Kooperation beim Botendienst

Wenn der Apotheker Bücher bringt

Berlin - 02.09.2016, 11:00 Uhr

Um dem Online-Handel etwas entgegenzusetzen, hat sich im Kreis Olpe eine neue  Allianz gebildet: Das Arzneimittel-Taxi der Linden-Apotheke fährt auch Bücher für eine Buchhandlung mit aus. (Foto: Linden-Apotheke)

Um dem Online-Handel etwas entgegenzusetzen, hat sich im Kreis Olpe eine neue  Allianz gebildet: Das Arzneimittel-Taxi der Linden-Apotheke fährt auch Bücher für eine Buchhandlung mit aus. (Foto: Linden-Apotheke)


Trend: Same-day-delivery

Das Interesse des Buchhandels an der taggleichen Lieferung ist eine Reaktion auf den zunehmenden Trend zur Same-day-delivery bei vielen Internetversandhändlern. Um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden, bieten inzwischen sogar Internethändler die Lieferung noch am selben Tag an. Oft gilt dieser Service nur für Ballungsräume, denn auch hier entscheidet die Auslastung, ob sich das Angebot rechnet. Dieses Angebot der Internethändler ist jedoch wiederum eine Herausforderung für lokale Einzelhändler.

Same-day-delivery für Internethändler ist das wesentliche Geschäftsmodell für Logistikdienstleister wie Liefery und Tiramizoo und wird auch von DHL angeboten. Zu den Kunden gehören wiederum Amazon und überregional tätige Buchhändler wie Thalia. Apotheken dürften solche Leistungen nur im Versandhandel in Anspruch nehmen, weil die Boten dann nicht zur Apotheke gehören.

Für den Botendienst ist es allerdings interessant, die Preise dieser Angebote mit der Kalkulation für die Apotheken zu vergleichen. Gemäß den Angaben im „buchreport.express“, der wiederum auf die „Textilwirtschaft“ verweist, verlangt DHL 8 bis 9 Euro und Tiramizoo ab 5 Euro für eine Lieferung innerhalb von 90 bzw. 120 Minuten oder bei einem einstündigen Zeitfenster für die Lieferung.

Ein verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel im Niedrigpreisbereich bietet bei einer GKV-Verordnung aus dem Festzuschlag einen Rohertrag von 8,35 Euro abzüglich 1,49 Euro Kassenabschlag (ohne Mehrwertsteuer), also 6,86 Euro. Unabhängig von den rechtlichen Hindernissen wäre der Auftrag an einen externen Dienstleister für die Apotheke also ein Verlustgeschäft, weil allein die Versandgebühr etwa so hoch wie der Rohgewinn oder sogar noch höher wäre.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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