Krankenkassenbeiträge

Keine zusätzliche Unterstützung für in Not geratene Selbstständige

Berlin - 17.08.2009, 11:01 Uhr


Selbstständige Hartz IV-Empfänger erhalten nicht einmal die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags vom Staat zugeschossen. Den Rest müssen sie aus eigener Tasche zahlen, auch wenn sie damit unter das Existenzminimum rutschen.

Gescheiterte Kleinunternehmer oder Freiberufler, die auf Hartz IV angewiesen sind, sind seit der Gesundheitsreform zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung gezwungen. Aufgrund einer Gesetzeslücke erhalten sie jedoch nur gut 125 Euro staatlichen Zuschuss bei einem zu zahlenden ermäßigten Beitragssatz von rund 285 Euro im Monat. Ein Missstand, auf den die Fraktion "Die Linke" in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hingewiesen hatte. Damit müssten Betroffene rund 160 Euro aus dem monatlichen Regelsatz von rund 359 Euro zuschießen, erläuterte Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher und Obmann der Linksfraktion im Gesundheitsausschuss. "Es bleiben also noch 198,51 Euro zum leben - pro Monat und nicht pro Woche!" Dies sei verfassungswidrig, wie das Bundesarbeitsministerium dem Gesundheitsexperten auf Anfrage bestätigt habe: Aus den Unterhaltsleistungen in Höhe von 359 Euro dürften keine Versicherungsbeiträge mehr abgezogen werden, weil sonst das Existenzminimum unterschritten würde.

Schon bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform war man auf dieses Problem gestoßen, allerdings konnten sich Union und SPD seinerzeit auf keine gemeinsame Lösung einigen. "Die Koalition hat bereits 2007 sehenden Auges ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschiedet", kritisierte Spieth Anfang Juli im Bundestag. "Viele Betroffene versuchen deswegen der Krankenversicherungspflicht zu entgehen und bleiben unversichert." Andere zahlten nur den Zuschuss der ARGE ein. Sie erhielten damit zwar Versicherungsleistungen, erläutert Spieth, die Kassen könnten aber die dadurch entstehenden zivilrechtlichen Ansprüche jederzeit per Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsantrag, Gerichtsvollzieher und Pfändung geltend machen.

In ihrer Antwort an die Linkspartei hat die Bundesregierung den Fehler nun zwar erstmals offiziell eingeräumt, auf eine zeitnahe Gesetzeskorrektur und zusätzliche Unterstützung dürfen die Betroffenen aber dennoch nicht hoffen: Eine "gesetzliche Neuregelung zur Behebung", so die Regierung, sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich.


Tarja Wündrich