Gesundheitspolitik

Epidemische Lage endet nicht Ende März

Gesetzentwurf von Union und SPD: Bundestag soll alle drei Monate über Fortbestehen entscheiden

ks | Auch wenn die Infektionszahlen sinken: Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei – dafür sorgen nicht zuletzt die Virus­mutationen, die sich mehr und mehr verbreiten. Aus diesem Grund befasst sich der Deutsche Bundestag nun mit einer Verlängerung der in den vergangenen Monaten erlassenen Maßnahmen sowie ihrer Rechtsgrundlagen.

Am vergangenen Freitag hat das Parlament erstmals über den Entwurf eines Gesetzes „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ beraten. Dieser sieht u. a. vor, dass die Ende März 2020 vom Bundestag festgestellte epidemische Lage nicht am 31. März 2021 endet – so ist es derzeit im Infektionsschutzgesetz bestimmt und daran knüpfen auch die Maßnahmen und Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Ermächtigungsgrundlagen für die Exekutive. Stattdessen soll der Bundestag künftig alle drei Monate entscheiden, ob die epidemische Lage fortbesteht oder nicht. Stellt er ein Fortbestehen fest, bleiben alle daran anknüpfenden Regelungen bestehen – anderenfalls gilt die epidemische Lage als aufgehoben und die Sonderregeln ebenfalls. Das betrifft auch die SARS-CoV-Arzneimittelversorgungsverordnung, die den Apotheken mehr Freiraum bei der Arzneimittelabgabe lässt.

© Kai Felmy

In der Debatte räumten sowohl die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, als auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis ein, sie hätten vor einem Jahr nicht geglaubt, dass die Lage so lange andauere. Beide zeigten sich auch überzeugt, mit dem jetzt eingeschlagenen Weg einen sicheren Rahmen zu setzen. Mattheis betonte ferner, dass mit dem Gesetz die Regelungen nicht nur fortgeschrieben, sondern auch fortentwickelt würden – damit trage man auch Forderungen aus der Opposition Rechnung. Und in der Tat nahm es Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) mit Freude zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf erstmals Impfziele im Infektionsschutzgesetz vorsieht, die von der STIKO und in der Impfverordnung zu berücksichtigen sind. Zudem soll die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung im SGB V weiter präzisiert werden. Hier soll künftig ausdrücklich stehen, dass in der Verordnung eine Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden kann, auch Priorisierungskriterien werden genannt.

Vorgesehen ist zudem, dass die Leopoldina eine „externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vornimmt – und zwar bis zum 31. Dezember 2021. Dies gebe dem „nächsten Parlament“ die Chance zu schauen, welche Regelungen im Infektionsschutzgesetz in Zukunft noch nötig wären, so Mattheis.

Auch wenn es in einigen Punkten Zuspruch von der Opposition gab – nur die AfD forderte die sofortige Beendigung der epidemischen Lage und des Lockdowns – mit umfassender Zustimmung kann die GroKo nicht rechnen. Linke und Grüne forderten insbesondere eine längerfristige Strategie. Nun starten die Beratungen im Gesundheitsausschuss, weitere Änderungen sind möglich. |

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