Frühe Nutzenbewertung

Zusatznutzen für Ticagrelor nach Herzinfarkt

Berlin - 16.09.2016, 16:40 Uhr

Ticagrelor: G-BA sieht Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen in neuer Indikation. (Packshot: AstraZeneca)

Ticagrelor: G-BA sieht Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen in neuer Indikation. (Packshot: AstraZeneca)


Hochrisikopatienten mit einem Herzinfarkt in der Vorgeschichte profitieren von der zusätzliche Gabe von Ticagrelor (Brilique). Der Gemeinsame Bundesausschuss attestiert dem P2Y12-Antagonisten einen geringen Zusatznutzen im Vergleich zur Monotherapie mit Acetylsalicylsäure.

Brilique von AstraZenca war das erste Arzneimittel, das im Jahr 2011 die frühe Nutzenbewertung nach den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes durchlaufen hat. Das Arzneimittel zur Vorbeugung thrombotischer Ereignisse beim akuten Koronarsyndrom konnte seinerzeit überzeugen: Zumindest für bestimmte Patientengruppen wurde ihm ein beträchtlicher Zusatznutzen attestiert.

Am 18. Februar 2016 erhielt Ticagrelor die Zulassung für ein neues Anwendungsgebiet: Gleichzeitig eingenommen mit Acetylsalicylsäure (ASS) ist es nun auch indiziert zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei erwachsenen Patienten mit einem Myokardinfarkt in der Vorgeschichte – und einem hohen Risiko für die Entwicklung eines atherothrombotischen Ereignisses. Damit wurde eine weitere frühe Nutzenbewertung fällig.

Und auch diesmal kam der Gemeinsame Bundesausschuss zu einem positiven Ergebnis. Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ASS-Monotherapie) sieht er für das Präparat in der Dosierung von 60mg, wenn es gemeinsam mit ASS gegeben wird, einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, zumindest einen geringen.

Nun müssen der Hersteller und der GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Monaten einen Erstattungsbetrag vereinbaren.


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