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Kleine Anfrage
Grüne: Werbung für Kinderarzneimittel ist unnötig
Arzneimittelwerbung ist vollständig harmonisiert
Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Die Vorbemerkung weist zunächst darauf hin, dass in puncto Arzneimittelwerbung das Heilmittelwerbegesetz und die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anwendbar sind. Zudem sei mit dem Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83/EG) die Arzneimittelwerbung in Europa vollständig harmonisiert. Die Mitgliedstaaten dürften damit keine Bestimmungen aufrechterhalten oder einführen, die von denen des Gemeinschaftskodex abweichen – außer dieser erlaubt abweichende nationale Vorschriften ausdrücklich.
Überwachung ist Ländersache
Zudem erklärt das BMG, dass die Überwachung, ob die heilmittelwerberechtlichen Vorgaben eingehalten werden, nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung Ländersache ist. Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Heilmittelwerbegesetz könnten die nach dem Landesrecht vorgesehenen Verwaltungsbehörden der Länder einleiten.
Ferner weist das Ministerium darauf hin, dass derzeit eine Rechtsverordnung vorbereitet wird, die Arzneimittel mit dem Wirkstoff Doxylamin, sofern sie zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum Alter von 18 Jahren zugelassen sind, der Verschreibungspflicht unterstellt. Eine entsprechende Empfehlung hatte bereits im vergangenen Sommer der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgesprochen. Zudem will das BMG eine Analgetika-Warnhinweisverordnung erlassen, die einen besonderen Warnhinweis für Schmerzmittel auf der äußeren Umhüllung von Arzneimitteln vorsieht: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“.
1 Kommentar
Werbung nur für Kinderarzneimittel verbieten?
von Pharmi am 05.04.2018 um 14:26 Uhr
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