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Arzneimittel-Richtlinie
BMG lässt Substitutionsausschlussliste passieren
Am 19. September 2014 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie gefasst: In Anlage VII sollen fortan Arzneimittel bestimmt sein, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist. Das Gesundheitsministerium hat dem G-BA nun mitgeteilt, dass es diese Substitutionsausschlussliste nicht beanstandet.
Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – und damit die Substitutionsausschlussliste – wird nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Wann genau dies der Fall sein wird, ist noch nicht klar – beim G-BA geht man jedoch davon aus, dass dies „in Kürze“ geschieht.
Dann werden folgende Wirkstoffe in der jeweils genannten Darreichungsform nicht mehr austauschbar sein – gleich ob ein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist oder nicht:
- die bei Herzerkrankungen eingesetzten Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten),
- die Immunsuppressiva Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen),
- das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten) sowie
- das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten).
Ciclosporin und Phenytoin sind bereits seit dem 1. April 2014 über den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung von der Substitution ausgeschlossen.
Der G-BA erstellt mittlerweile bereits eine zweite Tranche nicht austauschbarer Substanzen.
Berlin - 25.11.2014, 17:00 Uhr