Streit um BtM-Retaxation

Noch keine Lösung: Weitere Gespräche erforderlich

Berlin - 22.02.2012, 10:59 Uhr


Noch ist keine Lösung im Streit um die Retaxation von BtM-Rezepten gefunden: BKK vor Ort, BKK Hoesch und Novitas BKK werden sich nun gemeinsam mit den beiden Apothekerverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe an einen Tisch setzen, teilte eine Sprecherin des BKK-Landesverbandes Nordwest gegenüber DAZ.online mit.

Vergangene Woche hatten bereits Einzelgespräche zwischen dem BKK-Landesverband Nordwest und den beiden Apothekerverbänden stattgefunden. Offenbar konnte dabei keine Lösung zur Beilegung des Streits gefunden werden. In den nächsten Tagen wollen sich die drei Betriebskrankenkassen daher gemeinsam mit den Apothekerverbänden an einen Tisch setzen – zu „konstruktiven Gesprächen“, wie die BKK-Sprecherin mitteilte.

Basis der Gespräche soll die von BKK Nordwest, BKK vor Ort, BKK Hoesch und Novitas BKK am 14. Februar unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung“ sein, in der die genannten Betriebskrankenkassen sich auf eine einheitliche Linie zur Durchführung von Prüfungen von BtM-Verordnungen einigten: Danach soll für den Belieferungszeitraum Oktober 2011 bis März 2012 die Prüfung ausgesetzt werden, um den betroffenen Apotheken die Möglichkeit einzuräumen, „den Zeitraum seit Beginn der aktuellen BtM-Retaxierungen für die Anpassung ihrer organisatorischen Abläufe (…) zu nutzen.“

In laufenden Prüfungen des Belieferungszeitraums April 2011 bis September 2011 wollen die Kassen nur bei schweren formalen und zugleich inhaltlichen Verstößen gegen die BtM-Verschreibungsvordnung retaxieren. Belieferte und entsprechend beanstandete Verordnungen sollen vorerst nicht verrechnet, also gegenüber Apotheken finanziell nicht geltend gemacht werden.

Diese Grundlage zur Durchführung der Prüfung erfolgt vonseiten der Kassen jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Betriebskrankenkassen verlangen von den Apotheken bzw. Apothekerverbänden im Gegenzug, die „unterschiedliche Bewertung der formaljuristisch berechtigten BtM-Retaxierungen nicht auf dem Rücken der Patienten“ auszutragen. Auf Apothekerseite solle „in sachlicher Form über die gesetzlichen Anforderungen“ einer ordnungsgemäßen BtM-Belieferung informiert werden, heißt es in der Erklärung.

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Juliane Ziegler


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