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Experten wollen Verschreibungspflicht aufheben

BERLIN (ks). Die Wirkstoffe Almotriptan, Omeprazol und Sumatriptan werden möglicherweise doch noch dieses Jahr ohne Rezept erhältlich sein. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat die Empfehlung zur Entlassung der Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht bestätigt.
Bald in der Sichtwahl? Präparate, die Almotriptan, Omeprazol oder Sumatriptan enthalten, könnten noch in diesem Jahr aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.
Foto: Dr. Hermann Vogel jun.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte einen entsprechenden Vorschlag des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht zunächst nicht in seinen aktuellen Entwurf der siebten Verschreibungspflicht-Änderungsverordnung aufgenommen, weil es ein ergänzendes Votum des Sachverständigenausschusses einholen wollte. Nunmehr liegt dieses vor. Darin spricht sich der Ausschuss erneut dafür aus, die genannten Wirkstoffe mit gewissen Einschränkungen von der Verschreibungspflicht freizustellen.

Nach dem Votum des Sachverständigenausschusses sollte Almotriptan rezeptfrei werden, wenn es zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen eingesetzt wird und in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 12,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 25 mg je Packung abgegeben wird. Das gleiche gilt für Sumatriptan zur oralen Anwendung in Packungsgrößen mit maximal zwei Tabletten Sumatriptan 50 mg zur Behandlung von akuten Migräneanfällen bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Für Omeprazol soll eine ärztliche Verordnung obsolet werden, wenn es zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen, in einer Einzel- und Tageshöchstdosis von 20 mg sowie in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg abgegeben wird.

Das erneute Votum zur Entlassung der genannten Stoffe wurde dem BMG vorgelegt. Dieses wird im Rahmen des laufenden Stellungnahmeverfahrens über die Aufnahme der genannten Positionen in die Arzneimittelverschreibungsverordnung entscheiden. Die geänderte Verordnung soll am 1. August in Kraft treten.

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