Ausschuss für Verschreibungspflicht

Weitere Entlassungen aus der Rezeptpflicht empfohlen

Berlin - 26.06.2013, 12:24 Uhr


Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat gestern getagt. Diesmal empfiehlt er dem Verordnungsgeber, Desloratadin und Flurbiprofen in bestimmten Anwendungsbereichen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Flurbiprofen ist bereits jetzt rezeptfrei zu haben, wenn es sich um Lutschtabletten zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Rachenschleimhaut handelt (Tageshöchstdosis: 50 mg). Geht es nach dem Sachverständigenausschuss, muss es künftig nicht zwingend eine Lutschtablette sein. Die Ausnahme soll künftig wie folgt formuliert sein: „zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut in einer Tageshöchstdosis von 50 mg“.

Zudem verabschiedete der Ausschuss die Empfehlung, das Antihistaminikum Desloratadin zur oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zwei Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht tagt zweimal jährlich. Seine Beschlüsse sind formal lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium. Dieses kann die Empfehlungen über entsprechende Änderungen an der Arzneimittelverschreibungsverordnung umsetzen.


Kirsten Sucker-Sket