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Kontrollierte Abgabe
FDP-Bundestagsfraktion will Cannabis-Modellprojekte
Die FDP-Bundestagsfraktion will noch am heutigen Dienstag einen Antrag beschließen, in dem es um die kontrollierte Abgabe von Cannabis geht. Die Liberalen wollen die Bundesregierung zu einem Gesetz auffordern, in dem „Modellprojekte zur Erforschung der kontrollierten Abgabe von Cannabis“ ermöglicht werden. Im Wahlkampf hatten einzelne FDP-Politiker gefordert, dass eine solche kontrollierte Abgabe in Apotheken geschehen solle.
Während Union und SPD noch über die Bewertung ihrer Sondierungsgespräche streiten, macht die FDP-Bundestagsfraktion Nägel mit Köpfen: In ihrer zur Stunde laufenden Fraktionssitzung wollen die Liberalen einen Gesetzesantrag beschließen, der die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Modellprojekten ermöglichen soll. Eingebracht wird das Papier unter anderem von Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die sich als stellvertretende Bundesvorsitzende im Bundestagswahlkampf auch mit Gesundheits- und Apothekenthemen befasst hatte. Mit dabei ist auch Wieland Schinnenburg, der für die FDP in den Gesundheitsausschuss rücken soll.
In dem Antragsentwurf, der DAZ.online vorliegt, heißt es: „Der Kampf gegen den Cannabis-Konsum durch Repression ist gescheitert. Es ist an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention bei Cannabis zu beschreiten. Diese bedürfen aber einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die durch wissenschaftlich begleitete Modellprojekte gewonnen werden kann. Ziel muss es sein, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern.“
FDP: Bundestag soll Modellprojekte ermöglichen
Die Liberalen-Fraktion fordert daher die Umsetzung der folgenden Punkte: Erstens möge der Bundestag oben angesprochene Modellprojekte ermöglichen – und dazu notfalls bis Ende Mai 2018 ein Gesetz vorlegen. Zweitens sollen bisherige Antragsteller solcher Modellprojekte unterstützt werden. Drittens sollen Länder und Kommunen mit ähnlichen Ideen unterstützt werden. Und viertens soll der Bundestag über die Durchführung dieser Maßnahmen berichten.
Zur Begründung führen die Liberalen einen ganzen Katalog an Studien, Bundestagsdrucksachen und weiteren Argumenten an. Zunächst weist die Fraktion darauf hin, dass rund 1,2 Millionen Personen zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis monatlich oder häufiger konsumieren. Der Kommentar der Liberalen dazu: „Es erscheint somit höchst fragwürdig, ob die präventive Wirkung der Strafandrohung […] die Verfügbarkeit und Verbreitung von Cannabis‘ tatsächlich einschränkt, wie die Bundesregierung behauptet (vgl. Drs. 19/310 Vorbemerkung). Vielmehr deuten die Zahlen darauf hin, dass der Konsum von Cannabis längst ein Massenphänomen ist, das breite Teile der Bevölkerung erreicht hat.“
Kontrollierte Cannabis-Freigabe in Apotheken?
Die Liberalen beschäftigen sich in der Begründung auch mit der Frage, ob Cannabis-Konsumenten eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, süchtig zu werden oder an andere Drogen zu gelangen. Gerade deswegen seien zunächst Modellprojekte zur Erforschung notwendig, heißt es in dem Antragsentwurf. „Es muss bei Modellprojekten unbedingt gewährleistet werden, dass minderjährige Personen keinen Zugang zu den ausgegebenen Cannabis-Produkten haben. Außerdem sollte einem exzessiven Konsum durch Studienteilnehmer vorgebeugt werden.“ Die Liberalen kritisieren zudem die amtierende Bundesregierung dafür, solche Modellprojekte bislang immer abgelehnt zu haben.
Die FDP behauptet ferner, dass die kontrollierte Abgabe sogar zum Gesundheitsschutz beitragen könne. Wörtlich heißt es dazu: „Die Qualität von Cannabis-Produkten wäre so offiziell regelbar und kontrollierbar. Konsumenten wären also nicht dem Risiko ausgesetzt, verunreinigte oder fehlerhafte Produkte zu bekommen. Weiter könnten durch eine Besteuerung von Cannabis-Produkten erhebliche Einnahmen erzielt werden, die beispielsweise der Suchtprävention und Aufklärung zugeführt werden könnten.“ Auch der Aufwand und die Kosten der Ermittlungsbehörden würden sich verringern. Problematisch sei auch, dass Konsumenten derzeit in häufigem Kontakt mit Dealern stünden – bei einer Freigabe könnte dieser Kontakt und somit die Gefahr andere Drogen zu konsumieren, verringert werden.
Die Liberalen erinnern die Bundesregierung mit Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz daran, dass solche Modellprojekte zu wissenschaftlichen Zwecken genehmigt werden könnten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei für die Genehmigung solcher Modellprojekte zuständig und da das BMG die Fachaufsicht über das BfArM habe, dürfte die Genehmigung „durchaus möglich“ sein.
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Wie und an welchen Stellen Cannabis frei und kontrolliert abgegeben werden soll, steht nicht in dem FDP-Antragsentwurf. Strack-Zimmermann, die den Antrag mit gestaltet hat, hatte sich allerdings im Wahlkampf dafür stark gemacht, dass eine solche kontrollierte Freigabe in Apotheken passieren könnte. In einem Interview mit DAZ.online erklärte die Politikerin: „Die Einhaltung des Jugendschutzes ist eine maßgebliche Voraussetzung für Freigabe von Cannabis. Bei den Apotheken wäre das gewährleistet.“
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Lindner´s Aktivitäten
von reiner tiroch am 29.01.2018 um 20:19 Uhr
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