14. SGB V-Änderungsgesetz

Pharmaverbände: Der Druck bleibt bestehen

Berlin - 21.02.2014, 16:30 Uhr


Beim Branchenverband Pro Generika ist man zufrieden. Die Anhörung zum 14. SGB V-Änderungsgesetz hat die Regierungsfraktionen bewegt, an ihrem Gesetzesvorhaben nochmals Hand anzulegen und Generika in einem gewissen Rahmen vom Preisstopp und dem erhöhten Herstellerabschlag auszunehmen. Auch der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt dies – er hält das Gesetz dennoch für nicht zu Ende gedacht.

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, räumte in der gestrigen Bundestagsdebatte ein: „Nach der Anhörung im Ausschuss war uns klar: Wir müssen das, was wir in erster Lesung vorgelegt haben, nachbessern“. Gemeint waren die zusätzlichen Belastungen für Generika. Die Verlängerung des Preismoratoriums und der von sechs auf sieben Prozent erhöhte Herstellerabschlag sollten den Verzicht auf den Bestandsmarktaufruf kompensieren. Diese Maßnahmen erfassen aber auch Generika, die von der Nutzenbewertung der patentgeschützten Arzneimittel ohnehin nicht betroffen sind. Mattheis betonte: „Wir müssen deutlich machen: Der Generikamarkt leistet zur Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitssystems einen wichtigen Beitrag“. Nun bleibt es für Generika bei einem zusätzlichen Zwangsabschlag von sechs Prozent. Zudem wird Arzneimitteln unter Festbetrag eine Preisanpassung bis maximal zum Festbetrag ermöglicht.

Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, begrüßte, dass der Gesetzgeber nachgebessert hat. „Allerdings wird der Preis- und Rabattdruck auf Generika in Deutschland insgesamt nicht geringer. Er ist aber durch die neuen politischen Maßnahmen zumindest nicht noch weiter verschärft worden“. Nun setzt Bretthauer darauf, mit der Großen Koalition diskutieren zu können, wie eine nachhaltige Arzneimittelversorgung – die in Deutschland zu 75 Prozent eine Generikaversorgung sei – künftig zu gewährleisten ist.

Der BPI hält die Nachjustierungen im Bereich der Generika ebenfalls für richtig. Doch diese Ausnahmen seien zu kurz gesprungen, sagt der stellvertretende Geschäfstführer Dr. Norbert Gerbsch. Sie gelten etwa nicht für OTC-Arzneimittel, die ausnahmsweise zulasten der GKV verordnet werden und Altoriginale. Überdies sieht er im für weitere vier Jahre beschlossenen Preismoratorium aber „enormen Sprengstoff für die Zukunft“: „Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht Jahre einfriert ohne den Unternehmen zumindest einen Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem Ende eines solchen Preisstopps“, mahnt Gerbsch. Seit 2009 habe sich schon eine inflationsbedingte Lücke von über sieben Prozent ergeben.

Ein weiterer Fehler sei es gewesen, die Rabattsystematik des AMNOG aufzugeben – sprich den Erstattungsbetrag nun ausdrücklich zum Abgabepreis zu machen und nicht als Rabatt auf den Listenpreis zu verstehen. „Damit gibt der Gesetzgeber ein Grundprinzip der Arzneimittelvergütung in Deutschland auf“, so Gerbsch. Die unternehmerische Preisbildung und nachgelagerte Gewährung von Rabatten zugunsten der Kassen wird durch eine staatlich vorgegebene Preisverhandlung oder -setzung ersetzt. Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun.“


Kirsten Sucker-Sket


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