Versorgungsstrukturgesetz

Bahr: Erstmals Gesetz gegen Ärztemangel

Berlin - 04.08.2011, 12:28 Uhr


Landärzte sollen nicht mehr nur im Heimatfilm vorkommen. Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll helfen, dass es auch in entlegenen Regionen genügend Mediziner gibt. Mit besserer Honorierung will sie Ärzte aufs Land locken.

Gegen die ärztliche Unterversorgung will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich locker machen. Für die Zahnärzte sind davon 120 Millionen Euro vorgesehen. Kritik daran wies der Minister am 3. August nach der Kabinettsentscheidung in Berlin zurück. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sei die erste, die per Gesetz „den drohenden Ärztemangel anpackt“. Die Mittel würden gezielt in Regionen eingesetzt, die ärztlich unterversorgt seien. „Wir machen kein Gesetz mit der Gießkanne.“

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wolle die Regierung dazu beitragen, eines der im internationalen Vergleich leistungsfähigsten Gesundheitswesen zu erhalten. Warnungen der Krankenkassen, die Zusatzausgaben könnten in Milliardenhöhe klettern und die Versicherten über Zusatzbeiträge belasten, wies Bahr als unbegründet zurück. Auch bleibe der aus Steuern finanzierte Sozialausgleich unangetastet, versicherte der Minister. Er soll Bedürftige bei Zusatzbeiträgen vor Überforderung schützen.

Allerdings hat Bahr auf Druck von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) akzeptiert, dass Mehrkosten aus dem Versorgungsgesetz den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten dürfen. Dies sei auch sein Interesse, versicherte Bahr. Er habe die Verantwortung dafür, „dass die Kosten nicht weglaufen, dass aber auch die Ärzte nicht weglaufen“. Beides werde mit dem Gesetz erreicht. Durch Schäubles Intervention sollen unkalkulierbare finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt vermieden werden.

Um die Versorgungsqualität zu verbessern, will Bahr die Verzahnung von Praxen und Krankenhäusern verbessern. Geplant ist, dass Ärzte von Reha- und Pflegeeinrichtungen in unterversorgten Gebieten Patienten auch von außerhalb behandeln können. Gemeinden sollen Arztpraxen in Eigenregie betreiben können, bei Bedarf soll es auch „rollende Arztpraxen“ geben.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind derzeit bundesweit 550 zur Patientenversorgung unbedingt notwendige Arztpraxen nicht besetzt. Die Lücke dürfte sich vergrößern, da viele aus Altersgründen ausscheidende Mediziner nur schwer oder gar keine Nachfolger finden. Bis 2020 hören allein 7000 Hausärzte auf.

Das Echo der gesetzlichen Krankenkassen fiel gemischt aus: Ihr Spitzenverband sprach von „Licht und Schatten“. Einerseits seien die vielfältigen Vorhaben zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land zu begrüßen. „Allerdings fehlen Maßnahmen, um die teure und unnötige Überversorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gerade im fachärztlichen Bereich gibt, abzubauen“, kritisierte Vize-Verbandschef Johann-Magnus von Stackelberg. Die Ersatzkassen forderten, die Unterstützung für Landärzte dürfe die Versicherten nicht belasten.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, begrüßte die geplante Neuregelung. Sie werde die Versorgung der Patienten verbessern und sei „mitnichten ein Ärztegesetz“. Kritik kam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Sie erwartet eine massive Verschlechterung der Versorgung in ihrem Bereich. „Ein Gesetzentwurf, der es ermöglicht, bis zu 6000 psyhotherapeutische Praxissitze abzubauen, ist mit Sicherheit der falsche Weg“, monierte BPtK-Präsident Rainer Richter. Lob kam vom Deutschen Bauernverband. Es sei zu begrüßen, dass die ärztliche Versorgung auf dem Land besonders gefördert werden solle.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Manuela Schwesig, kritisierte, Bahr habe nichts gegen die Überversorgung in Ballungszentren und die Unterversorgung auf dem Lande getan. Es sei bei weitem nicht ausreichend, Ärzten, die sich auf dem Land niederlassen wollen, finanzielle Vorteile zu bieten.


dpa