zur Vereinfachung für die Apotheken und Krankenkassen wird dieser Betrag aber dann von der Abrechnung abgezogen, damit nicht der Apotheker zuvor die Zuzahlung noch an die Krankenkasse überweisen muss.

Das nennt man Verrechnung und sollte jedem Geschäftsmann geläufig sein.

Juristisch gesehen ist die Zuzahlung aber immer Eigentum der Krankenkasse. Daher haben sie diese auch im Falle eines Zuzahlungsfehlers vom Patienten nachzufordern und dürfen nicht einfach darauf verzichten.
Vom unrechtmäßig gewährten Rabatt mal abgesehen.

Vielleicht sollten Sie noch mal Inkasso googeln!

Kollegen wie sie braucht das Land!

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