Europäisches Parlament

Gesundheitsausschuss will Qualitätssiegel für Internetapotheken

Berlin - 27.04.2010, 14:33 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlamentes hat heute drei Berichte zum so genannten EG-Pharmapaket angenommen. Zwei betreffen eine verbesserte Überwachung (Pharmakovigilanz) von Arzneimitteln, einer die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen.

Unter anderem wurde beschlossen, die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln vom Hersteller bis zum Endverbraucher zu garantieren. Die Abgeordneten stimmten dafür, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel hierzu Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung aufweisen sollen.

Auch der Internethandel von Medikamenten soll stärker kontrolliert werden. Dieser Aspekt war vom Kommissionsvorschlag praktisch nicht berücksichtigt worden, obwohl die meisten gefälschten Arzneimittel im Internet verkauft werden. Die Abgeordneten fordern nun, dass Internetapotheken eine besondere Autorisierung brauchen und auf ihrer Internet-Startseite ein Logo tragen, das die Kontrolle garantiert. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet von den Mitgliedsstaaten auch komplett verboten werden kann.

„Es ist sehr wichtig, dass dieses Problem jetzt vom Ausschuss aufgegriffen wurde“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese (CDU). Er bgrüßte auch die übrigen Entscheidungen. Sie seien „auf die Bedürfnisse der Patienten in Europa ausgerichtet, verbessern die Überwachung von Arzneimitteln und verringern das Risiko, dass ein gefälschtes Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangt“. Liese hofft nun, dass der Beschluss nach den Verhandlungen mit dem Rat zeitnah umgesetzt wird.

Auch die SPD-Europaageordnete Dagmar Roth-Behrendt freut sich über die Beschlüsse: „Das Ergebnis ist ein großer Fortschritt für die Patientensicherheit“. Angesichts der bedrohlichen Zunahme von Medikamentenfälschungen sei es dringend notwendig gewesen, hiergegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Roth-Behrendt zufolge stimmten die Abgeordneten auch einem von ihr stammenden Antrag zu, der das Zerschneiden von Blistern beim Umverpacken verbietet. „Es ist eine Zumutung für die Patientinnen und Patienten, wenn sie in ihrer Arzneimittelpackung einzelne oder zerschnittene Tablettenträger vorfinden. Diese Praxis schadet dem Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Sicherheit dieser Arzneimittel und gehört daher zu Recht abgeschafft", so die SPD-Abgeordnete.


Kirsten Sucker-Sket