Neues Gutachten im Kassenärzte-Skandal

Ex-Chef der KBV bekam 10.000 Euro „Benzinkostenpauschale“

Berlin - 13.09.2016, 18:00 Uhr

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

Der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)


Strafanzeigen des Gesundheitsministeriums

Im Mai dieses Jahres hatte das BMG Strafanzeigen gegen Köhler wegen Betrugs erstellt, Ende vergangenen Jahres zwei Anzeigen wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und den Skandal um eine Tochtergesellschaft der Apotheker- und Ärztebank, bei der ohne Gremienbeteiligung Mieterdarlehen gewährt wurden – diese APO KG wird derzeit von einem Beauftragten des BMG abgewickelt. Als Konsequenz des Skandals soll per Gesetz eine strengere Aufsicht der Selbstverwaltungs-Partner beschlossen werden. „Nach derzeitigem Stand ist noch im Herbst mit einem Referentenentwurf zu rechnen“, erklärte ein Sprecher Gröhes auf Nachfrage.

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber DAZ.online bestätigte, hat sie nach einer Anzeige gegen KBV-Chef Gassen auch diese Vorwürfe in das Ermittlungsverfahren mit aufgenommen. Die Akten befinden sich derzeit zur Auswertung bei der Polizei, erklärte eine Pressesprecherin.

Das BMG hat die KBV in einem Schreiben vom 1. September 2016 angewiesen, Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Köhler zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. „Sie werden gebeten, eine Prüfung der aus dem Rechtsgutachten zu ziehenden zivilrechtlichen Konsequenzen zu veranlassen“, schreibt der zuständige Abteilungsleiter. Nachdem Gröhe im Juni Beschlüsse der Vertreterversammlung akzeptiert hatte und die KBV der gefürchteten Zwangsverwaltung durch einen Staatskommissar entkommen war, dürfte die augenscheinliche Selbstbedienung in ihren Vorstandsetagen sie wohl noch einige Zeit beschäftigten. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

KBV und andere

von Holger Hennig am 14.09.2016 um 8:04 Uhr

Selbstverwaltung = Selbstbedienungsladen? Scheint so!

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