Jahrestagung Consumer Health Care

Digitalisierung – Bedrohung für die freiberufliche Apotheke?

Berlin - 01.11.2017, 10:20 Uhr

Professor Hilko Meyer wertet das EuGH-Urteil überdies ganz klar als „Angriff auf die nationale Zuständigkeit für das Gesundheitswesen“

Professor Hilko Meyer wertet das EuGH-Urteil überdies ganz klar als „Angriff auf die nationale Zuständigkeit für das Gesundheitswesen“


Nach wie vor kämpft man hierzulande mit den Nachwehen des EuGH-Urteils zu den Rx-Boni. Bislang zeichnet  sich kein gesetzgeberischer Ausweg ab. Eine Lehre sollte daraus jedenfalls bereits gezogen werden können, meint der  Wirtschafts-und Gesundheitsrechtler Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt/Main, nämlich die, dass sich Deutschland in Zukunft bei entsprechenden Regelungen gegenüber der EU besser fit machen muss. Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen könnte nämlich noch einiges mehr auf die deutschen Apotheken zukommen.

Bei der 17. Jahrestagung „Consumer Health Care“ vergangene Woche in Berlin stand die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Fokus. Sie wurde veranstaltet von der Charité - Universitätsmedizin Berlin und dem Verein Consumer Health Care e.V. Marion Schäfer, Leiterin des gleichnamigen Masterstudiengangs  an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, sprach in ihrer Begrüßung von großen Erwartungen, aber auch großen Ängsten. Sie selbst hält die „Hype“, die um die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemacht werde, für übertrieben. Dass diese in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei, bedeutet für Schäfer lediglich, dass man allerorten darüber rede. Mit der tatsächlichen Umsetzung hapere es jedoch. „Von der Nutzung der Datenmengen und deren Umsetzung sind wir noch weit entfernt“, sagte Schäfer. „Es gibt große technische und rechtliche Hürden für die Implementierung. Außerdem wissen wir nicht, was die Digitalisierung überhaupt mit den Menschen macht.“

Apotheken kommen im EU-Recht kaum vor

Der Wirtschafts-und Gesundheitsrechtler Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt/Main beleuchtete die derzeitige Lage der deutschen Apotheken im europäischen Umfeld. Die Frage, was die EU mit den Apotheken zu tun habe, beantwortete Meyer zum einen mit: „nichts“ und zum anderen mit: „es sei denn, es gibt einen Bezug zum Binnenmarkt“. Apotheken kämen im EU-Recht relativ wenig vor. So gebe es zum Beispiel keine EU-rechtliche Verankerung der Apothekenplicht und auch der Apothekenbetrieb sei nicht europarechtlich harmonisiert. Den deutschen Apothekern sei das ganz recht, meinte Meyer, weil sie der nationalen Regierung mehr vertrauten und nationale Besonderheiten damit mehr zum Tragen kommen könnten. 

EuGH-Rechtsprechung bis 2015 zufriedenstellend

Mit der Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf Apotheken in den letzten 15 Jahren könne man unter dem Strich eigentlich recht zufrieden sein, stellte er weiter fest, denn diese habe die nationalen Wertungsspielräume im Wesentlichen anerkannt. Die ständige Rechtsprechung des EuGH sei jedoch zunehmend auf den Widerspruch der EU-Kommission gestoßen. Diese sehe in dem weiten Wertungsspielraum einen Missbrauch nationalstaatlicher Befugnisse zulasten der Marktfreiheit und präferiere einen liberalisierenden Ansatz. Seit mehreren Jahren fahre die Kommission deshalb eine Kampagne, um die Mitgliedstaaten in ihrer autonomen Beurteilung, ob nationale Maßnahmen „verhältnismäßig“ seien, einzuschränken.

„Angriff auf die nationale Zuständigkeit für das Gesundheitswesen“

In dieser sich verschärfenden Situation sei das Urteil des EuGH zu den Rx-Boni für ihn „eingeschlagen wie eine Bombe“. Der EuGH habe damit nicht nur auf einen Schlag ein ganzes System außer Kraft gesetzt. Meyer wertet das Urteil überdies ganz klar als „Angriff auf die nationale Zuständigkeit für das Gesundheitswesen“ und bezeichnete die Argumentation des EuGH überdies als „dreist“. Der deutsche Arzneimittelmarkt biete größere Marktfreiheiten als andere EU-Staaten: Es gebe keine Bedarfsplanung, keine Niederlassungsbeschränkung, keine staatliche Gebührenordnung für Apotheken, kein ärztliches Dispensierrecht und kein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dabei wären solche Eingriffe nach der Rechtsprechung des EUGH gerechtfertigt. Die Apotheken in Deutschland befänden sich demzufolge in einer wettbewerbsintensiveren Situation als in manchen anderen Ländern, und genau hierauf sei der EuGH offenbar angesprungen, denn in den Wettbewerb dürfe die EU ja eingreifen.

Wie geht der Geist wieder in die Flasche?

Meyer äußerte sich auch zu den möglichen politischen Handlungsoptionen als Reaktion auf das Urteil. Er hält es für fraglich, ob das EuGH-Urteil aus 2003 heute noch tragen würde. In diesem hatte der Gerichtshof  befunden, dass das deutsche Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zwar gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoße, dass es aber gerechtfertigt, weil verhältnismäßig sei. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 ist der Versandhandel mit sämtlichen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. „Ich habe so das Gefühl, dass es nicht gelingt, den Geist, der da aus der Flasche gelassen wurde,  wieder reinzukriegen“, sagte Meyer, zumal mit der anstehenden Jamaica-Koalition nun eine völlig neue politische Sachlage entstanden sei. 

Digitalisierung könnte die freiberufliche Apotheke weiter bedrohen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen  biete nun in der Zukunft noch erheblich mehr Möglichkeiten für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Meyer befürchtet, dass die freiberufliche Apotheke hierdurch angesichts der jüngsten Ausrichtung der europäischen Gesetzgeber weiter bedroht werden könnte. Zwar dürften nationale Gesetzgeber die Aufgaben, Standards und die  Vergütung der Apotheken weiterhin selbst ausgestalten, aber sie müssten dabei substantiiert darlegen, warum diese im Sinne des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sind und sie gegenüber der EU sattelfest machen. „Gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt es darauf an, dass die Regelungen zur  Qualität und zu den Preisen apothekerlicher Leistungen konsistent und diskriminierungsfrei sind“, resümierte Meyer.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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