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Studie: 12.000 Arztpraxen könnten schließen

BERLIN (ks/cae). Während viele Gesundheitsexperten vor dem drohenden Ärztemangel auf dem Land warnen, sieht die Prognos AG die Situation gelassen: In einer aktuellen Studie, die sie im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durchgeführt hat, kommt sie zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Versorgungsgrad derzeit zu hoch ist. Wenn 12.000 der etwa 138.000 Arztpraxen schließen würden, würde der Versorgungsgrad immer noch 110 Prozent betragen.

Das Versorgungsstrukturgesetz nimmt mehr und mehr Gestalt an. Am 3. August soll das Kabinett den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums beschließen. Im bislang vorliegenden Referentenentwurf ist vorgesehen, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Aufkauf von Arztpraxen zu erleichtern: Ihnen soll ermöglicht werden, bei der Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Planungsbereichen ein Vorkaufsrecht auszuüben. Zu diesem Thema hat nun der GKV-Spitzenverband das Gutachten der Prognos AG vorgelegt. "Der Aufkauf von Arztpraxen als Instrument zum Abbau der regionalen Ungleichverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung", lautet der Titel der auf den 30. Mai 2011 datierten Studie.

Versorgung bei Fachärzten: 130 Prozent

Bei den niedergelassenen Fachärzten konstatiert die Prognos-Studie in ganz Deutschland – von fünf Stadt- und Landkreisen abgesehen – eine Versorgung von mindestens 130 Prozent, die als "Überversorgung" bezeichnet ist. Die durchschnittliche Überversorgung mit Fachärzten liegt bei 20 Prozent. Über diesem Durchschnitt liegen insbesondere Gebiete in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Aber auch in vielen ländlich geprägten Gebieten Nordostdeutschlands ist der Versorgungsgrad überdurchschnittlich. Laut Prognos könnten nahezu 12.000 Ärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden. Die Studienautoren empfehlen den KVen, einen Großteil der in den kommenden Jahren aus Altersgründen freiwerdenden Praxen nicht wieder zu besetzen, sondern aufzukaufen. Dies würde die jungen Ärzte veranlassen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen würde die KVen mit maximal 1,5 Mrd. Euro belasten. Auf die nächsten fünf Jahre verteilt, entspreche dies einem Anteil von unter 1 Prozent des jährlichen Honorarvolumens in der ambulanten Versorgung.

GKV-Spitzenverband sieht Chance zur Korrektur

Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes erklärte anlässlich der Studien-Veröffentlichung, das Versorgungsgesetz biete die Chance, "die ungünstige Verteilung der Ärzte zu korrigieren". Heute werde die Überversorgung mit Ärzten in Ballungszentren de facto nicht abgebaut, sondern sogar verfestigt. Statt alleine über Lösungen für eine mögliche Unterversorgung zu diskutieren, müsse man "endlich auch über die andere Seite der Medaille, den Abbau von Überversorgung, reden". Nötig sei eine Klarstellung im Gesetz, dass in überversorgten Gebieten Arztpraxen von KVen aufgekauft werden müssen, wenn ein Arzt ausscheidet und eine Wiederbesetzung für die Versorgung nicht erforderlich ist.

KBV: Forderung an der Realität vorbei

Aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geht die Forderung nach einer Streichung von 12.000 Arztsitzen "völlig an der Realität vorbei" und berücksichtige auch nicht die Interessen der Patienten. Derzeit erlebe Deutschland einen zunehmenden Arztmangel bei gleichzeitig steigendem Versorgungsbedarf, so KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Köhler. Schon heute würden gelegentlich zu lange Wartezeiten auf einen Arzttermin beklagt. "Wenn jetzt 12.000 frei werdende Arztsitze ohne Prüfung des Bedarfs einfach vom Markt genommen werden sollen, wird sich dieses Problem weiter verschärfen, denn deren Patienten wollen auch weiterhin versorgt werden", warnte Köhler. Bevor eine Praxis aufgekauft wird, müsse genau geprüft werden, ob es eine "echte" oder nur eine rechnerische Überversorgung gebe. Alles andere gehe zulasten der Versorgung der Patienten.



DAZ 2011, Nr. 28, S. 32

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