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Bellartz-Prozess
Anwälte wittern „Geheimoperationen der Polizei“
Ermittler soll entschieden haben, was bekannt wird und was nicht
H.´s Verteidigung wirft dem leitenden Ermittler vor, sich nach „Gutsherrenart“ zum Entscheider darüber aufgeschwungen zu haben, welche Ermittlungsergebnisse bekannt werden und welche nicht. Diese „gezielt selektive“ Aktenführung zum Nachteil der beiden Angeklagten habe Verfahrensrechte ihres Mandanten schwerwiegend verletzt, so Anwältin Nadeborn. Dieser Mangel könne auch nicht durch die Nachlieferung der Polizei-Mails behoben werden – das Verfahren müsse daher mit einem Prozessurteil beendet, sprich eingestellt werden.
Bellartz´ Anwalt Carsten Wegner hatte bereits am vergangenen Montag umfangreich aus den Mails des Polizisten zitiert und sah sich durch den Vortrag seiner Kollegen in der Einschätzung bestätigt, dass in dem Verfahren relevante Informationen zurückgehalten wurden. Er schloss sich dem Antrag auf Einstellung per Prozessurteil allerdings nicht an, sondern verfolgt die Aussetzung weiter. Wegner hielt den Ermittlungsbehörden – auch der Staatsanwaltschaft – erneut vor, selbst Straf- und Strafverfahrensrecht verletzt zu haben. Er vermutet nun Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch den Polizisten, weil er Informationen aus den Ermittlungen an Dritte weitergegeben habe – etwa die Anwältin von Katja S. und das Jugendamt. Diese könnten in Kürze verjähren – erklärte er mit Blick auf den Staatsanwalt. Wegner erklärte zudem, dass er den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft für nicht fähig hält, die Hauptverhandlung zu führen. Schließlich sei dieser erst kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit dem Fall betraut worden. Er wolle den Staatsanwalt dafür nicht persönlich verantwortlich machen, erklärte Wegner, aber seine Behörde habe offenbar nicht die nötigen Maßnahmen getroffen, dass der Mitarbeiter gut vorbereitet sei.
Auch Wegner sprach das Untreue-Verfahren gegen ABDA-Verantwortliche an. Die Mails zeigten, dass es hier Vorbereitungen gegeben habe, die ABDA-Räumlichkeiten, die Privaträume der ABDA-Protokollchefin und auch der Beratungsgesellschaft, die für die ABDA den El-Pato-Sonderbericht erstellt hat, zu durchsuchen. Doch am Ende hätten die Ermittlungen nichts gebracht, das eine sinnvolle Durchsuchung hätte ermöglichen können. Das habe in der Anklage gegen Herrn Bellartz ganz anders geklungen.
Die Staatsanwaltschaft gab am heutigen Verhandlungstag zunächst keine weitere Erklärung ab. Ebenso wenig entschied das Gericht über den Aussetzungsantrag. Es ordnete vielmehr an, dass der Inhalt weiterer Akten nun im Selbstleseverfahren anzueignen ist. Der Vorsitzende Richter sagte zudem zu, sich darüber zu versichern, ob nun wirklich alle Dokumente, die im Zuge des Verfahrens entstanden sind, eingebracht wurden.
Am 10. Juli ist der nächste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin.
1 Kommentar
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von Angela Bleibtreu am 21.06.2018 um 22:18 Uhr
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