Streit mit BfArM

Klosterfrau kämpft um Allergolact

Köln - 25.10.2017, 07:00 Uhr

Arzneimittel oder Medizinprodukt? Klosterfraus Streit um Allergolact geht weiter vor Gericht. (Foto: Hersteller)

Arzneimittel oder Medizinprodukt? Klosterfraus Streit um Allergolact geht weiter vor Gericht. (Foto: Hersteller)


Klosterfrau will weiter kämpfen

Auch gebe es eine arzneimitteltypische Dosierungsanleitung, betonten die Richter. Klosterfrau rettete nicht, dass es bei Allergolact von „physikalischen Effekten“ spricht: Der Begriff des Präsentationsarzneimittels sei weit zu verstehen, erklärten die Richter. „Denn dadurch wird der Verbraucher vor Erzeugnissen geschützt, die nicht ausreichend wirksam sind oder die nicht die Wirkungen haben, die der Verbraucher nach ihrer Bezeichnung erwarten darf“, heißt es im Urteil. „Für den Schutz von Verbrauchern vor unwirksamen Mitteln kommt es nämlich nicht darauf an, welchen Schutzmechanismus die Mittel behaupten, sondern allein darauf, dass sie Eigenschaften zur Heilung von Krankheiten beanspruchen, auf die sich der Verbraucher verlässt.“

Die Richter argumentierten, dass der Rechtsbegriff über die naturwissenschaftliche Begriffsbestimmung der „pharmakologischen Wirkung“ hinaus unter den rechtlichen Wertungen des Gesetzgebers auszulegen sei. „Homöopathika sind also Arzneimittel kraft gesetzlicher Erstreckung“, erklärten sie. „Erstreckt der Gesetzgeber den Arzneimittelbegriff auf diese Präparate, so ist auch der Begriff der pharmakologischen Wirkung in rechtlicher Hinsicht auf diese zu erstrecken.“

Offenbar hat Klosterfrau generelles Interesse, diese Fragen in einer nächsten Instanz zu seinen Gunsten klären zu lassen – denn obwohl es laut Urteil vom Mai dieses Jahres sagte, Allergolact befinde sich nur noch im „Abverkauf“, legte die Firma gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 7 K 2241/14) Rechtsmittel ein. Das Verfahren ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig (Az. 13 A 1426/17). Aufgrund des laufenden Verfahrens wollten weder BfArM noch Klosterfrau gegenüber DAZ.online Stellung nehmen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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