Flunitrazepam ohne Rezept

Bielefelder Apotheker akzeptiert Entscheidungen

Berlin - 20.03.2013, 11:55 Uhr


Ein Bielefelder Apotheker, der vor Gericht gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis und gegen seine Verurteilung wegen unerlaubter Abgabe von Arzneimitteln gestritten hatte, hat den juristischen Kampf jetzt aufgegeben: Im Febraur nahm er seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden zurück – gestern wurde nun auch sein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bielefeld gegen Geldauflage eingestellt.

Im August 2012 hatte ihn das Amtsgericht Bielefeld wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er in mindestens 250 Fällen Flunitrazepam an Drogensüchtige veräußert hatte, was er auch einräumte. Doch dass er die Arzneimittel ohne Vorlage der erforderlichen Verschreibung verkauft haben sollte, bestritt er damals. Die Richter verurteilten ihn gleichwohl zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro. Gegen die Entscheidung legte er Berufung ein.

Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Bielefeld wurden im Rahmen der mündlichen Verhandlung am Dienstag zunächst die Hauptbelastungszeugen vernommen, woraufhin der Vorsitzende Richter dem Angeklagten nahelegte, die Berufung zurückzuziehen. Die Staatsanwältin erklärte sich laut Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg zu einer Einstellung bereit, sollte der Apotheker einräumen, die Arzneimittel ohne Rezepte abgegeben zu haben. Er räumte dies sodann ein, woraufhin das Verfahren gegen eine Geldauflage von 6.000 Euro eingestellt wurde (Az. 11 Ns 98/12).

Ähnlich lief es für den Apotheker vor dem Verwaltungsgericht Minden: Dort hatte er sich gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis durch die Stadt Bielefeld gewehrt. In der mündlichen Verhandlung am 20. Februar verwies der Richter ihn auf die – wohl wenig aussichtsreichen – Erfolgsaussichten seiner Klage. Der Apotheker nahm die Klage noch in der mündlichen Verhandlung zurück und akzeptierte damit den Entzug der Erlaubnis, bestätigte Gerichtssprecher Hans-Jörg Korte (Az. 7 K 3010/12). Offen ist, ob ihm nun auch der Entzug seiner Approbation droht.


Juliane Ziegler