Rabattverträge nicht mehr exklusiv

AOK und Betapharm einigen sich

Stuttgart/Berlin - 10.09.2012, 12:30 Uhr


Betapharm wird AOK-Versicherte in Kürze nicht mehr mit sämtlichen unter Rabattvertrag stehenden Arzneimitteln exklusiv versorgen. Der Vertrag über Metoprolol wird sogar frühzeitig – und zwar zum Jahresende – beendet. Darauf haben sich beide Seiten verständigt. Dies teilte heute der Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, mit.

Schon im Juli hatten die AOK und Betapharm angekündigt, die Metoprolol-Rabattverträge vorzeitig auslaufen zu lassen. Nun haben sich der Pharmahersteller und die Kasse geeinigt, die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel über vier Wirkstoffe zum 1. Oktober 2012 aufzuheben. Betroffen sind die Bluthochdrucksenker Metoprolol, Metoprolol+ Hydrochlorothiazid und Spironolacton sowie das gegen Sodbrennen eingesetzte Ranitidin. Für diese vier Substanzen hatte die AOK-Gemeinschaft in ihrer sechsten Auschreibungs-Tranche Rabattverträge mit Betapharm geschlossen. Diese Rabattverträge enden zum 31. Mai 2013 und laufen – abgesehen von dem für Metoprolol – auch weiter. Zum Wirkstoff Metoprolol ist dagegen ein Vertragsende zum 31. Dezember 2012 vereinbart. Bei den Wirkstoffen Metoprolol, Metoprolol+Hydrochlorothiazid, Ranitidin ist Betapharm derzeit alleiniger Vertragspartner der AOK. Bei Spironolaton ist es die Bietergemeinschaft Betapharm/Riemser.

Bei Metoprolol gab es bereits zu Vertragsbeginn erhebliche Schwierigkeiten, weil Betapharm hier zunächst nicht lieferfähig war. Der Fall sorgte für viel Ärger in den Apotheken. Nun ist der Wirkstoff in der neunten Ausschreibungsrunde wieder enthalten. Für diese Tranche sollen die neuen Rabattverträge zum 1. Januar 2013 anlaufen.

Die drei anderen Wirkstoffe werden laut Hermann voraussichtlich in der zehnten Tranche neu ausgeschrieben, deren Start für den 1. Juni 2013 geplant ist. Bis dahin biete der Wettbewerb im Generika-Markt ausreichend Möglichkeiten, auf andere Anbieter zu wechseln. „Es wird also für die Patienten keine Versorgungslücke bei diesen Wirkstoffen entstehen“, so Herrmann.

Über Details der Vergleichsvereinbarung haben Betapharm und AOK Stillschweigen vereinbart. Die bestehenden Verträge mit Betapharm über zehn weitere Wirkstoffe bleiben jedoch von ihr unberührt.


Kirsten Sucker-Sket