Neues Gutachten im Kassenärzte-Skandal

Ex-Chef der KBV bekam 10.000 Euro „Benzinkostenpauschale“

Berlin - 13.09.2016, 18:00 Uhr

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)


„Nicht nachvollziehbare“ Geländewagen-Kosten und Benzinpauschalen von 10.000 Euro: Ein Gutachten wirft weitere Vorwürfe gegen Chefs und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreuevorwürfen auch gegen den aktuellen Vorsitzenden Andreas Gassen.

Bösgläubiges Handeln, Untreue in einem besonders schweren Fall und kaum zu prognostizierende Risiken: Ein DAZ.online vorliegendes Rechtsgutachten zum Dienstvertrag des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, ergibt neue Verdachtsmomente gegen diesen wie auch seine Ehefrau oder den aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen.

Im Detail beleuchtet das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten unter anderem eine bisher unbekannte Dienstwagenaffäre. Nachdem seine neue Stellvertreterin Regina Feldmann sich einen Dienstwagen stellen ließ, stieg auch Köhler um, der zuvor offenbar immer auf Taxis gesetzt hatte. Die Fahrten zwischen Wohnung und KBV erfolgten laut „Berliner Morgenpost“ im weißen Mercedes-Geländewagen, dessen Genehmigung und Finanzierung wirtschaftlich „nicht nachvollziehbar“ sei, wie die Gutachter der Anwaltskanzlei Luther bemängeln. Die üblichen Genehmigungsgremien wurden umgangen, die Leasingraten wurden wie Taxiquittungen erstattet, wie sich dem Gutachten entnehmen lässt.

Durch nichts zu rechtfertigen

Köhler erhielt darüber hinaus eine fünfstellige Summe für Spritausgaben. „Selbst wenn man die Übernahme einer auch in der Höhe durch nichts zu rechtfertigenden Benzinkostenpauschale von EUR 10.000,00 (…) außer Acht lässt, dürfte eine entsprechende Zusage – bereits aus materiellen Gesichtspunkten – gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen und damit nichtig sein“, stellen die Juristen fest. Sie gehen von einem geschätzten Gesamtschaden von mindestens rund 27.500 Euro aus – nur in dieser Sache.

Hinzu kommen die bereits bekannten unrechtmäßigen Gehaltssteigerungen und Ruhestandsbezüge, die vielfach Köhlers in der KBV arbeitende Ehefrau genehmigte. Darüber hinaus geht es um eine Rechtsschutzversicherung, die zulasten der Selbstverwaltungs-Organisation in unbegrenzter Höhe abgeschlossen wurde, und eine Haftpflichtversicherung mit Übernahme auch von Privat-Schäden  

Vorwürfe auch gegen KBV-Chef Gassen

Neben dem Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung Hans-Jochen Weidhaas und einem Rechtsanwalt verdächtigen die Gutachter auch den aktuellen KBV-Chef Andreas Gassen, sich möglicherweise aufgrund „Untreue in einem besonders schweren Fall“ strafbar gemacht zu haben: Die Vereinbarung, dass Gassens Vorgänger Köhler auch nach einer freiwilligen Amtsniederlegung – wie sie später erfolgte – vollen Anspruch auf die Weiterzahlung seiner Vorstandsbezüge habe, sei „zum einen inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“.

Hierdurch dürfte der KBV ein Vermögensschaden in Höhe von rund 110.000 Euro entstanden sein, befürchten die Gutachter – und nehmen trotz anwaltlicher Beratung der KBV-Mitarbeiter an, dass ein Anfangsverdacht bestünde. Insgesamt hat Köhler laut den Juristen unberechtigte Gehaltszahlungen in Höhe von 165.000 Euro erhalten.

Auseinandersetzungen mit Gröhes Gesundheitsministerium

In laut dem Gutachten „umfangreichen Auseinandersetzungen“ hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwischen April 2011 und März 2012 neben weiteren Punkten beanstandet, dass die Vergütung von Köhler um 35 Prozent angehoben wurde, teilweise Kosten aus dem Bereich der privaten Lebensführung übernommen wurden und eine Unfallversicherung auch Folgen eines Unfalls des täglichen Lebens abdeckt.

Strafanzeigen des Gesundheitsministeriums

Im Mai dieses Jahres hatte das BMG Strafanzeigen gegen Köhler wegen Betrugs erstellt, Ende vergangenen Jahres zwei Anzeigen wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und den Skandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank, bei der ohne Gremienbeteiligung Mieterdarlehen gewährt wurden – diese APO KG wird derzeit von einem Beauftragten des BMG abgewickelt. Als Konsequenz des Skandals soll per Gesetz eine strengere Aufsicht der Selbstverwaltungs-Partner beschlossen werden. „Nach derzeitigem Stand ist noch im Herbst mit einem Referentenentwurf zu rechnen“, erklärte ein Sprecher Gröhes auf Nachfrage.

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber DAZ.online bestätigte, hat sie nach einer Anzeige gegen KBV-Chef Gassen auch diese Vorwürfe in das Ermittlungsverfahren mit aufgenommen. Die Akten befinden sich derzeit zur Auswertung bei der Polizei, erklärte eine Pressesprecherin.

Das BMG hat die KBV in einem Schreiben vom 1. September 2016 angewiesen, Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Köhler zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. „Sie werden gebeten, eine Prüfung der aus dem Rechtsgutachten zu ziehenden zivilrechtlichen Konsequenzen zu veranlassen“, schreibt der zuständige Abteilungsleiter. Nachdem Gröhe im Juni Beschlüsse der Vertreterversammlung akzeptiert hatte und die KBV der gefürchteten Zwangsverwaltung durch einen Staatskommissar entkommen war, dürfte die augenscheinliche Selbstbedienung in ihren Vorstandsetagen sie wohl noch einige Zeit beschäftigten. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

KBV und andere

von Holger Hennig am 14.09.2016 um 8:04 Uhr

Selbstverwaltung = Selbstbedienungsladen? Scheint so!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.