Zweites Pflegestärkungsgesetz

Pflegereform kostet 4,4 Milliarden mehr

Berlin - 23.06.2015, 17:45 Uhr

Die Pflegereform kostet weitere 4,4 Milliarden Euro. (Bild: Bilderbox)

Die Pflegereform kostet weitere 4,4 Milliarden Euro. (Bild: Bilderbox)


Um Pflegebedürftige durch die Pflegereform nicht schlechter zu stellen, ist mehr Geld als bisher angenommen nötig. Für die Überleitung auf das neue System des zweiten Pflegestärkungsgesetzes veranschlagt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einmalig weitere 4,4 Milliarden Euro. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen, die heute bei 6,6 Milliarden Euro liegen. Die bisher aus zwei Beitragserhöhungen erwarteten 5 Milliarden Euro jährlich reichen dafür nicht aus, wie aus Gröhes Gesetzentwurf hervorgeht, der jetzt zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien versandt wurde.

Zentraler Punkt des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade ausgeweitet werden, um das Begutachtungssystem genauer und damit gerechter zu gestalten. Mit der Umstellung, die mehrere Jahre dauern dürfte, soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Vielmehr werden dadurch voraussichtlich 500.000 Menschen mehr erfasst als bisher.

Grundsätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine neue Begutachtung. Auch wenn sich hier herausstellen sollte, dass nach dem neuen System eigentlich niedriger eingestuft werden müsste, soll dies nicht umgesetzt werden. Es soll also nur nach oben angepasst werden. Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Umstellung auf das neue System wird dann aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später in Kraft treten.

Bereits Anfang des Jahres ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro, mit denen die Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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