Für schwerkranke Patienten

Bundestag erlaubt Cannabis auf Kassenrezept

Berlin - 19.01.2017, 16:30 Uhr

Cannabis wird es zukünftig auf BtM-Rezept aus der Apotheke geben, Kassen müssen die Kosten erstatten. (Foto: stokkete / Fotolia)

Cannabis wird es zukünftig auf BtM-Rezept aus der Apotheke geben, Kassen müssen die Kosten erstatten. (Foto: stokkete / Fotolia)


Das Gesetz beendet lange Auseinandersetzungen

Patienten wie auch einige Gesundheitspolitiker haben die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke schon lange gefordert. Insbesondere aus den Reihen der Union waren vielfach Bedenken vorgetragen worden, dies könne dem Freizeitgenuss von Hanf Vorschub leisten. Auch BAK-Präsident Kiefer wies auf Gefahren der Droge hin. „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen“, erklärte er. „Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“ Aus Sicht von Apothekern sollte die Legalisierung zu Genusszwecken „sorgfältig geprüft werden“, da der Konsum mit Risiken wie einem erhöhten Unfallrisiko, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeiten verbunden sei.

Für die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) und den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wird bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes auch ein Gerichtsurteil eine wesentliche Rolle gespielt haben: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im April geurteilt, dass ein Patient mit Multipler Sklerose selbst Cannabis anbauen darf, da er es sich nicht leisten konnte, ihn aus der Apotheke zu beziehen. Im September erhielt er die Genehmigung des BfArM, wie inzwischen auch ein weiterer Patient. Durch das Gesetz will die Bundesregierung nun sicherstellen, dass Patienten nicht auf den Eigenanbau zurückgreifen müssen, sondern möglichst standardisierte Produkte auf Kosten der Kassen erhalten.

Während bislang Cannabis für medizinische Zwecke aus dem Ausland importiert wird, soll das BfArM zukünftig als staatliche „Cannabisagentur“ den Anbau in Deutschland ausschreiben und den Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Außerdem ist die Behörde für eine Begleitforschung verantwortlich, die innerhalb von fünf Jahren die Verschreibungspraxis untersuchen soll. Nach Kritik von Experten werden Patienten nicht mehr verpflichtet, hieran teilzunehmen – stattdessen sollen nur noch anonymisierte Daten vom BfArM ausgewertet werden.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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